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Fragen & Antworten

Bedeutung der „Fähigkeit“ unter den Bedingungen für das Zustandekommen des Kalifats

November 20, 2014
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** (Antwortenserie des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikri“)**

An Ntham Rd

Frage:

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen. As-salamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu.

Ich habe eine Frage: Im Buch As-Shakhsiyyah (Die islamische Persönlichkeit), Teil 2, Seite 33, wird unter dem siebten Punkt der Bedingungen für den Kalifen die „Fähigkeit“ (Al-Qudra) genannt. Später wird die Fähigkeit erläutert, bis im Buch folgende Passage folgt: „Ebenso ist es für das Zustandekommen des Kalifats keine Bedingung, dass der Kalif tapfer ist oder zu jenen gehört, deren Urteilskraft zur Führung der Untertanen und zur Regelung der Belange führt.“ Die Frage lautet: Wird dies nicht als Teil der „Fähigkeit“ betrachtet?

Antwort:

Wa 'alaikum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuhu.

Im Buch heißt es wörtlich: „Ebenso ist es für das Zustandekommen des Kalifats keine Bedingung, dass der Kalif tapfer ist oder zu jenen gehört, deren Urteilskraft zur Führung der Untertanen und zur Regelung der Belange führt, da diesbezüglich kein authentischer Hadith existiert und es auch unter keinem Scharia-Urteil fällt, welches dies zu einer Bedingung für das Zustandekommen machen würde, wenngleich es vorzüglicher ist, wenn er tapfer sowie ein Mann mit Urteilskraft und Weitblick ist.“ Ende des Zitats.

Wie du weißt, bedeutet eine Bedingung für das Zustandekommen (Shart al-In'iqad), dass das Kalifat ungültig ist, wenn die Umma einen Kalifen wählt, der diese Bedingungen nicht erfüllt. Bei der Betrachtung der beiden von dir erwähnten Punkte wird deutlich, dass sie keine Bedingungen für das Zustandekommen sind. Das bedeutet, wenn die Umma einen Kalifen wählt, der diese beiden Merkmale nicht besitzt, ist sein Kalifat dennoch gültig, da die Scharia-Beweise nicht darauf hinweisen. Sie gehören jedoch zu den Vorzugsbedingungen (Shurut al-Afdaliyyah). Das heißt, es ist für die Umma besser, diese beiden Bedingungen bei der Wahl des Kalifen zu berücksichtigen. Sie sollte bestrebt sein, jemanden zu wählen, der sowohl die Bedingungen für das Zustandekommen als auch die größtmögliche Anzahl an Vorzugsbedingungen erfüllt; dies ist besser und beständiger.

Was die Fähigkeit (Al-Qudra) betrifft, so gehört sie zu den Bedingungen für das Zustandekommen. Sie bedeutet, dass der Kalif in der Lage sein muss, die Lasten des Kalifats zu tragen, ohne dass diese Fähigkeit auf eine spezifische Sache beschränkt wird. Alles, was die Fähigkeit zur Ausübung der Aufgaben des Kalifats in einer beeinträchtigenden Weise stört, gilt als Verletzung der Bedingung der Fähigkeit. Das liegt daran, dass die Aufgabe des Kalifen darin besteht, die Scharia-Urteile anzuwenden. Dies erfordert die Fähigkeit, die Aufgaben selbst auszuführen oder sie persönlich zu überwachen, falls er andere mit deren Ausführung beauftragt. Ist er dazu nicht in der Lage, kann er den Kalifatsvertrag, der an seine Person gebunden ist, um die Scharia-Urteile umzusetzen, nicht erfüllen. Hierbei reicht das Vorhandensein der Bedingungen für das Zustandekommen aus, wozu auch die Fähigkeit gehört. Wenn diese verloren geht, bleibt der Kalifatsvertrag nicht länger gültig. Dies ist etwa der Fall, wenn der Kalif an Gedächtnisverlust leidet, für längere Zeit auf der Intensivstation liegt oder ähnliche Krankheiten erleidet, die über einen langen Zeitraum anhalten und die ordnungsgemäße Führung des Staates beeinträchtigen. In solchen Fällen kann der Kalif die Regierungsgeschäfte weder selbst führen noch die Ausführung durch andere überwachen. Der Gerichtshof für Unrechtmäßigkeiten (Mahkamat al-Mazalim) ist dafür zuständig, Maßnahmen zur Feststellung der Unfähigkeit zu ergreifen und anschließend die notwendige Entscheidung zu treffen, um das Amt des Kalifats für vakant zu erklären.

Das Nichterfüllen der Vorzugsbedingungen hingegen führt nicht zur Nichtigkeit des Kalifatsvertrags. Dass er tapfer ist und die modernsten Kampftechniken beherrscht oder zu den Leuten mit Urteilskraft gehört, die Abschlüsse von Eliteuniversitäten besitzen – all dies sind keine Bedingungen für das Zustandekommen. Der Kalifatsvertrag wird dadurch nicht ungültig, da es keinen Scharia-Beweis dafür gibt und weil das Fehlen solcher Bedingungen die Ausführung der Kalifatsaufgaben nicht grundlegend behindert. Wenn eine Situation angemessene Tapferkeit erfordert, wie etwa in Kriegen, kann der Kalif die Hilfe von tapferen Experten in diesem Bereich in Anspruch nehmen. Ebenso kann der Kalif auf Spezialisten unter seinen Untertanen zurückgreifen, wenn das Urteil von Personen mit akademischen Höchstgraden erforderlich ist. Dennoch gilt, wie bereits erwähnt, dass es für die Umma vorrangig ist, einen Kalifen zu wählen, der sowohl die Bedingungen für das Zustandekommen als auch die Vorzugsbedingungen erfüllt. Wählt sie jedoch jemanden, der die Bedingungen für das Zustandekommen erfüllt, aber nicht alle Vorzugsbedingungen besitzt, so ist sein Kalifat gültig, solange er die Bedingungen für das Zustandekommen erfüllt, da die authentischen Scharia-Beweise dies so vorgeben.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

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