Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
Antwort auf eine Frage
Alles Lob gebührt Allah, und Friede und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, seiner Familie, seinen Gefährten und jenen, die ihm folgen.
An die Brüder, die auf unserer Seite Fragen zur Mondsichtung und zur astronomischen Berechnung gestellt haben...
Assalamu Alaikum Warahmatullahi Wabarakatuh,
ich habe eure Fragen zur Sichtung und zur astronomischen Berechnung zur Kenntnis genommen. Wir haben uns bereits mehrfach zu dieser Angelegenheit geäußert, doch es ist kein Problem, ich werde sie zur weiteren Verdeutlichung und Bekräftigung erneut erläutern. Ich hoffe, dass die Brüder sie mit Bedacht und tiefer Einsicht reflektieren. Ich sage, und bei Allah liegt der Erfolg:
1- Liebe Brüder, wir beziehen die astronomische Berechnung nicht in diese Angelegenheit ein. Der schari’itische Text (nass) stützt sich ausschließlich auf die Sichtung (ru'yah). Wir fasten und brechen das Fasten basierend auf dieser Sichtung. Wenn wir die Mondsichel am Abend des neunundzwanzigsten Tages des Monats Ramadan nicht sehen, vervollständigen wir die Anzahl der Tage auf dreißig, selbst wenn die Mondsichel laut astronomischer Berechnung vorhanden ist, aber durch Wolken oder Wetterbedingungen verdeckt wird. Die Sichtung ist maßgeblich, da der Text sich auf die Sichtung bezieht und nicht auf das astronomische Phänomen (zahirah kawniyyah). Betrachten Sie den Hadith des Gesandten ﷺ, den al-Bukhari überlieferte: Er sagte: Ich hörte Abu Huraira (r.a.) sagen: Der Prophet ﷺ sagte (oder er sagte: Abu al-Qasim ﷺ sagte):
صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ فَإِنْ غُبِّيَ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلَاثِينَ
„Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Wenn es euch jedoch verborgen bleibt, so vervollständigt die Anzahl (der Tage) des Schaban auf dreißig.“ (Bukhari)
Ebenso überlieferte Ahmad: Er sagte: Ich hörte Abu Huraira sagen: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
لَا تَصُومُوا حَتَّى تَرَوْا الْهِلَالَ وَلَا تُفْطِرُوا حَتَّى تَرَوْا الْهِلَالَ، وَقَالَ: صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ فَإِنْ غَبِيَ عَلَيْكُمْ فَعُدُّوا ثَلَاثِينَ
„Fastet nicht, bis ihr die Mondsichel seht, und brecht das Fasten nicht, bis ihr die Mondsichel seht. Und er sagte: Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Wenn es euch jedoch verborgen bleibt, so zählt dreißig (Tage).“ (Ahmad)
Wenn sie beispielsweise durch Wolken verdeckt wird und die Muslime sie nicht sehen, obwohl sie laut astronomischer Berechnung tatsächlich hinter den Wolken existiert, brechen wir das Fasten nicht. Vielmehr müssen wir den dreißigsten Tag fasten, weil wir sie nicht gesehen haben. Ich wiederhole den Hadith: „Wenn es euch jedoch verborgen bleibt, so vervollständigt die Anzahl des Schaban auf dreißig“, obwohl sie astronomisch gesehen vorhanden ist.
