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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Wir sagen nicht, dass Ahad-Berichte abgelehnt werden, sondern wir sagen, dass es Pflicht ist, nach ihnen zu handeln

December 06, 2022
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Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

An Anis Mejri

Frage:

As-Salamu Alaikum,

das bedeutendste Hadith in der Aqidah ist ein Ahad-Bericht (Einzelbericht). Es ist das Hadith, in dem Jibril kam und den Gesandten Allahs ﷺ fragte, woraufhin der Prophet sagte: „Wisst ihr, wer der Fragende ist?“ Sie sagten: „Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.“ Er sagte: „Das war Jibril, er kam zu euch, um euch eure Religion zu lehren.“ Dies ist ein Ahad-Bericht in der Aqidah; warum lehnen wir ihn also ab?

Antwort:

Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

erstens: Es scheint, dass du die Antwort, die wir am 09.10.2022 bezüglich der Einstufung eines Hadithes als Beweis für die Scharia-Urteile herausgegeben haben, nicht in ihrer korrekten Weise erfasst hast. Wir sagen nicht, dass der Ahad-Bericht abgelehnt wird, sondern wir sagen, dass es Pflicht ist, danach zu handeln. Er gilt jedoch nicht als definitiver Beweis (Qat'i) in der Aqidah (Glaubenslehre). Das heißt, man führt den Ahad-Bericht nicht als Beweis für Glaubensgrundlagen an, da der Ahad-Bericht spekulativ (Zanni) ist. Die Ablehnung, die Aqidah auf Spekulationen (Zann) zu stützen, ist keine Neuerung, sondern steht im Buche Allahs geschrieben. Es gibt viele Verse, in denen Allah jene tadelt, die ihre Aqidah auf Vermutungen stützen. Der Erhabene sagte:

إِنْ هِيَ إِلَّا أَسْمَاءٌ سَمَّيْتُمُوهَا أَنْتُمْ وَآبَاؤُكُمْ مَا أَنْزَلَ اللَّهُ بِهَا مِنْ سُلْطَانٍ إِنْ يَتَّبِعُونَ إِلَّا الظَّنَّ وَمَا تَهْوَى الْأَنْفُسُ وَلَقَدْ جَاءَهُمْ مِنْ رَبِّهِمُ الْهُدَى

„Es sind nur Namen, die ihr genannt habt, ihr und eure Väter, für die Allah keine Vollmacht (keinen Beweis) herabgesandt hat. Sie folgen nur Vermutungen und dem, wonach ihre Seelen trachten, obwohl doch bereits die Rechtleitung von ihrem Herrn zu ihnen gekommen ist.“ (Sure An-Najm [53]: 23)

Und der Erhabene sagte:

إِنَّ الَّذِينَ لَا يُؤْمِنُونَ بِالْآخِرَةِ لَيُسَمُّونَ الْمَلَائِكَةَ تَسْمِيَةَ الْأُنْثَى * وَمَا لَهُمْ بِهِ مِنْ عِلْمٍ إِنْ يَتَّبِعُونَ إِلَّا الظَّنَّ وَإِنَّ الظَّنَّ لَا يُغْنِي مِنَ الْحَقِّ شَيْئاً

„Gewiss, diejenigen, die nicht an das Jenseits glauben, benennen die Engel mit weiblichen Namen. Sie haben jedoch kein Wissen darüber. Sie folgen nur Vermutungen, und die Vermutung nützt gegenüber der Wahrheit rein gar nichts.“ (Sure An-Najm [53]: 27-28)

Und der Erhabene sagte:

وَمَا يَتَّبِعُ أَكْثَرُهُمْ إِلَّا ظَنّاً إِنَّ الظَّنَّ لَا يُغْنِي مِنَ الْحَقِّ شَيْئاً

„Und die meisten von ihnen folgen nur Vermutungen; doch die Vermutung nützt gegenüber der Wahrheit rein gar nichts.“ (Sure Yunus [10]: 36)

