(Serie der Antworten des Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)
An Z.G.
Frage:
Assalamu Alaikum Wa Rahmatullah Wa Barakatuh,
ich möchte Sie zu einer Angelegenheit befragen, die ein mir angebotenes Stellenangebot betrifft. Mein Vater lehnte dies jedoch mit der Begründung ab, dass diese Gesellschaft korrupt sei und es seine Pflicht als Vater sei, seine Tochter zu schützen und sie vor den schändlichen Dingen zu bewahren, die von einigen Mitgliedern der Gesellschaft verbreitet werden.
Was den Kontext der Arbeit betrifft, so handelt es sich um eine Tätigkeit als Betreuerin und Sanitäterin für Kinder im Alter von neun Jahren. Die Betreuung soll sich auf al-Quds (Jerusalem) beziehen; ihre Mauern, ihre Moscheen und alles, was damit zusammenhängt. Ich würde mit einer Kollegin zusammenarbeiten. Mein Vater sagte mir jedoch, dass es nicht nur auf die persönliche Arbeit mit dieser Kollegin ankomme, sondern dass sich die Dinge zu weiteren Verzweigungen entwickeln könnten, auf die wir verzichten können. Nach meinem Wissen und dem, was mir dargelegt wurde, würde sich mein Umgang auf diese Kollegin beschränken. Mein Vater besteht jedoch beharrlich auf der Ablehnung dieser Arbeit, ebenso wie ich innerlich darauf beharre, diese Erfahrung zu machen. Er sagte mir, dass jede Arbeit dieser Art vor der Errichtung des Kalifats (al-Khilafah) und der Existenz eines Hirten, der seine Untertanen schützt, nicht akzeptabel sei. Was ist Ihre Meinung dazu?
Antwort:
Wa Alaikum Assalam Wa Rahmatullah Wa Barakatuh,
es ist vorrangig, deinem Vater zu gehorchen, denn er wünscht dir Reinheit und Makellosigkeit...
Deine Arbeit als Betreuerin für Kinder über al-Quds ist erlaubt (mubāḥ), wenn sie sich auf diese Angelegenheit beschränkt. Jedoch könnte die Institution, in der du arbeiten wirst, die Tätigkeit möglicherweise nicht nur auf Kinder beschränken; es ist denkbar, dass später Aktivitäten gefordert werden, die mit einer Vermischung der Geschlechter (Iḫtilāṭ) oder Ähnlichem einhergehen, und es scheint, dass dein Vater dies befürchtet. Ohnehin weißt du zweifellos, dass die Gefährten (Ṣaḥāba) – möge Allah mit ihnen zufrieden sein –, sowohl Männer als auch Frauen, sich von bestimmten Arten des Erlaubten (mubāḥ) fernhielten, die dem Staub des Verbotenen (ḥarām) nahekamen, um nicht in das Verbotene zu fallen.
Fazit: Verständige dich mit deinem Vater. Wenn er davon überzeugt ist, dass diese Arbeit nicht mit dem Staub des Verbotenen vermischt ist, und sein Herz beruhigt ist, dass die Institution, in der du arbeiten wirst, sich daran hält, dass es keine Vermischung gibt, sondern die Arbeit sich auf die Betreuung der Kinder beschränkt, dann ist das gut. Wenn er jedoch nicht zustimmt, dann gehorche ihm, selbst wenn diese Arbeit rein erlaubt (mubāḥ) ist und er nicht möchte, dass du für diese Arbeit aus dem Haus gehst. Gehorche ihm, und dir wird der Lohn und die Belohnung (Aǧr und Ṯawāb) zuteil. Denn Allah (swt) hat die Anbetung Seiner Selbst mit der Güte gegenüber den Eltern verbunden, und zur Güte ihnen gegenüber gehört der Gehorsam in dem, was gut ist. Der Erhabene sagte:
وَقَضَى رَبُّكَ أَلَّا تَعْبُدُوا إِلَّا إِيَّاهُ وَبِالْوَالِدَيْنِ إِحْسَانًا إِمَّا يَبْلُغَنَّ عِنْدَكَ الْكِبَرَ أَحَدُهُمَا أَوْ كِلَاهُمَا فَلَا تَقُلْ لَهُمَا أُفٍّ وَلَا تَنْهَرْهُمَا وَقُلْ لَهُمَا قَوْلًا كَرِيمًا
„Und dein Herr hat bestimmt, dass ihr nur Ihm dienen sollt, und (Er hat) gegenüber den Eltern Güte (angeordnet). Wenn einer von ihnen oder beide bei dir ein hohes Alter erreichen, so sag zu ihnen nicht 'Pfui' und fahre sie nicht an, sondern sprich zu ihnen in gütigen Worten.“ (Sure Al-Isra [17]: 23)
Ahmad überlieferte in seinem Musnad von Abdullah ibn Amr, der sagte: Mein Vater beklagte sich über mich beim Gesandten Allahs (s), woraufhin dieser sagte:
أَطِعْ أَبَاكَ مَا دَامَ حَيًّا، وَلَا تَعْصِهِ
„Gehorche deinem Vater, solange er lebt, und sei ihm nicht ungehorsam.“
Ihr Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah
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