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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Wer einen Schatz (Rikaz) findet, davon ist der Fünftel (al-Chums) zu entrichten

September 16, 2022
2048

Antwortenserie des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir

auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

Antwort auf eine Frage

An Abu Ahmad

Frage:

Alles Lob gebührt Allah, und Segen und Frieden seien auf unserem Herrn Ahmad. As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh. Ich komme aus Palästina. Es gibt dort Leute, die auf dem Land anderer nach Edelmetallen suchen. Wenn jemand osmanische Goldmünzen fände, welche der osmanische Staat im Jahr 1916 versteckt hat und die man den Türken heute nicht mehr zurückgeben kann: Hat der Finder einen Anteil daran oder steht er nur dem Landbesitzer zu (als Gebühr für die Bewahrung des Schatzes auf seinem Land)? Und wird das Geld, das ursprünglich dem Staat gehörte, komplett an die Armen gegeben oder nur der Fünftel (al-Chums)? Wir danken Ihnen und möge Allah Ihnen und den Aufrichtigen zum Sieg verhelfen und Sie schützen.

Antwort:

Wa Alaikum as-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.

Wir haben bereits mehrfach ähnliche Fragen beantwortet. Hier sind Auszüge daraus:

1- Aus der Beantwortung einer Frage vom 08.11.2013:

„(...) Was den zweiten Teil der Frage über den Rikaz betrifft: Wer einen Rikaz findet, von dem ist der Fünftel (al-Chums) zu entrichten. Dieser wird dem Islamischen Staat übergeben, damit er ihn für die Belange der Muslime verwendet. Die restlichen vier Fünftel gehören dem Finder, vorausgesetzt, er hat den Rikaz nicht auf dem Grundbesitz eines anderen gefunden.

Falls der Islamische Staat jedoch – wie heute – nicht existiert, so entrichtet der Finder den Fünftel selbst an die Armen, die Bedürftigen und für die Belange der Muslime... dabei soll er nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Der Rest gehört ihm.

Die Beweise dafür sind:

a) Rikaz bezeichnet im Boden vergrabenes Vermögen, sei es Silber, Gold, Juwelen, Perlen oder anderes wie Schmuck und Waffen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um vergrabene Schätze früherer Völker handelt, wie der Ägypter, Babylonier, Assyrer, Sassaniden, Römer, Griechen und anderer – etwa Münzen, Schmuck und Juwelen, die in den Gräbern ihrer Könige und Großen oder in den Ruinen ihrer alten Städte gefunden werden – oder ob es sich um Gold- oder Silbermünzen handelt, die in Krügen oder Ähnlichem seit der Zeit der Dschahiliyya oder aus vergangenen islamischen Epochen im Boden verborgen waren. All dies wird als Rikaz betrachtet.

Der Begriff Rikaz leitet sich von rakaza, yarkazu ab, ähnlich wie gharaza, yaghrizu, wenn etwas verborgen ist. Man sagt: rakaza ar-rimh, wenn man den Speer in den Boden stößt (ihn dort verbirgt). Davon leitet sich auch ar-rikz ab, was eine verborgene, leise Stimme bedeutet. Allah, der Erhabene, sagt:

أَوْ تَسْمَعُ لَهُمْ رِكْزاً

„... oder auch nur ein Wispern von ihnen hörst?“ (Sure Maryam [19]: 98)

Was hingegen das Mineral (al-Ma'dan) betrifft, so ist es das, was Allah am Tag der Erschaffung der Himmel und der Erde im Boden erschaffen hat, wie Gold, Silber, Kupfer, Blei und anderes. Al-Ma'dan leitet sich von 'adana an einem Ort ab, wenn man dort verweilt; daher wird das Paradies Dschannatu 'Adn genannt, weil es ein Ort des ewigen Aufenthalts ist. Das Mineral stammt also aus der Schöpfung Allahs und wurde nicht von Menschen vergraben. Darin unterscheidet es sich vom Rikaz, da der Rikaz von Menschen vergraben wurde.

b) Die Grundlage für Rikaz und Mineralien ist das, was Abu Huraira vom Gesandten Allahs ﷺ überlieferte:

العجماءُ جرحها جُبار، وفي الركاز الخمس

„Für den Schaden, den ein (unbeaufsichtigtes) Tier verursacht, gibt es keinen Ersatz, und im Falle von Rikaz ist der Fünftel zu entrichten.“ (überliefert von Abu Ubaid)

Und was von Abdullah bin Amr überliefert wurde, dass der Prophet ﷺ nach Vermögen gefragt wurde, das in alten Ruinen (al-charab al-'adi) gefunden wird, worauf er sagte:

فيه وفي الركاز الخمس

„Darin und im Rikaz ist der Fünftel zu entrichten.“

Und was von Ali bin Abi Talib vom Propheten ﷺ überliefert wurde:

وفي السيوب الخمس. قال: والسيوب عروق الذهب والفضة التي تحت الأرض

„Und in den Suyoob ist der Fünftel zu entrichten. Er sagte: Die Suyoob sind die Gold- und Silberadern unter der Erde.“ (erwähnt von Ibn Qudama in al-Mughni)

c) Demnach gehört jedes vergrabene Vermögen aus Gold, Silber, Schmuck, Juwelen oder anderem, das in Gräbern, Hügeln oder Städten früherer Nationen gefunden wird oder in totem Land oder in alten Ruinen (alt im Sinne des Volkes 'Ad) aus Vergrabungen der Dschahiliyya oder von Muslimen aus vergangenen islamischen Epochen, seinem Finder. Dieser hat davon den Fünftel an das Bait al-Mal (die Staatskasse) abzuführen.