Und der Erhabene sagte:

الَّذِينَ يُجَادِلُونَ فِي آيَاتِ اللَّهِ بِغَيْرِ سُلْطَانٍ أَتَاهُمْ كَبُرَ مَقْتاً عِنْدَ اللَّهِ وَعِنْدَ الَّذِينَ آمَنُوا

„Diejenigen, die über Allahs Zeichen streiten, ohne eine Vollmacht (einen Beweis) erhalten zu haben, – welch schwerwiegende Abscheu ist dafür bei Allah und bei denjenigen, die glauben!“ (Sure Ghafir [40]: 35)

Und der Erhabene sagte:

وَكَيْفَ أَخَافُ مَا أَشْرَكْتُمْ وَلَا تَخَافُونَ أَنَّكُمْ أَشْرَكْتُمْ بِاللَّهِ مَا لَمْ يُنَزِّلْ بِهِ عَلَيْكُمْ سُلْطَاناً

„Wie sollte ich mich vor dem fürchten, was ihr (Ihm) beigesellt habt, während ihr euch nicht davor fürchtet, Allah (etwas) beigesellt zu haben, wofür Er euch keine Vollmacht (keinen Beweis) herabgesandt hat?“ (Sure Al-An'am [6]: 81)

Und viele weitere Verse...

Diese Verse tadeln ausdrücklich diejenigen, die Vermutungen folgen und sich auf etwas stützen, für das es keine Vollmacht (Sultan), d. h. keinen definitiven Beweis (Qat'i), gibt. Dieser Tadel und die Verurteilung sind Beweise für das strikte Verbot, Vermutungen zu folgen, sowie für das strikte Verbot, Dingen zu folgen, für die kein definitiver Beweis vorliegt. Da diese Verse im Kontext der Glaubenslehre stehen, beziehen sie sich speziell auf die Aqidah. All dies deutet mit definitiver Gewissheit darauf hin, dass Glaubensgrundlagen auf einem definitiven Beweis basieren müssen, andernfalls werden sie nicht als Aqidah gewertet. Es ist nicht zulässig, dass ihr Beweis spekulativ (Zanni) ist. Die Verse deuten somit auf zwei Dinge hin: Erstens, dass es unzulässig ist, Überzeugungen auf spekulativen Beweisen zu gründen – was durch die Verse über Vermutungen (Zann) belegt wird. Zweitens, die Pflicht, definitive Beweise für die Aqidah zu erbringen, damit sie als Aqidah gilt – was durch die Verse über die klare Vollmacht (Sultan Mubin) belegt wird. Dies betrifft die Glaubenslehre.

Was die Scharia-Urteile (Ahkam Shari'ah) betrifft, so ist es zulässig, dass ihr Beweis spekulativ ist. Es ist nicht Bedingung, dass er definitiv ist. Es ist durch den Text des edlen Korans erwiesen, dass durch die Zeugenaussage zweier Zeugen geurteilt wird. Der Gesandte Allahs ﷺ urteilte aufgrund der Zeugenaussage eines Zeugen und des Eides des Anspruchsberechtigten und er akzeptierte die Aussage einer einzelnen Frau beim Stillen. All dies sind Ahad-Berichte. Rechtsprechung ist bindend, und diese Bindung ist nichts anderes als das Handeln nach einem Ahad-Bericht. Die Beweisführung mit einem Ahad-Bericht zur Fällung eines Urteils, wie die Annahme einer Zeugenaussage und das Urteilen gemäß dieser, gehört alles zum Bereich des Handelns, d. h. zum Scharia-Urteil. Die Gefährten (r.a.) akzeptierten die Aussage einer einzelnen Person, wenn diese sie über ein Scharia-Urteil informierte, wie im Falle der Änderung der Gebetsrichtung zur Kaaba. Muslim überlieferte von Abdullah bin Umar, der sagte:

