Antwort:
Der Text, den Sie aus dem Buch Al-Khilafah zitiert haben, findet sich ebenso in Das Regierungssystem (Nizam al-Hukm) auf S. 60 (arabische Ausgabe). Er erläutert ein Scharia-Urteil für den Fall, dass das Kalifat in einem Gebiet (Land) errichtet wird, welches die vier Bedingungen erfüllt. Wenn dieses Gebiet dem Kalifen den Treueeid (Bay'ah) leistet, so ist das Kalifat rechtswirksam zustande gekommen (mun'aqidah), selbst wenn dieses Gebiet nicht die Mehrheit der Ahl al-Hall wal-Aqd (die Leute des Lösens und Bindens) im Großteil der islamischen Länder repräsentiert. Würde die Bay'ah zum Kalifat also in eurem Land erfolgen, so wäre das Kalifat rechtswirksam, auch wenn euer Land nicht die Mehrheit der Ummah oder die Mehrheit der Ahl al-Hall wal-Aqd in ihr darstellt. Denn die Errichtung des Kalifats ist eine Kollektivpflicht (Fard al-Kifayah); wer diese Pflicht ordnungsgemäß erfüllt, hat das Gebotene verrichtet, und die anderen werden dadurch in rechtlicher Weise daran gebunden.
Was den anderen Text in Das Regierungssystem auf S. 85 (arabische Ausgabe) betrifft, der besagt: „Es ist jenen, welche die Macht übernommen haben, erlaubt, eine Person aus den qualifizierten Muslimen für die Übernahme von Herrschaft und Autorität zu nominieren, welche die Bedingungen für das Zustandekommen des Kalifats erfüllt. Sie sollen die Ahl al-Hall wal-Aqd in diesem Gebiet oder die Mehrheit von ihnen versammeln und sie auffordern, dieser von ihnen nominierten Person die Bay'ah als Kalifen zu leisten. Wenn die Ahl al-Hall wal-Aqd ihm die Bay'ah aus freiem Willen und eigener Wahl auf der Grundlage des Buches Allahs und der Sunna Seines Gesandten leisten, so kommt das Kalifat durch diese Bay'ah rechtswirksam zustande.“
Dies bezieht sich auf die Art und Weise des Zustandekommens (In'iqad) in diesem spezifischen Gebiet.
Das erste Thema unterscheidet sich somit vom zweiten Thema.
Erstens: Als Antwort auf die Frage, ob die Bay'ah der Mehrheit der Ahl al-Hall wal-Aqd im Großteil der islamischen Ummah zwingend erforderlich ist, damit das Kalifat errichtet werden kann? Das heißt: Wenn es in eurem Land errichtet wird, ist dann die Bay'ah der Mehrheit der arabischen Länder und der übrigen islamischen Länder notwendig, damit das Kalifat in eurem Land rechtswirksam wird? Wäre das Kalifat in eurem Land etwa nicht zustande gekommen, wenn z. B. Ägypten keine Bay'ah leistet?
Die Antwort lautet: Nein, vielmehr führt die Errichtung in irgendeinem Land, welches die Bedingungen erfüllt, und die Bay'ah dieses Landes an einen Mann, der die Bedingungen erfüllt, dazu, dass es ein gültiges, rechtswirksames Kalifat ist. Den übrigen Muslimen obliegt dann die Bay'ah des Gehorsams und der Eintritt in diesen Staat.
Zweitens: Als Antwort auf die Frage, wie das Kalifat in eurem Land errichtet wird, nachdem wir aus der ersten Antwort erfahren haben, dass das Kalifat darin (in eurem Land) rechtswirksam zustande kommt, selbst wenn die restlichen Muslime noch keine Bay'ah geleistet haben?
Die Antwort lautet: Dass die Muslime oder die Inhaber von Macht und Stärke (Ahl al-Quwwah wal-Man'ah) unter ihnen die Herrschaft in jenem Land übernehmen und den Herrscher absetzen, der sie mit Systemen des Unglaubens (Kufr) regiert, um die Herrschaft des Islam zu errichten. Sie nominieren einen Muslim, der die Bedingungen erfüllt, und fordern die Ahl al-Hall wal-Aqd in diesem Gebiet oder die Mehrheit von ihnen auf, dem Kalifen die Bay'ah auf der Grundlage des Buches Allahs und der Sunna Seines Gesandten zu leisten, woraufhin das Kalifat für ihn rechtswirksam zustande kommt.
Daher ergänzen sich die beiden Themen und widersprechen einander nicht.
25.02.2004 n. Chr.