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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Die Bedeutung der „prädikativen Erkenntnisvorgabe“ in der Definition des Beweises (Dalil)

June 03, 2016
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(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Feqhi“)

Antwort auf die Frage

An: Abu Hanifa

Frage:

As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullaahi Wa Barakaatuh, möge Allah dich bewahren und schützen, o ehrwürdiger Emir.

In der Definition der Beweise für die Grundlagen (Adillat al-Usul) heißt es: „Sie sind das, womit man zur Erkenntnis einer prädikativen Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari) gelangt...“ Und in der Definition der Beweise für die Zweigbereiche (Adillat al-Furu’) heißt es: „Das, womit man durch die korrekte Untersuchung zur Erkenntnis einer prädikativen Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari) gelangt...“ Ende des Zitats. Was ist mit „prädikativer Erkenntnisvorgabe“ gemeint?

Umfasst das Indiz (al-Amara) jene Sachverhalte, auf die der Beweis eine definitive Indizierung (Dalala Qat’iya) liefert, sowie jene, auf die der Beweis eine spekulative Indizierung (Dalala Zanniya) liefert, nachdem man sich bemüht hat, den Beweis zu verstehen und dessen Indizierung für diesen Sachverhalt abzuleiten?

Möge Allah dich mit Gutem belohnen.

Antwort:

Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullaahi Wa Barakaatuh,

Der Beweis (ad-Dalil) ist im Fachsprachgebrauch der Usul-Gelehrten „das, womit man zur Erkenntnis einer prädikativen Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari) gelangen kann“, und bei den Rechtsgelehrten (al-Fuqaha) ist er „das, womit man durch die korrekte Untersuchung darin zur Erkenntnis einer prädikativen Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari) gelangen kann“.

Der Begriff „prädikative Erkenntnisvorgabe“ (Matlub Khabari) wurde in beiden Definitionen verwendet, um ihn von der „begrifflichen Vorstellung“ (Matlub Tasawwuri) abzugrenzen. Um die Bedeutung von Matlub Khabari zu verstehen, muss man auf die Fachsprache der Logik und der Usul-Gelehrten zurückgreifen. Diese unterscheiden zwischen zwei Arten von Erkenntniszielen: der begrifflichen Vorstellung (Matlub Tasawwuri) und der prädikativen Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari).

Die begriffliche Vorstellung (Matlub Tasawwuri) ist das Erfassen der Realität einer Sache im Verstand durch deren Definition.

Zum Beispiel: Wenn du das Wort „Universum“ als Einzelwort sagst oder das Wort „geschöpflich“ als Einzelwort, dann fällt deine Vorstellung von der Bedeutung des Universums und dessen Wesen sowie deine Vorstellung von der Bedeutung des Wortes „geschöpflich“ unter die begriffliche Vorstellung. Die begriffliche Vorstellung bezieht sich also auf Einzelbegriffe (al-Mufrad). Wenn du jedoch nach der Vorstellung der Bedeutung dieser Einzelbegriffe einen der beiden auf den anderen beziehst – in einer Weise, die Bestätigung (Tasdiq) oder Leugnung (Takdib) zulässt – und zum Beispiel sagst: „Das Universum ist ein Geschöpf“, dann hast du hier das Prädikat „Geschöpf“ dem Subjekt „Universum“ zugeschrieben. Das heißt, du hast über das Universum ausgesagt, dass es ein Geschöpf ist. Mit anderen Worten: Du hast diesen Sachverhalt behauptet und ihn bestätigt, d. h. du hast ein Wahrheitsurteil darüber gefällt. Dies ist die prädikative Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari). Sie wird so genannt, weil sie aus einer prädikativen Verknüpfung (al-Isnad al-Khabari) in Form eines Nominalsatzes oder eines Verbalsatzes besteht. Sie gehört zur Kategorie der zusammengesetzten Aussagen (al-Murakkab) und nicht zu den Einzelbegriffen.

Ein weiteres Beispiel: „Wein ist verboten“. Deine Kenntnis der Bedeutung der Einzelbegriffe für sich genommen ist eine Vorstellung (Tasawwur). Wenn du also die Bedeutung von Wein als ein berauschendes Getränk kennst, so impliziert diese Definition weder Erlaubnis noch Verbot, d. h. sie liefert kein Urteil, sondern ist lediglich eine Vorstellung der Bedeutung im Verstand. Ebenso verhält es sich, wenn du die Bedeutung von „verboten“ (Haram) als „untersagt“ kennst; dieses Einzelwort stellt für sich genommen kein Urteil dar, sondern eine Definition und eine Vorstellung im Verstand. So ist es bei jedem Einzelwort: Dessen Definition für sich allein, ohne Verknüpfung mit etwas anderem, ist eine begriffliche Vorstellung (Matlub Tasawwuri).

Wenn du jedoch einen Begriff dem anderen zuschreibst und sagst: „Wein ist verboten“, und du diese zusammengesetzte Aussage bestätigst, indem du urteilst, dass Wein tatsächlich verboten ist, oder diese Aussage verleugnest, indem du sagst, Wein sei nicht verboten, dann wird dies in beiden Fällen als prädikative Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari) bezeichnet.

