(Serie von Antworten des ehrenwerten Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fikhi“)
Adel Abu Ahmad
Frage:
Assalamu Alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu... Unser lieber Scheich und Emir, möge Allah Sie vor allem Übel bewahren und Ihnen den Sieg auf Erden verleihen.
Wir haben das Verständnis, dass die Ahl al-Fatrah (die Leute der Zeitspanne zwischen zwei Propheten) am Tag der Auferstehung vor der Strafe Allahs gerettet sind. Es sind jene, zu denen kein Gesandter geschickt wurde, basierend auf der Aussage des Erhabenen:
وَمَا كُنَّا مُعَذِّبِينَ حَتَّى نَبْعَثَ رَسُولًا
„Und Wir bestrafen nicht, bis Wir einen Gesandten geschickt haben.“ (Sure Al-Isra [17]: 15)
Jedoch gibt es edle Hadithe, die besagen, dass die Araber in der Jahiliyyah (vor der Entsendung Muhammads ﷺ) Kuffar seien und im Höllenfeuer landen. In Sahih Muslim heißt es: „Ein Mann fragte den Gesandten ﷺ: ‚Wo ist mein Vater?‘ Er antwortete: ‚Dein Vater ist im Feuer.‘ Da wurde der Mann traurig. Der Gesandte ﷺ sagte daraufhin: ‚Mein Vater und dein Vater sind im Feuer.‘“ Es gibt mehr als einen Beleg für diese Angelegenheit.
Die Frage ist: Wie lassen sich diese beiden Punkte miteinander vereinbaren? Möge Allah Sie mit Gutem belohnen.
Antwort:
Wa Alaikum Assalam wa Rahmatullahi wa Barakatuhu.
1- Deine Frage bezieht sich auf das, was im Buch As-Shakhsiyyah Al-Islamiyyah (Die islamische Persönlichkeit), Teil 3, unter der Überschrift „Kein Urteil vor dem Eintreffen der Scharia“ ausgeführt wurde:
„...Dingen und Handlungen darf kein Urteil (Hukm) gegeben werden, außer wenn es einen Scharia-Beweis für dieses Urteil gibt. Denn es gibt kein Urteil für die Dinge und die Handlungen der Vernunftbegabten vor dem Eintreffen der Scharia. Dies aufgrund der Aussage des Erhabenen:
وَمَا كُنَّا مُعَذِّبِينَ حَتَّى نَبْعَثَ رَسُولًا
‚Und Wir bestrafen nicht, bis Wir einen Gesandten geschickt haben.‘ (Sure Al-Isra [17]: 15)
Und aufgrund Seiner Aussage:
لِئَلَّا يَكُونَ لِلنَّاسِ عَلَى اللَّهِ حُجَّةٌ بَعْدَ الرُّسُلِ
‚...damit die Menschen nach den Gesandten keinen Beweisgrund gegen Allah haben.‘ (Sure An-Nisa [4]: 165)
Denn ein Urteil wird nur durch eines von zweien festgeschrieben: Entweder durch die Scharia oder durch den Verstand. Was den Verstand betrifft, so hat er hier keinen Platz, da es sich um eine Angelegenheit der Verpflichtung (Iyjab) und des Verbots (Tahrim) handelt. Der Verstand kann weder etwas verpflichtend machen noch verbieten; dies obliegt nicht ihm, sondern der Scharia. Somit ist das Urteil von der Scharia abhängig... Dies bedeutet nichts anderes, als das Urteil für die Menschen absolut zu verneinen, bevor Allah ihnen einen Gesandten geschickt hat. Daher sind die Ahl al-Fatrah gerettet (najun). Sie sind diejenigen, die zwischen dem Verlust einer Botschaft und der Entsendung einer neuen Botschaft lebten. Ihr Urteil entspricht dem derjenigen, die keine Botschaft erreicht hat, wie jene, die vor der Entsendung des Gesandten Muhammad ﷺ lebten...“ (Ende des Zitats).
Dies bedeutet, dass die Menschen, die zwischen der Entsendung des Gesandten ﷺ und der Entsendung der Propheten vor ihm lebten (d. h. die Ahl al-Fatrah), gerettet sind, weil ihnen keine Botschaft übermittelt wurde – sofern sie Polytheisten waren oder keiner Botschaft gefolgt sind. Was die Leute der Schrift (Ahl al-Kitab) betrifft, so sind sie einem Gesandten gefolgt und haben daraufhin die Botschaft verfälscht. Ihnen wurde also eine Botschaft übermittelt, die sie dann änderten. Daher zählen sie nicht zu den Ahl al-Fatrah, denn die Ahl al-Fatrah sind jene, die keiner Botschaft eines Gesandten gefolgt sind... Dementsprechend werden die Leute der Schrift nicht als Ahl al-Fatrah betrachtet. Ebenso werden die Kuffar des Westens heute nicht als Ahl al-Fatrah angesehen, da sie der Islam erreicht hat. Wie verhält es sich dann erst mit den Kuffar, die unter den Muslimen leben? Die Ahl al-Fatrah sind also nur jene, die der Ruf (Da'wah) nicht erreicht hat. Alle anderen zählen nicht dazu.