Ebenso gehört jedes Mineral in geringer Menge, das nicht in großen Adern vorkommt (ghairu 'idd), d. h. von begrenztem Umfang, sei es als Adern oder Staub, das in totem Land gefunden wird, welches niemandem gehört, seinem Finder. Davon ist der Fünftel an das Bait al-Mal abzuführen. Wenn es sich jedoch um 'idd handelt, d. h. um eine Mine und keine begrenzte vergrabene Menge, so unterliegt dies den Bestimmungen des öffentlichen Eigentums (al-milkiyya al-'amma), wofür es andere Details gibt.

Der Fünftel, der vom Finder eines Rikaz oder eines Minerals erhoben wird, hat den Status von al-Fay’ und unterliegt dessen Bestimmungen. Er wird in das Bait al-Mal in die Abteilung für al-Fay’ und al-Charadsch fließen und wie diese verwendet werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Kalifen; er verwendet es für die Fürsorge der Angelegenheiten der Umma und zur Erfüllung ihrer Interessen gemäß seiner Meinung und seinem Idschtihad im Sinne des Wohls und der Rechtschaffenheit.

d) Wer einen Rikaz oder ein Mineral in seinem eigenen Eigentum findet, sei es auf seinem Land oder in seinem Gebäude, dem gehört es – unabhängig davon, ob er das Land oder das Gebäude geerbt oder von jemand anderem gekauft hat. Wer jedoch einen Rikaz oder ein Mineral auf dem Land oder im Gebäude eines anderen findet, so gehört der gefundene Rikaz oder das Mineral dem Besitzer des Landes oder des Gebäudes und nicht dem Finder.“ (Ende des Zitats aus der Antwort vom 05. Muharram 1435 n. H. / 08.11.2013).

2- Aus der Beantwortung einer Frage vom 18.09.2014:

„(...) Al-Bukhari und Muslim überlieferten von Ibn Schihab über Sa'id bin al-Musayyib und Abu Salama bin Abdurrahman von Abu Huraira (r), dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:

وَفِي الرِّكَازِ الخُمُسُ

„Und im Rikaz ist der Fünftel zu entrichten.“

Rikaz ist das vor langer Zeit vergrabene Vermögen oder begrenzte Mineraladern... Wer es in seinem Eigentum findet, sei es Land oder Gebäude, dem gehört es. Wer einen Rikaz oder ein Mineral auf dem Land oder im Gebäude eines anderen findet, so gehört der Fund dem Besitzer des Landes oder Gebäudes und nicht dem Finder... Der Fünftel wird fällig, sobald der Rikaz gefunden wird, und es ist nicht zulässig, die Abgabe an das Bait al-Mal zu verzögern.

Bezüglich der Frage, ob der Fünftel Zakat oder Fay’ (Staatseigentum) ist: Die Antwort lautet, dass es keine Zakat ist, sondern Fay’. Ein Beweis dafür ist, was Abu Ubaid von Mudschalid über asch-Scha'bi überlieferte: (Ein Mann fand tausend vergrabene Dinar außerhalb von Medina. Er brachte sie zu Umar bin al-Chattab. Dieser nahm davon den Fünftel, zweihundert Dinar, und gab dem Mann den Rest. Umar begann, die zweihundert Dinar unter den anwesenden Muslimen zu verteilen, bis ein Rest übrig blieb. Da sagte Umar: „Wo ist der Besitzer der Dinar?“ Der Mann kam zu ihm und Umar sagte: „Nimm diese Dinar, sie gehören dir.“)

Aus dem Bericht von asch-Scha'bi wird deutlich, dass die Menge, die Umar vom Finder des Rikaz nahm, nur der Fünftel war und die restlichen vier Fünftel dem Finder zurückgegeben wurden. Dieser erhobene Fünftel war keine Zakat, sondern hatte den Status von Fay’. Denn wäre es Zakat gewesen, hätte sie für die Zwecke der Zakat ausgegeben werden müssen und Umar hätte dem Finder nichts davon zurückgegeben, da dieser reich war und Zakat einem Reichen nicht zusteht.

Daher gehören – ungeachtet des Wertes des Rikaz – vier Fünftel dem Finder und der Fünftel dem Bait al-Mal. Dies ist nicht an eine Mindestgrenze (Nisab) gebunden, da es keine Zakat ist. Unabhängig davon, ob der Wert des Rikaz den Nisab erreicht oder darunter liegt, muss der Fünftel davon an das Bait al-Mal der Muslime entrichtet werden. In unserer heutigen Zeit, in der es kein Bait al-Mal für die Muslime gibt, gibt der Finder des Rikaz den Fünftel für die Belange der Muslime oder für die Bedürftigen unter ihnen aus... er tut das, was er für richtig hält.“ (Ende des Zitats aus der Antwort vom 23. Dhu l-Qa'da 1435 n. H. / 18.09.2014).

Dies sollte genügen. Allah ist allwissend und weise.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Safar 1444 n. H. 15.09.2022

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