بَيْنَا النَّاسُ بِقُبَاءٍ فِي صَلَاةِ الصُّبْحِ إِذْ جَاءَهُمْ آتٍ فَقَالَ: إِنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ قَدْ أُنْزِلَ عَلَيْهِ اللَّيْلَةَ قُرْآنٌ، وَقَدْ أُمِرَ أَنْ يَسْتَقْبِلَ الْكَعْبَةَ فَاسْتَقْبِلُوهَا، وَكَانَتْ وُجُوهُهُمْ إِلَى الشَّأْمِ، فَاسْتَدَارُوا إِلَى الْكَعْبَةِ

„Während die Menschen in Quba' beim Morgengebet waren, kam jemand zu ihnen und sagte: Dem Gesandten Allahs ﷺ wurde heute Nacht (ein Teil des) Korans herabgesandt, und ihm wurde befohlen, sich zur Kaaba zu wenden, so wendet euch ihr zu. Ihre Gesichter waren nach as-Scham (Jerusalem) gerichtet, so drehten sie sich zur Kaaba um.“

Ebenso verhielt es sich mit dem Verbot von Berauschendem (Chamr). Al-Buchari überlieferte von Anas bin Malik (r.a.):

مَا كَانَ لَنَا خَمْرٌ غَيْرُ فَضِيخِكُمْ هَذَا الَّذِي تُسَمُّونَهُ الْفَضِيخَ، فَإِنِّي لَقَائِمٌ أَسْقِي أَبَا طَلْحَةَ وَفُلَاناً وَفُلَاناً إِذْ جَاءَ رَجُلٌ فَقَالَ: وَهَلْ بَلَغَكُمْ الْخَبَرُ؟ فَقَالُوا: وَمَا ذَاكَ؟ قَالَ: حُرِّمَتْ الْخَمْرُ. قَالُوا: أَهْرِقْ هَذِهِ الْقِلَالَ يَا أَنَسُ. قَالَ: فَمَا سَأَلُوا عَنْهَا وَلَا رَاجَعُوهَا بَعْدَ خَبَرِ الرَّجُلِ

„Wir hatten keinen anderen Wein als diesen euren Fadich, den ihr Fadich nennt. Ich stand da und schenkte Abu Talha und dem und jenem ein, als ein Mann kam und sagte: ‚Hat euch die Nachricht erreicht?‘ Sie fragten: ‚Welche?‘ Er sagte: ‚Der Wein wurde verboten.‘ Sie sagten: ‚Gieß diese Krüge aus, o Anas.‘ Er sagte: Sie fragten nicht danach und erkundigten sich nicht weiter nach der Nachricht des Mannes.“

All dies lässt keinen Zweifel daran, dass es zulässig ist, spekulative Beweise als Grundlage für Scharia-Urteile heranzuziehen.

Es gehört zur Gnade Allahs uns gegenüber, dass Er uns verboten hat, die Aqidah auf Vermutungen zu stützen, und sie an definitive Beweise gebunden hat, damit sich die Ummah ohne Uneinigkeit in ihr vereint. So bleibt die Aqidah rein und klar, ohne dass ein Muslim seinen muslimischen Bruder aufgrund einer Meinungsverschiedenheit über ein spekulatives Hadith in der Aqidah zum Ungläubigen erklärt (Takfir). Denn Uneinigkeit in der Aqidah kann ein Weg zum Unglauben sein, im Gegensatz zum Scharia-Urteil, das auf einem Ahad-Bericht basiert. Eine Meinungsverschiedenheit im Scharia-Urteil führt nicht zwangsläufig zum Unglauben. Wer zum Beispiel die Pachtwirtschaft (Muzara'a) für zulässig hält, weil er authentische Ahad-Hadithe dazu hat, erklärt denjenigen nicht zum Ungläubigen, der sie verbietet, weil auch dieser authentische Ahad-Hadithe besitzt, und so weiter... Aus diesem Grund ist es zulässig, im Scharia-Urteil sowohl mit definitiven als auch mit spekulativen Beweisen zu handeln, während im Bereich der Aqidah keine spekulativen Beweise herangezogen werden, da Überzeugungen auf Gewissheit (Yaqin) basieren müssen.