2- Was die Hadithe betrifft, die darauf hindeuten, dass die Araber der Jahiliyyah, die vor der Entsendung des Gesandten ﷺ starben, bestraft werden... was im Widerspruch zur Bedeutung des edlen Koranverses stünde, dass die Ahl al-Fatrah gerettet sind: Diese Hadithe werden nach den methodischen Regeln (Usul) untersucht. Wenn eine Harmonisierung (Jam') möglich ist, so ist diese maßgeblich. Wenn nicht, wird eine Gewichtung (Tarjih) vorgenommen oder der Hadith inhaltlich (dirayatan) zurückgewiesen. Basierend darauf betrachten wir diese Hadithe wie folgt:
a) Muslim überlieferte in seinem Sahih: Abu Bakr bin Abi Shaibah berichtete uns, Affan berichtete uns, Hammad bin Salama berichtete uns von Thabit, von Anas:
أَنَّ رَجُلًا قَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ أَيْنَ أَبِي؟ قَالَ: فِي النَّارِ. فَلَمَّا قَفَّى دَعَاهُ فَقَالَ: إِنَّ أَبِي وَأَبَاكَ فِي النَّارِ
„Dass ein Mann sagte: ‚O Gesandter Allahs, wo ist mein Vater?‘ Er antwortete: ‚Im Feuer.‘ Als er sich abwandte, rief er ihn zurück und sagte: ‚Wahrlich, mein Vater und dein Vater sind im Feuer.‘“
b) Ibn Majah überlieferte in seinen Sunan von Az-Zuhri, von Salim, von seinem Vater (d. h. Abdullah bin Umar):
جَاءَ أَعْرَابِيٌّ إِلَى النَّبِيِّ ﷺ فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّ أَبِي كَانَ يَصِلُ الرَّحِمَ وَكَانَ وَكَانَ فَأَيْنَ هُوَ؟ قَالَ: فِي النَّارِ. قَالَ: فَكَأَنَّهُ وَجَدَ مِنْ ذَلِكَ. فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، فَأَيْنَ أَبُوكَ؟ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: حَيْثُمَا مَرَرْتَ بِقَبْرِ مُشْرِكٍ فَبَشِّرْهُ بِالنَّارِ
„Ein Beduine kam zum Propheten ﷺ und sagte: ‚O Gesandter Allahs, mein Vater pflegte die Verwandtschaftsbande zu pflegen und tat dies und jenes, wo ist er nun?‘ Er antwortete: ‚Im Feuer.‘ Es war, als ob der Mann dies schwer empfand. Er fragte: ‚O Gesandter Allahs, wo ist dann dein Vater?‘ Der Gesandte Allahs ﷺ antwortete: ‚Wo immer du am Grab eines Götzenanbeters vorbeikommst, so verkünde ihm das Feuer.‘“ Al-Busiri sagte: Dies ist eine authentische Überlieferungskette, deren Männer vertrauenswürdig sind. Auch in Az-Zawa'id wird die Kette dieses Hadith als authentisch bezeichnet.
Im Kommentar von As-Sindi zu Sunan Ibn Majah (1/476-477) heißt es zu dem obigen Hadith von Ibn Majah:
„As-Suyuti sagte, dass der Wortlaut ‚Mein Vater und dein Vater sind im Feuer‘ im Hadith von Muslim nur von Hammad bin Salama von Thabit erwähnt wurde. Ma'mar jedoch widersprach ihm in seiner Überlieferung von Thabit und erwähnte diesen Satz nicht, sondern sagte: ‚Wenn du am Grab eines Kafir vorbeikommst, so verkünde ihm das Feuer.‘ In diesem Wortlaut liegt kein Hinweis auf den Status des Vaters. Dieser Wortlaut ist verlässlicher, da Ma'mar zuverlässiger (athbat) ist als Hammad. Über Hammad wurde bezüglich seines Gedächtnisses gesprochen, und in seinen Hadithen traten vereinzelt Ungereimtheiten (manakir) auf. Al-Bukhari hat nicht von ihm überliefert, und Muslim hat in den Usul nur seine Überlieferungen von Thabit aufgenommen. Was Ma'mar betrifft, so wurde sein Gedächtnis nicht kritisiert, und nichts an seinen Hadithen wurde beanstandet; beide Scheichs (Bukhari und Muslim) waren sich einig, von ihm zu überliefern. Somit ist sein Wortlaut verlässlicher. Zudem fanden wir, dass der Hadith auch von Sa'd bin Abi Waqqas mit dem gleichen Wortlaut wie bei Ma'mar von Thabit von Anas überliefert wurde (überliefert von Al-Bazzar, At-Tabarani und Al-Baihaqi). Ebenso wird er von Ibn Umar bei Ibn Majah überliefert. Damit ist es zwingend, sich auf diesen Wortlaut zu stützen und ihn anderen vorzuziehen. So wird deutlich, dass die Überlieferung bei Muslim eine sinngemäße Wiedergabe der Überlieferer gemäß ihrem Verständnis war... Unsere Gelehrten der Schafiiten und Asch'ariten sind sich einig, dass derjenige, den der Ruf nicht erreicht hat, nicht bestraft wird und ins Paradies eintritt, aufgrund der Aussage des Erhabenen: ‚Und Wir bestrafen nicht...‘ [Sure Al-Isra: 15]... Und Allah weiß es am besten.“ (Ende des Zitats).