Oder zum Beispiel: „Zaid steht.“ Wenn du die Bedeutung von „Zaid“ als eine bestimmte Person kennst und „stehend“ als jemanden, der auf seinen Beinen steht, dann nennt man dies Vorstellung. Wenn du jedoch urteilst, dass Zaid steht – d. h. den Inhalt dieser Aussage bestätigst – oder urteilst, dass Zaid nicht steht – d. h. den Inhalt dieser Aussage verleugnest –, dann nennt man dies ebenfalls eine prädikative Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari).

Folglich baut die prädikative Erkenntnisvorgabe auf zwei begrifflichen Vorstellungen auf: Zuerst stellst du dir die Realität einer Sache im Verstand vor (du verstehst deren Beschaffenheit), dann stellst du dir die Realität einer anderen Sache im Verstand vor (du verstehst deren Beschaffenheit), und schließlich setzt du beide Sachen in eine prädikative Beziehung zueinander, d. h. mittels eines Nominal- oder Verbalsatzes. Du urteilst darüber durch Bejahung oder Verneinung, durch Bestätigung oder Leugnung, durch Richtig oder Falsch, durch Ausführung oder Nicht-Ausführung. Diese prädikative Beziehung ist dann die prädikative Erkenntnisvorgabe (Matlub Khabari).

Die prädikative Erkenntnisvorgabe gehört zu den zusammengesetzten Aussagen und wird durch einen Beweis (Dalil) erschlossen, sei es ein definitiver (Qat’i) oder ein spekulativer (Zanni) Beweis, ein rationaler (Aqli) oder ein überlieferter (Naqli) Beweis. Deine Aussage „Das Universum ist ein Geschöpf“ ist eine prädikative Erkenntnisvorgabe, die du durch einen Beweis erlangt hast. Deine Aussage „Wein ist verboten“ ist eine prädikative Erkenntnisvorgabe, die du durch einen Beweis erlangt hast. Und deine Aussage „Zaid steht“ ist eine prädikative Erkenntnisvorgabe, die du durch einen Beweis (z. B. Augenschein) erlangt hast.

Die begriffliche Vorstellung hingegen gehört zu den Einzelbegriffen und wird nicht durch einen Beweis erschlossen. Vielmehr ist sie das Verständnis der Realität des Einzelwortes und dessen Bedeutung. Zum Beispiel:

Die Aussage „Das Universum ist ein Geschöpf“ benötigt einen Beweis, um dies zu belegen, denn man fragt: „Was ist der Beweis dafür, dass das Universum ein Geschöpf ist?“ Man fragt jedoch nicht: „Was ist der Beweis für das Universum?“, da dies sprachlich keinen Sinn ergibt. Man kann jedoch fragen: „Was bedeutet das Universum?“ oder „Was ist die Definition des Universums?“

Basierend darauf hieß es in der Definition des Beweises bei den Usul-Gelehrten: „Das, womit man zur Erkenntnis einer prädikativen Erkenntnisvorgabe gelangt...“ Und bei den Rechtsgelehrten: „Das, womit man durch korrekte Untersuchung zur Erkenntnis einer prädikativen Erkenntnisvorgabe gelangt...“ Dies geschah, um die begriffliche Vorstellung auszuschließen, da diese keinen Beweis benötigt, sondern die Kenntnis der Bedeutung, d. h. die Kenntnis ihrer Realität.

Was deine Frage zum Indiz (al-Amara) betrifft: Die Rechtsgelehrten (al-Fuqaha) unterscheiden nicht zwischen dem Beweis (ad-Dalil) und dem Indiz (al-Amara). Der Beweis umfasst bei ihnen sowohl das Definitive (al-Qat’i) als auch das Spekulative (al-Zanni), d. h. er trifft auf definitive und spekulative Sachverhalte gleichermaßen zu. Was jedoch die Usul-Gelehrten betrifft, so gibt es unter ihnen solche, die zwischen dem Beweis und dem Indiz unterscheiden. Der Beweis ist bei diesen Gelehrten nur das, was definitiv (Qat’i) ist. Was hingegen spekulativ (Zanni) ist, wird nicht als Beweis (Dalil), sondern als Indiz (Amara) bezeichnet. Demnach bezieht sich das Indiz im Fachsprachgebrauch dieser Usul-Gelehrten nur auf spekulative Sachverhalte und umfasst keine definitiven Sachverhalte.

Zur Information: In der Sprache wird das Indiz (al-Amara) manchmal als Kennzeichen (Alama) bezeichnet, wenn es untrennbar mit der Sache verbunden ist, auf die es hindeutet – so wie das Auftreten des Artikels (Alif-Lam) untrennbar mit einem Nomen verbunden ist und somit ein Kennzeichen dafür darstellt. Wenn es jedoch von der Sache, auf die es hindeutet, trennbar ist – wie Wolken in Bezug auf Regen –, dann wird es als Indiz (Amara) bezeichnet. Der Beweis (ad-Dalil) unterscheidet sich sprachlich sowohl vom Indiz als auch vom Kennzeichen.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta

  1. Schaban 1437 n. H. 02.06.2016 n. Chr.

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