Zweitens: Dass Ahad-Berichte in der Glaubenslehre nicht herangezogen werden, sagten bereits die führenden Rechtsgelehrten. Imam Abd al-Rahim bin al-Hassan bin Ali al-Isnawi al-Shafi'i (gest. 772 n. H.) erwähnte in seinem Buch Nihayat al-Sul Sharh Minhaj al-Wusul: „Wisse, dass der Ausdruck ‚Beweise‘ viele Grundlagen der Rechtslehre ausschließt, wie allgemeine Aussagen (Umumat), Ahad-Berichte, Analogieschluss (Qiyas), Kontinuität (Istishab) und anderes. Denn obwohl die Gelehrten der Usul das Handeln danach akzeptieren, gelten diese für sie nicht als ‚Beweise‘ (Adilla) für das Fiqh, sondern als ‚Indizien‘ (Amarat) dafür. Der Begriff ‚Beweis‘ wird bei ihnen nur auf das absolut Sichere (Maqtu' bihi) angewendet.“ Die Gelehrten der Usul betrachten die Beweise des Fiqh – also die Beweise für Scharia-Urteile – nicht als „Beweise“ im strengen Sinne, sondern als Indizien für die Urteile, da ein spekulativer Beleg bei ihnen nicht als „Beweis“ gilt, sondern als Indiz. Ein „Beweis“ wird bei ihnen nur für das absolut Sichere verwendet. Die Beweise für die Grundlagen der Religion (Usul ad-Din) müssen also definitiv sein. So sagte auch Ibrahim bin Musa bin Muhammad al-Lachmi al-Gharnati, bekannt als asch-Schatibi (gest. 790 n. H.), in seinem Buch Al-Muwafaqat: „Die Grundlagen der Rechtslehre (Usul al-Fiqh) in der Religion sind definitiv und nicht spekulativ. Der Beweis dafür ist, dass sie auf die Gesamtheiten der Scharia (Kulliyat) zurückgehen, und was so ist, das ist definitiv... Wäre es zulässig, das Spekulative als Grundlage in den Usul al-Fiqh festzulegen, so wäre es auch zulässig, es als Grundlage in den Usul ad-Din (der Aqidah) festzulegen, was jedoch nach allgemeinem Konsens nicht der Fall ist. Ebenso verhält es sich hier, denn das Verhältnis der Usul al-Fiqh zur Scharia ist wie das Verhältnis der Usul ad-Din.“ Er führt also an, dass die Usul al-Fiqh definitiv sind, weil sie wie die Usul ad-Din sind, und die Usul ad-Din sind nach Konsens definitiv. Die Usul ad-Din sind nichts anderes als die Glaubenslehre (Aqidah)... usw.

Drittens: Dennoch gibt es einen Punkt, der betont werden muss: Dass man nicht auf spekulativer Basis eine feste Überzeugung (I'tiqad) bildet, bedeutet nicht, dass man das ablehnt, was in diesen Hadithen steht, oder dass man ihren Inhalt nicht glaubt. Es bedeutet lediglich, dass man bezüglich des Inhalts dieser Hadithe keine absolute Gewissheit (Jazm) fasst. Vielmehr werden sie akzeptiert und man glaubt daran, jedoch ohne den Grad der absoluten Gewissheit. Verboten ist lediglich der I'tiqad, also das Fassen einer absolut bindenden Gewissheit. Vielmehr gibt es Texte, die dazu auffordern, danach zu handeln, so handelt man danach. Von Abu Huraira wurde überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:

إِذَا فَرَغَ أَحَدُكُمْ مِنَ التَّشَهُّدِ الأَخِيرِ فَلْيَتَعَوَّذْ بِاللَّهِ مِنْ أَرْبَع، مِنْ عَذَابِ جَهَنَّمَ، وَمِنْ عَذَابِ الْقَبْرِ، وَمِنْ فِتْنَةِ الْمَحْيَا وَالْمَمَاتِ، وَمِنْ فِتْنَةِ الْمَسِيحِ الدَّجَّالِ

„Wenn einer von euch mit dem letzten Taschahhud fertig ist, soll er bei Allah Zuflucht vor vier Dingen suchen: vor der Strafe der Hölle, vor der Grabesstrafe, vor der Versuchung des Lebens und des Sterbens und vor der Versuchung des falschen Messias (ad-Dajjal).“ (überliefert von Ibn Majah)

Und von Aisha (r.a.) wurde überliefert, dass der Prophet ﷺ im Gebet zu bitten pflegte:

اللَّهُمَّ إِنِّي أَعُوذُ بِكَ مِنْ عَذَابِ الْقَبْرِ، وَأَعُوذُ بِكَ مِنْ فِتْنَةِ الْمَسِيحِ الدَّجَّالِ، وَأَعُوذُ بِكَ مِنْ فِتْنَةِ الْمَحْيَا وَفِتْنَةِ الْمَمَاتِ، اللَّهُمَّ إِنِّي أَعُوذُ بِكَ مِنْ الْمَأْثَمِ وَالْمَغْرَمِ

„O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor der Grabesstrafe, ich suche Zuflucht bei Dir vor der Versuchung des falschen Messias, und ich suche Zuflucht bei Dir vor der Versuchung des Lebens und der Versuchung des Sterbens. O Allah, ich suche Zuflucht bei Dir vor Sünde und vor Schulden.“ (überliefert von al-Buchari)

Diese beiden Hadithe sind Ahad-Berichte, und sie enthalten eine Aufforderung zum Handeln, nämlich dieses Bittgebet nach dem Taschahhud zu verrichten. Es ist also empfohlen (Mandub), dieses Bittgebet nach dem Taschahhud zu sprechen. Was darin vorkommt, wird geglaubt und danach wird gehandelt, aber es wird nicht zur Aqidah (mit absoluter Gewissheit), solange es durch ein Ahad-Hadith, d. h. durch einen spekulativen Beweis, überliefert wurde. Wenn es jedoch durch Tawatur (fortlaufende, massenhafte Überlieferung) überliefert ist, dann ist es Pflicht, eine feste Überzeugung (I'tiqad) davon zu haben.

Viertens: Nun kommen wir zum Hadith Jibril (a.s.), das in der Frage erwähnt wurde. Es ist das Hadith, das al-Buchari von Abu Huraira überlieferte, und Muslim und andere überlieferten es von Abu Huraira und von Umar bin al-Khattab. Darin fragt Jibril den Gesandten Allahs ﷺ über den Islam, worauf der Gesandte Allahs ﷺ sagte:

الْإِسْلَامُ أَنْ تَشْهَدَ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّداً رَسُولُ اللَّهِ ﷺ وَتُقِيمَ الصَّلَاةَ وَتُؤْتِيَ الزَّكَاةَ وَتَصُومَ رَمَضَانَ وَتَحُجَّ الْبَيْتَ إِنْ اسْتَطَعْتَ إِلَيْهِ سَبِيلاً

„Der Islam ist, dass du bezeugst, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad der Gesandte Allahs ﷺ ist, dass du das Gebet verrichtest, die Zakat entrichtest, im Ramadan fastest und zum Hause (Kaaba) pilgerst, wenn du dazu in der Lage bist.“ Er sagte: „Du hast recht gesprochen.“ Er (Umar) sagte: „Wir wunderten uns über ihn, dass er ihn fragt und ihm dann recht gibt!“ Er sagte: „Dann berichte mir über den Iman (Glauben).“ Er sagte:

أَنْ تُؤْمِنَ بِاللَّهِ وَمَلَائِكَتِهِ وَكُتُبِهِ وَرُسُلِهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ وَتُؤْمِنَ بِالْقَدَرِ خَيْرِهِ وَشَرِّهِ

„Dass du an Allah glaubst, an Seine Engel, an Seine Bücher, an Seine Gesandten, an den Jüngsten Tag und dass du an die Vorherbestimmung (al-Qadar) glaubst, an das Gute wie an das Böse davon.“ Er sagte: „Du hast recht gesprochen.“ ... Er sagte: „Dann ging er weg. Ich verweilte eine Zeit lang, dann sagte er zu mir: ‚O Umar, weißt du, wer der Fragende war?‘ Ich sagte: ‚Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.‘ Er sagte: ‚Das war Jibril, er kam zu euch, um euch eure Religion zu lehren.‘“

Dies ist ein authentisches (Sahih) Hadith, das nicht abgelehnt werden darf, da es keinem definitiven Text widerspricht. Dennoch reicht es allein als Beweis in der Aqidah nicht aus. Trotzdem sind die darin enthaltenen Glaubensangelegenheiten bereits durch andere definitive Belege (Qat'i) belegt worden. Die Säulen des Iman wurden durch edle Koranverse bestätigt, ebenso wie die Säulen des Islam. Die Gesamtheit dessen, was in dem Hadith vorkommt, sind Angelegenheiten, die durch andere definitive Beweise außer diesem Hadith als absolut sicher feststehen. So werden sie aufgrund ihrer definitiven Beweise in die Aqidah aufgenommen, wie die Worte des Erhabenen:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا آمِنُوا بِاللَّهِ وَرَسُولِهِ وَالْكِتَابِ الَّذِي نَزَّلَ عَلَى رَسُولِهِ وَالْكِتَابِ الَّذِي أَنْزَلَ مِنْ قَبْلُ وَمَنْ يَكْفُرْ بِاللَّهِ وَمَلَائِكَتِهِ وَكُتُبِهِ وَرُسُلِهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ فَقَدْ ضَلَّ ضَلَالاً بَعِيداً

„O die ihr glaubt, glaubt an Allah und Seinen Gesandten und an das Buch, das Er Seinem Gesandten offenbart hat, und an die Schrift, die Er zuvor herabgesandt hat. Wer an Allah, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten und den Jüngsten Tag nicht glaubt, der ist weit abgeirrt.“ (Sure An-Nisa' [4]: 136)

Und die Worte des Erhabenen:

آمَنَ الرَّسُولُ بِمَا أُنْزِلَ إِلَيْهِ مِنْ رَبِّهِ وَالْمُؤْمِنُونَ كُلٌّ آمَنَ بِاللَّهِ وَمَلَائِكَتِهِ وَكُتُبِهِ وَرُسُلِهِ لَا نُفَرِّقُ بَيْنَ أَحَدٍ مِنْ رُسُلِهِ وَقَالُوا سَمِعْنَا وَأَطَعْنَا غُفْرَانَكَ رَبَّنَا وَإِلَيْكَ الْمَصِيرُ

„Der Gesandte glaubt an das, was zu ihm von seinem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, und ebenso die Gläubigen; alle glauben an Allah, Seine Engel, Seine Bücher und Seine Gesandten – wir machen keinen Unterschied zwischen jemandem von Seinen Gesandten. Und sie sagen: ‚Wir hören und gehorchen. (Gewähre uns) Deine Vergebung, unser Herr! Und zu Dir ist die Heimkehr.‘“ (Sure Al-Baqara [2]: 285)

Ebenso verhält es sich mit dem Glauben an den Qadar im Sinne des Wissens Allahs und der Aufzeichnung in der Wohlbewahrten Tafel (al-Lauh al-Mahfuz). Der Erhabene sagte:

وَكَانَ أَمْرُ اللَّهِ قَدَراً مَقْدُوراً

„Und Allahs Befehl ist ein festgesetzter Beschluss (Qadaran Maqduran).“ (Sure Al-Ahzab [33]: 38)