c) At-Tabarani überlieferte im Al-Mu'jam al-Kabir von Az-Zuhri, von 'Amir bin Sa'd, von seinem Vater (d. h. Sa'd bin Abi Waqqas):
جَاءَ أَعْرَابِيٌّ إِلَى النَّبِيِّ ﷺ، فَقَالَ: إِنَّ أَبِي كَانَ يَصِلُ الرَّحِمَ، وَكَانَ وَكَانَ، فَأَيْنَ هُو؟ قَالَ: فِي النَّارِ، فَكَأنَّ الأَعْرَابِيَّ وُجِدَ مِنْ ذَلِكَ، فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، فَأَيْنَ أَبُوكَ؟، قَالَ: حَيْثُ مَا مَرَرْتَ بِقَبْرِ كَافِرٍ فَبَشِّرْهُ بِالنَّارِ
„Ein Beduine kam zum Propheten ﷺ und sagte: ‚Wahrlich, mein Vater pflegte die Verwandtschaftsbande zu pflegen und war so und so, wo ist er nun?‘ Er antwortete: ‚Im Feuer.‘ Es war, als ob der Beduine dies schwer empfand, und er fragte: ‚O Gesandter Allahs, wo ist dann dein Vater?‘ Er antwortete: ‚Wo immer du am Grab eines Kafir vorbeikommst, so verkünde ihm das Feuer.‘“ Al-Haythami sagte, dass die Überlieferer jene des Sahih sind.
3- Durch die Zusammenführung dieser Belege wird Folgendes deutlich:
Der Vers besagt, dass die Ahl al-Fatrah gerettet sind und nicht bestraft werden... Daher wird kein Hadith herangezogen, der ihm widerspricht, wenn eine Harmonisierung nicht möglich ist.
Eine Harmonisierung ist möglich durch das, was As-Suyuti über den Hadith von Muslim sagte (wie im Kommentar von As-Sindi zu Sunan Ibn Majah erwähnt): Der Gesandte ﷺ hat dem Fragenden höchstwahrscheinlich nicht mit „Mein Vater und dein Vater sind im Feuer“ geantwortet, sondern mit „Wenn du am Grab eines Kafir vorbeikommst, so verkünde ihm das Feuer“. Dies wird durch den Hadith von At-Tabarani von Sa'd bin Abi Waqqas (r) und den Hadith von Ibn Majah von Ibn Umar (r) untermauert.
4- Zusammenfassend ist die Antwort bezüglich des Urteils über die Ahl al-Fatrah, dass sie gerettet sind. Was ich im Wege der Harmonisierung der Belege bevorzuge, ist die Aussage von As-Suyuti: „As-Suyuti sagte im Kommentar zum Buch (Sunan Ibn Majah): Dies gehört zu den vortrefflichen Antworten. Als er bemerkte, dass der Beduine betroffen war, war der Prophet ﷺ freundlich zu ihm und wich auf eine allgemeine Antwort über jeden Götzenanbieter aus, ohne auf die Antwort bezüglich des Vaters des Gesandten ﷺ mit Verneinung oder Bestätigung einzugehen...“ Dies entspricht dem Hadith von At-Tabarani: „Wo immer du am Grab eines Kafir vorbeikommst, so verkünde ihm das Feuer“ und dem Hadith von Ibn Majah: „Wo immer du am Grab eines Götzenanbeters vorbeikommst, so verkünde ihm das Feuer“, welche beide authentische Hadithe sind. Dies ist meine Sichtweise zur Harmonisierung der Belege, unter Betonung, dass bei jedem unlösbaren Widerspruch zwischen dem Vers und dem Hadith das Urteil darin besteht, den Hadith inhaltlich (dirayatan) zurückzuweisen und sich auf den Vers zu stützen, wie es in den Usul bekannt ist. Und Allah ist Wissender und Weiser.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah
- Ramadan 1439 n. H. 03.06.2018 n. Chr.
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