Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
Antwort auf eine Frage
An Muhammad Amin Al-Amiri
Frage:
As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh. Ich bitte Allah, den Erhabenen, anlässlich dieses gesegneten Monats, dass es Ihnen gut geht, unser geehrter Emir. In unserem Dorf in Tunesien hat der Muezzin in diesen Tagen den Gebetsruf drei Minuten vor der eigentlichen Zeit ausgerufen, woraufhin wir das Fasten brachen. Nachdem wir gegessen hatten, informierte uns die Moscheeleitung, dass der Gebetsruf vor der Zeit erfolgte. Ist unser Fasten in diesem Fall gültig oder ist es ungültig geworden?
Antwort:
Wa ʿalaikum as-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuh.
Die Antwort auf deine Frage findet sich im Buch Ahkam as-Salat (Die Bestimmungen des Gebets) von Ali Raghib, welches von der Partei herausgegeben wurde. Darin heißt es:
„... Und wenn er isst oder den Beischlaf vollzieht im Glauben, dass die Morgendämmerung noch nicht angebrochen sei, obwohl sie bereits angebrochen war, oder im Glauben, dass die Sonne bereits untergegangen sei, obwohl sie noch nicht untergegangen war, so zählt sein Fasten für diesen Tag nicht und er muss es nachholen (qada'). Dies gründet auf dem, was Hanzala berichtete: ‚Wir waren im Monat Ramadan in Medina und am Himmel waren einige Wolken. Wir dachten, die Sonne sei untergegangen, woraufhin einige Leute das Fasten brachen. Da befahl Umar (r), dass derjenige, der das Fasten gebrochen hatte, einen Tag an dessen Stelle fasten solle.‘ Und aufgrund dessen, was Hischam ibn Urwa von seiner Frau Fatima von Asma’ berichtete, die sagte:
أَفْطَرْنَا عَلَى عَهْدِ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ فِي يَوْمِ غَيْمٍ، ثُمَّ طَلَعَتْ الشَّمْسُ. قُلْتُ لِهِشَامٍ: أُمِرُوا بِالْقَضَاءِ؟ قَالَ: فَلَا بُدَّ مِنْ ذَلِكَ
„Wir brachen das Fasten zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ an einem bewölkten Tag, woraufhin die Sonne erschien. Ich fragte Hischam: ‚Wurde ihnen befohlen, (das Fasten) nachzuholen?‘ Er antwortete: ‚Das war unumgänglich.‘“ (Ende des Zitats)
Ihr habt das Fasten – wie in der Frage angegeben – drei Minuten vor Sonnenuntergang gebrochen. Wenn es sich tatsächlich so verhielt, wie du erwähnt hast, und euer Fastenbrechen wirklich drei Minuten vor Sonnenuntergang stattfand, dann müsst ihr diesen Tag nach dem Ende des Monats Ramadan nachholen (qada'). Auf euch lastet keine Sünde für das, was ihr getan habt, da ihr das Fasten am Tage des Ramadan nicht vorsätzlich gebrochen habt, sondern dies basierend auf dem Gebetsruf des Muezzins geschah.
Jedoch obliegt es dem Muezzin grundsätzlich, sich des Sonnenuntergangs zu vergewissern, damit er die Menschen nicht durch einen Gebetsruf vor Sonnenuntergang in Bedrängnis bringt, insbesondere im Ramadan. Wendet euch daher diesbezüglich an den Muezzin, damit die Zeit des Gebetsrufs künftig korrekt eingehalten wird, so Allah will.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah
- Ramadan 1444 n. H. 16.04.2023 n. Chr.
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