(Serie der Antworten des Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Amir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)
Antwort auf eine Frage:
An Abu Imran
Frage:
As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullah Wa Barakatuh,
in den Antworten auf Fragen hieß es, dass Ushri-Land in der Hand eines Kaffirs den Kharaj entrichten muss, da das Land nicht ohne eine Abgabe (Wazhifah) bleibt. Da der Ushr eine Zakat ist und der Kaffir nicht zu deren Adressaten gehört, muss der Kaffir folglich den Kharaj zahlen, wenn er Ushri-Land besitzt, weil das Land nicht ohne Abgabe bleibt.
Was ist der Beweis dafür, dass Land nicht ohne Abgabe bleibt – im Sinne davon, dass entweder Zakat (Ushr) oder Kharaj gezahlt werden muss? Dies gilt umso mehr, als die Zakat nur für bestimmte Arten von Erzeugnissen und bei Erreichen des Nisab (Mindestmenge) verpflichtend ist. Demnach müssten alle Ushri-Ländereien, auf denen andere als die festgelegten Arten angebaut werden, weder Ushr noch Kharaj zahlen. Ebenso wurde der Kharaj für Kharaj-Land durch die Eroberung (al-Fath) begründet, d. h. die Muslime erhielten das Eigentumsrecht am Grund und Boden, als sie diesen als Gemeinschaftseigentum zurückbehielten (Habs).
Antwort:
Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullah Wa Barakatuh.
- Deine Frage bezieht sich auf den Beweis dafür, dass Land nicht ohne eine Abgabe (Wazhifah) bleibt, d. h. entweder wird darauf der Ushr (Zehnt) oder der halbe Ushr als Zakat gemäß den Schari’ah-Urteilen entrichtet, oder es wird darauf der Kharaj gezahlt.
Die Antwort darauf ist, dass die Beweise, die zu den Landbestimmungen überliefert wurden, diese wie folgt festgelegt haben: Es ist entweder Ushri-Land oder Kharaj-Land. Zu diesen Beweisen gehören:
1- Allgemeine Beweise für jedes Land, die dem Muslim darin die Zakat des Ushr oder des halben Ushr auferlegen...
فِيمَا سَقَتْ الأَنْهَارُ وَالْغَيْمُ الْعُشُورُ، وَفِيمَا سُقِيَ بِالسَّانِيَةِ نِصْفُ الْعُشْرِ
"Auf das, was Flüsse und Wolken bewässern, entfällt der Zehnt (Ushr), und auf das, was durch Schöpfbrunnen bewässert wird, der halbe Zehnt."
Dies erfolgt gemäß den Schari’ah-Urteilen bezüglich der Art der Ernte und ihrer Menge.
2- Nach den Eroberungen trat ein neuer Sachverhalt bezüglich der Ländereien auf, die aus dem allgemeinen Text herausgenommen und mit dem Kharaj belegt wurden:
قَضَى رَسُولُ اللهِ صلى الله عليه وسلم فِيمَنْ أَسْلَمَ مِنْ أَهْلِ البَحْرَيْنِ أَنَّهُ قَدْ أَحْرَزَ دَمَهُ وَمَالَهُ إِلاَّ أَرْضَهَ، فِإِنَّهَا فَيْءٌ لِلْمُسْلِمِينَ؛ لأَنَّهُمْ لَمْ يُسْلِمُوا وَهُمْ مُمْتَنِعُونَ
"Der Gesandte Allahs (s.) entschied über diejenigen Bewohner von Bahrain, die den Islam annahmen, dass sie ihr Blut und ihr Vermögen geschützt haben, außer ihrem Land, denn dieses ist Beute (Fai') für die Muslime, da sie nicht den Islam annahmen, während sie im Widerstand waren."
Ebenso das, was Umar (r.) bezüglich des Landes von Sawaad (Irak) entschied: „Und ich habe entschieden, die Ländereien mitsamt ihren Bewohnern zurückzubehalten und darauf den Kharaj zu erheben...“
3- Daher unterliegt jedes Land im Dar al-Islam der Zakat, außer einer bestimmten Art, auf die der Kharaj entfällt.
4- Das allgemeine Urteil bleibt in seiner Allgemeingültigkeit bestehen: „Auf jedes Land im Dar al-Islam, das einem Muslim gehört, entfällt die Zakat“, und davon wird nur das ausgenommen, was durch einen anderen Text spezifiziert wurde (Kharaj-Land).
5- Dies ist das Urteil für landwirtschaftliche Flächen. Gäbe es keine Texte über das Kharaj-Land, bliebe das allgemeine Urteil bestehen, nämlich die Zakat auf das Land des muslimischen Besitzers gemäß den vorliegenden Schari’ah-Texten. Es gibt keine anderen Bestimmungen, die die Art des Landes hinsichtlich der darauf zu leistenden Abgabe definieren; es wird entweder Zakat oder Kharaj gezahlt. Dies sind allgemeine Texte, unter die jedes Land fällt.
6- Aus diesen Beweisen haben wir abgeleitet, dass Land nicht ohne eine Abgabe (Wazhifah) bleibt.
- Was deine Frage betrifft, ob der Gesandte (s.) den Kharaj Kuffar auferlegt hat, die Ushri-Land besaßen: Soweit mir bekannt ist, ist dazu nichts überliefert. Jedoch genügen die oben genannten Beweise, um das von uns abgeleitete Schari’ah-Urteil zu erkennen. Unsere bevorzugte Meinung (ar-Rajih) ist, dass die Dhimmi (Ahl adh-Dhimmah), wenn sie Ushri-Land erwerben, darauf den Kharaj zahlen müssen, da die Zakat nur für Muslime gemäß den Schari’ah-Urteilen verpflichtend ist.
Solltest du jedoch etwas über diese Angelegenheit wissen, kannst du es mir zur Prüfung zusenden, wofür ich dir dankbar wäre.
Euer Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah
Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Amirs: Facebook
Link zur Antwort auf der Webseite des Amirs: Webseite des Amirs
Link zur Antwort auf der Google Plus-Seite des Amirs: Google Plus