2- Wir sind uns bewusst, dass man durch die astronomische Berechnung auf die Sekunde genau wissen kann, wann die Konjunktion stattfindet, wann der Neumond geboren wird, wann er untergeht und wie viele Minuten er nach Sonnenuntergang am Horizont bleibt... Aber der schari’itische Text bezieht sich nicht auf das astronomische Phänomen, sondern auf die Sichtung. Betrachten Sie zum Beispiel die Gebetszeiten; dort werden Sie feststellen, dass der Text das astronomische Phänomen erwähnt und sich nicht auf die Sichtung beschränkt:
أَقِمِ الصَّلَاةَ لِدُلُوكِ الشَّمْسِ
„Verrichte das Gebet beim Neigen der Sonne.“ (Sure Al-Isra [17:78])
إِذَا زَالَتِ الشَّمْسُ فَصَلُّوا
„Wenn die Sonne ihren Zenit überschritten hat, so betet.“ (Hadith)
Das Gebet war also an die Zeit gebunden. Mit welchem Mittel auch immer du die Zeit feststellst, betest du. Wenn du in die Sonne schaust, um den Zeitpunkt des Zenits (zawal) zu sehen, oder auf den Schatten schaust, um zu sehen, ob der Schatten eines jeden Dinges ihm selbst gleicht oder das Doppelte davon ist – wie es in den Hadithen über die Gebetszeiten heißt – und du dies tust und die Zeit verifizierst, ist das Gebet gültig. Wenn du dies nicht tust, sondern die Zeit astronomisch berechnest und weißt, dass der Zeitpunkt des Zenits um so und so viel Uhr ist, und du dann auf deine Uhr schaust, ohne hinauszugehen, um die Sonne oder den Schatten zu sehen, ist das Gebet ebenfalls gültig. Das heißt, du verifizierst die Zeit mit irgendeinem Mittel. Warum? Weil Allah, der Erhabene, von dir das Gebet bei Eintritt der Zeit verlangt hat und dir die Art und Weise der Verifizierung selbst überlassen hat, ohne sie festzulegen. Wie du siehst: Wenn du den Zenit durch Hinsehen wahrnimmst, betest du, und wenn du ihn mit deiner Uhr berechnest, betest du ebenfalls. Das heißt, hier betest du sowohl durch Sichtung als auch durch Berechnung, weil der Text sich nicht auf die Sichtung, sondern auf das astronomische Phänomen bezieht... Dies steht im Gegensatz zum schari’itischen Text für das Fasten und das Fastenbrechen, der explizit die Sichtung vorschreibt.
3- Was den Einwand betrifft, dass ein Zeuge sich täuschen könnte und bezeugt, er habe die Mondsichel gesehen, obwohl er etwas anderes sah, so ist dies die Aufgabe des Qadis oder des Zuständigen für die Bekanntgabe des Monatsbeginns und -endes. Er überprüft die Zeugen und ihre Anzahl; je größer die Zahl, desto sicherer ist die Gewissheit. Er überprüft die Sehkraft des Zeugen, die Richtung der Mondsichelkrümmung, die Dauer ihres Verbleibs nach Sonnenuntergang, den Ort der Sichtung, ob der Zeuge Muslim ist, ob er ein Frevler (fasiq) ist usw. Muhammad bin Abdul Aziz bin Abi Rizmah berichtete uns: Al-Fadl bin Musa berichtete uns von Sufyan von Simak von Ikrima von Ibn Abbas, der sagte: Ein Beduine kam zum Propheten ﷺ:
فَقَالَ رَأَيْتُ الْهِلَالَ فَقَالَ أَتَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّداً عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ قَالَ نَعَمْ فَنَادَى النَّبِيُّ ﷺ أَنْ صُومُوا
„Er sagte: ‚Ich habe die Mondsichel gesehen.‘ Da fragte der Prophet ﷺ: ‚Bezeugst du, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass Muhammad Sein Diener und Gesandter ist?‘ Er antwortete: ‚Ja.‘ Daraufhin ließ der Prophet ﷺ ausrufen: ‚Dass sie fasten sollen.‘“ (Sunan an-Nasa'i)
So überprüft man den Zeugen, jedoch ohne die astronomische Berechnung in die Angelegenheit einzubeziehen. Das heißt, man sagt ihm nicht: „Die astronomische Berechnung besagt, dass die Mondsichel hinter den Wolken existiert“ oder „sie existiert nicht“. Denn die Einbeziehung der astronomischen Berechnung widerspricht dem, was im Hadith des Gesandten Allahs ﷺ kam: „Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Wenn es euch jedoch verborgen bleibt, so zählt dreißig.“ Der Text ist klar: Der Monat wird auf dreißig Tage vervollständigt, selbst wenn sie laut Berechnung hinter den Wolken vorhanden ist, aber nicht gesehen werden kann.