قَدْ جَعَلَ اللَّهُ لِكُلِّ شَيْءٍ قَدْراً

„Allah hat für alles ein Maß (Qadran) festgelegt.“ (Sure At-Talaq [65]: 3)

مَا فَرَّطْنَا فِي الْكِتَابِ مِنْ شَيْءٍ

„Wir haben im Buch nichts übergangen.“ (Sure Al-An'am [6]: 38)

كَانَ ذَلِكَ فِي الْكِتَابِ مَسْطُوراً

„Dies steht im Buch (der Vorherbestimmung) niedergeschrieben.“ (Sure Al-Isra' [17]: 58)

Nichts geschieht, ohne dass Allah es zuvor bestimmt und im Buch verzeichnet hat, d. h. ohne dass das Wissen Allahs ihm vorausgegangen ist. Der Qadar ist eine Metapher für das Wissen Allahs, so wie das Buch eine Metapher für das Wissen Allahs ist. Demnach bedeutet der Qadar in der Scharia das, was im Wissen Allahs vorausgegangen ist. Dies ist seine Bedeutung, wie sie in den Texten des Korans und der Sunna vorkommt.

Ebenso verhält es sich mit den Säulen des Islam; sie stehen im Buche Allahs:

فَاعْلَمْ أَنَّهُ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَاسْتَغْفِرْ لِذَنْبِكَ وَلِلْمُؤْمِنِينَ وَالْمُؤْمِنَاتِ وَاللَّهُ يَعْلَمُ مُتَقَلَّبَكُمْ وَمَثْوَاكُم

„So wisse, dass es keinen Gott außer Allah gibt, und bitte um Vergebung für deine Sünde und für die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen. Allah weiß über euren Umherwandel und euren Aufenthalt Bescheid.“ (Sure Muhammad [47]: 19)

مُحَمَّدٌ رَسُولُ اللَّهِ وَالَّذِينَ مَعَهُ أَشِدَّاءُ عَلَى الْكُفَّارِ رُحَمَاءُ بَيْنَهُمْ تَرَاهُمْ رُكَّعاً سُجَّداً يَبْتَغُونَ فَضْلاً مِنَ اللَّهِ وَرِضْوَاناً

„Muhammad ist der Gesandte Allahs. Und diejenigen, die mit ihm sind, sind den Ungläubigen gegenüber hart, zueinander aber barmherzig. Du siehst sie sich verbeugen und niederwerfen, indem sie nach Huld von Allah und Wohlgefallen trachten.“ (Sure Al-Fath [48]: 29)

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذِينَ مِنْ قَبْلِكُمْ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُونَ

„O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch das Fasten, so wie es denjenigen vor euch vorgeschrieben war, auf dass ihr gottesfürchtig werden möget.“ (Sure Al-Baqara [2]: 183)

وَأَقِيمُوا الصَّلَاةَ وَآتُوا الزَّكَاةَ وَارْكَعُوا مَعَ الرَّاكِعِينَ

„Und verrichtet das Gebet, entrichtet die Zakat und verbeugt euch mit den sich Verbeugenden.“ (Sure Al-Baqara [2]: 43)

وَلِلَّهِ عَلَى النَّاسِ حِجُّ الْبَيْتِ مَنِ اسْتَطَاعَ إِلَيْهِ سَبِيلاً

„Und Allah gehört es den Menschen gegenüber, die Wallfahrt nach dem Hause (zu vollziehen), (für) jene, die dazu die Möglichkeit haben.“ (Sure Al-Imran [3]: 97)

Somit wird das Hadith nicht abgelehnt, sondern in seiner korrekten Weise verstanden, wie oben dargelegt.

Ich hoffe, dass die Angelegenheit nun klargestellt wurde.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

  1. Jumada al-Ula 1444 n. H. 05.12.2022 n. Chr.

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Emirs (möge Allah ihn bewahren): Facebook

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