Antwort auf eine Frage
Die Offenbarung der Sura Muhammad صلى الله عليه وسلم
Sehr geehrter Bruder, nach dem Friedensgruß,
du sagst im Werk Ash-Shakhsiyyah al-Islamiyyah (Die islamische Persönlichkeit), Teil 2, im Thema über die Kriegsgefangenen, dass die Sura Muhammad ﷺ vor Badr offenbart wurde, obwohl es Berichte gibt, die dem widersprechen. Was ist also der Beweis für ihre Offenbarung vor Badr?
Ja, es gibt Berichte, wonach die Sura Muhammad nicht vor Badr offenbart wurde.
Es gibt jedoch Gründe, die gegenüber diesen Berichten überwiegen:
a) Der Gesandte ﷺ fällte am Tag von Badr ein Urteil über die Gefangenen. Dies bedeutet, dass das Urteil über die Gefangenen bereits offenbart worden war, da der Gesandte ﷺ nicht ohne Offenbarung (Wahy) urteilt.
b) Es gibt im Edlen Quran kein Urteil über Gefangene außer in der Sura Muhammad ﷺ:
فَإِمَّا مَنًّا بَعْدُ وَإِمَّا فِدَاءً
"…dann danach entweder Gnade oder Loskauf." (Sura Muhammad [47]: 4)
c) Der Vers:
فَإِذَا لَقِيتُمُ الَّذِينَ كَفَرُوا فَضَرْبَ الرِّقَابِ حَتَّىٰ إِذَا أَثْخَنْتُمُوهُمْ فَشَدُّوا الْوَثَاقَ فَإِمَّا مَنًّا بَعْدُ وَإِمَّا فِدَاءً
"Wenn ihr auf die stoßt, die ungläubig sind, dann schlagt (ihnen) auf die Nacken; wenn ihr sie schließlich niedergekämpft habt, dann schnürt die Fesseln fest. Danach (gibt es) entweder Gnade oder Loskauf." (Sura Muhammad [47]: 4)
Der Vers beginnt mit dem Wort fa-idha (und wenn/falls), was bedeutet, dass das Urteil in diesem Vers offenbart wurde, bevor es zum Kampf kam. Der Vers erläutert das Urteil über die Gefangenen für den Fall, dass ein Kampf stattfindet. Vor Badr gab es keinen Kampf, bei dem Gefangene gemacht wurden und der ein Urteil erforderte.
Ebenso ist die Aussage des Erhabenen:
حَتَّىٰ إِذَا أَثْخَنْتُمُوهُمْ فَشَدُّوا الْوَثَاقَ
"…wenn ihr sie schließlich niedergekämpft habt, dann schnürt die Fesseln fest." (Sura Muhammad [47]: 4)
Dies ist eine Erläuterung des Urteils für den Zeitpunkt, an dem die Gefangennahme in der Schlacht erfolgt, nämlich nach dem Niederringen (al-ithkhan). Daher muss dies vor der Schlacht von Badr offenbart worden sein, da das Niederringen zum ersten Mal in Badr geschah. Die Klarstellung, dass die Gefangennahme erst nach dem Niederringen erfolgt, ist somit die Darlegung eines neuen Urteils, das zuvor noch nicht eingetreten war.
Aus diesem Grund deutet der Wortlaut (mantuq) des Verses darauf hin, dass er vor dem Stattfinden eines Kampfes offenbart wurde. Er wurde offenbart, um das Urteil über die Gefangenen vor dem Kampf und vor dem Niederringen zu klären: "Wenn ihr auf sie stoßt" und "wenn ihr sie schließlich niedergekämpft habt". Der Vers wird gegenüber dem Hadith bevorzugt (tarjih), solange eine Vereinbarkeit (jam') zwischen beiden nicht möglich ist – ansonsten wäre die Vereinbarkeit vorzuziehen. Da eine Vereinbarkeit hier nicht möglich ist, weil die Berichte besagen, dass das Urteil über die Gefangenen nach Badr erfolgte, der Vers jedoch darauf hindeutet, dass das Urteil vor Badr erging, wird die Methode der Prävalenz (tarjih) angewandt. Somit überwiegt der Vers gegenüber den gegenteiligen Berichten. Dies wird dadurch bestärkt und gefestigt, dass es kein Urteil über Gefangene außer in der Sura Muhammad gibt und es vor Badr keinen Kampf gab, der ein Urteil über Gefangene erforderte, und dass der Gesandte in Badr über die Gefangenen urteilte, wobei er ﷺ nur aufgrund einer Offenbarung urteilt.
- Muharram 1425 n. H. 22.02.2004 n. Chr.