4- Zum Einwand des Fragestellers: (Der Gesandte ﷺ sagt: „Wir sind eine schriftlose Gemeinschaft (ummah ummiyyah), wir schreiben nicht und wir rechnen nicht. Der Monat ist so und so, das heißt einmal neunundzwanzig und einmal dreißig Tage“ (Bukhari). Versteht man daraus nicht im Gegenschluss (mafhum al-mukhalafah), dass wir die Sichtung nehmen, weil wir nicht schreiben und rechnen können, und wenn wir das Rechnen gelernt haben, wir dann die astronomische Berechnung anwenden?), so ist dieses Verständnis nicht korrekt. Es ist eine abgelehnte Aussage, wie es in den Usul (Grundlagen der Rechtslehre) bekannt ist. Dieser Gegenschluss ist außer Kraft gesetzt (mu'attal), da die Beschreibung „schriftlos“ (ummiyyah) dem Regelfall entsprach (kharaja makhraja al-ghalib); die Araber waren in der überwiegenden Mehrheit schriftlos. Zudem wurde dieser Gegenschluss durch den Wortlaut (mantuq) anderer Texte außer Kraft gesetzt, darunter der Hadith:
فَإِنْ غُمَّ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا الْعِدَّةَ ثَلَاثِينَ
„Wenn es euch jedoch verdeckt ist, so vervollständigt die Anzahl auf dreißig.“ (Bukhari)
Hier wurde keine einschränkende Bedingung genannt. Das heißt, wenn die Sichtung der Mondsichel aufgrund von Wolken, Regen oder irgendeinem anderen Grund, der die Sicht behindert, nicht möglich ist, wurde das schari’itische Urteil auf die Vervollständigung des Monats auf dreißig Tage festgelegt, selbst wenn die Mondsichel aufgegangen ist, aber durch Wolken verdeckt wird. Demnach wird nach dem Wortlaut (mantuq) des Hadith gehandelt und der Gegenschluss (mafhum al-mukhalafah) außer Kraft gesetzt. Das bedeutet, dass der Gegenschluss hier durch zwei Dinge entfällt: Er entspricht dem Regelfall (kharaja makhraja al-ghalib), und der Wortlaut eines anderen Textes steht diesem Gegenschluss entgegen.
Dies kommt in den Bedingungen für die Anwendung des Gegenschlusses in mehr als einem Fall vor. Er wird außer Kraft gesetzt, wenn er dem Regelfall entspricht oder wenn ein anderer Text ihn durch seinen Wortlaut aufhebt, wie zum Beispiel:
وَلَا تَقْتُلُوا أَوْلَادَكُمْ خَشْيَةَ إِمْلَاقٍ
„Und tötet eure Kinder nicht aus Furcht vor Verarmung.“ (Sure Al-Isra [17:31])
Die „Furcht vor Verarmung“ ist eine beschreibende Qualifikation (wasf mufhim), und sie entspricht dem Regelfall, da sie ihre Kinder aus Angst vor Armut töteten. Dann wurde dieser Gegenschluss durch den Text aufgehoben:
وَمَنْ يَقْتُلْ مُؤْمِناً مُتَعَمِّداً فَجَزَاؤُهُ جَهَنَّمُ
„Wer aber einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle.“ (Sure An-Nisa [4:93])
Daher wird dieser Gegenschluss aufgehoben. Man sagt also nicht, dass nur das Töten der Kinder aus Armut verboten ist und es erlaubt wäre, wenn man sie aus Reichtum tötet! Vielmehr ist es in beiden Fällen verboten, ob aus Armut oder aus Reichtum. Ebenso der Vers:
لَا تَأْكُلُوا الرِّبَا أَضْعَافاً مُضَاعَفَةً
„Verzehrt nicht den Zins (riba) in Vielfachem.“ (Sure Al-Imran [3:130])
„In Vielfachem“ ist eine beschreibende Qualifikation, die dem Regelfall entsprach, da sie Zinsen in vielfacher Höhe nahmen. Dieser Gegenschluss wurde jedoch durch den Text aufgehoben:
وَأَحَلَّ اللَّهُ الْبَيْعَ وَحَرَّمَ الرِّبَا
„Allah hat das Kaufgeschäft erlaubt und den Zins verboten.“ (Sure Al-Baqara [2:275])
Deshalb wird dieser Gegenschluss aufgehoben. Man sagt nicht, dass nur der hohe Zins verboten ist und geringer Zins erlaubt sei. Vielmehr ist Zins, egal in welcher Höhe, verboten, weil der Gegenschluss von „in Vielfachem“ außer Kraft gesetzt ist, wie wir dargelegt haben.
Somit ist der Gegenschluss des Wortes „schriftlos“ (ummiyyah) außer Kraft gesetzt, wie wir erläutert haben. Das bedeutet: Wenn die Sichtung der Mondsichel durch Wolken oder Regen behindert wird, muss der Monat auf dreißig Tage vervollständigt werden, unabhängig davon, ob wir die Berechnung beherrschen oder nicht.
5- Was das diesjährige Eid al-Fitr betrifft, so haben Sie vielleicht bemerkt, dass wir mit der Bekanntgabe diesmal spät dran waren. Der Grund dafür war die Verifizierung dieser Angelegenheit, da es unterschiedliche Sichtungszeugnisse gab:
a) Afghanistan, Mali und Niger gaben die Sichtung nach Sonnenuntergang am Samstag, dem 30.04.2022, bekannt und erklärten somit den Sonntag zum ersten Schawwal 1443 n. H. (01.05.2022).
b) Etwa 21 arabische Staaten gaben bekannt, dass die Sichtung am Samstagabend nicht bestätigt wurde, betrachteten den Sonntag als den vervollständigenden Tag des Ramadan und den Montag (02.05.2022) als den Festtag.
c) In vier Ländern entsprach der Samstag laut ihrem Kalender dem achtundzwanzigsten Ramadan, daher suchten sie die Mondsichel nicht am Samstagabend, sondern am darauffolgenden Tag (Sonntag). Da sie die Mondsichel nicht sahen, betrachteten sie den Montag als vervollständigenden Tag des Ramadan und den Dienstag (03.05.2022) als Festtag. Diese Länder sind Indien, Bangladesch, Iran und Pakistan.
6- Hier war es notwendig, jenen zu folgen, die die Sichtung vollzogen haben, denn wer sieht, ist ein Beweis gegenüber demjenigen, der nicht sieht. Die Verifizierung der Sichtung erfolgt gemäß den schari’itischen Texten, ohne die astronomische Berechnung einzubeziehen, da der Hadith des Gesandten ﷺ darin klar ist: „Wenn es euch jedoch verborgen bleibt, so zählt dreißig“. Da Mali und Niger westlich von Afghanistan liegen, bedeutet eine bestätigte Sichtung in Afghanistan erst recht, dass sie in Mali und Niger möglich ist. Daher begannen wir mit der Überprüfung in Afghanistan, und die in diesen drei Ländern bekanntgegebenen Sichtungen waren wie folgt:
a) Niger gab die Bestätigung der Sichtung der Schawwal-Mondsichel nach Sonnenuntergang am Samstag in den Regionen Diffa, Tahoua, Maradi sowie in der Stadt Zinder bekannt.
b) Der Oberste Gerichtshof in Afghanistan gab am Samstagabend bekannt, dass Sonntag, der 1. Mai 2022, der erste Tag des gesegneten Eid al-Fitr im Land ist. Wie aus diesem Land berichtet wurde, erfolgte die Sichtung in den Provinzen Ghor, Ghazni, Kandahar und Farah, wobei 27 korrekte Zeugenaussagen bei den Regionalausschüssen eingingen.
c) Auch der Staat Mali gab die Bestätigung der Sichtung der Schawwal-Mondsichel am Samstagabend an zwei Standorten durch 8 Zeugen bekannt.
Das bedeutet, dass die Sichtung von etwa 39 Zeugen an verschiedenen Standorten erfolgte... Wir haben uns nach Kräften um die Verifizierung bemüht, besonders in Afghanistan, denn wenn die Sichtung in Afghanistan korrekt war, dann ist sie im westlich gelegenen Mali und Niger erst recht korrekt. Wir begnügten uns nicht mit den Medien oder dem, was uns von den Vertrauenspersonen in den Provinzen erreichte, sondern unternahmen zusätzliche Schritte... Wir kontaktierten Medienvertreter in Afghanistan sowie einige afghanische Brüder in Europa, damit sie Kontakt zu Bekannten in Afghanistan aufnahmen, um die Angelegenheit zu prüfen, bis wir die Gewissheit über die Bestätigung der Sichtung erlangten. Daraufhin gaben wir es gegen Mitternacht (Medina-Zeit) bekannt.
7- Zur Frage, warum die Muslime bei der Sichtung uneins sind: Die Antwort ist einfach und leicht verständlich:
a) Die Uneinigkeit resultiert aus der Nichtbefolgung des schari’itischen Urteils, obwohl es klar und deutlich ist! Der Gesandte Allahs ﷺ hat uns die Verpflichtung dargelegt, der Sichtung zu folgen, und bekräftigte dies mit seiner Aussage ﷺ: „Wenn es euch jedoch verborgen bleibt, so zählt dreißig“. Daraus geht klar hervor, dass die astronomische Berechnung außer Acht gelassen wird. Denn der Text verpflichtet zur Vervollständigung des Monats auf dreißig Tage, wenn die Mondsichel nicht gesehen wird, weil Wolken sie verbergen – selbst wenn sie hinter den Wolken existiert und die astronomische Berechnung ihre Existenz bestätigt. Trotzdem ist es nicht erlaubt, danach zu handeln, sondern wir vervollständigen den Monat auf dreißig Tage, wie es in den Hadithen des Gesandten Allahs ﷺ heißt:
صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ، وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ، فَإِنْ غُبيَ عَلَيْكُمْ فَعُدُّوا ثَلَاثِينَ
„Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Wenn es euch jedoch verborgen bleibt, so zählt dreißig.“ (Hadith)
Und er ﷺ sagte:
لَا تُقَدِّمُوا الشَّهْرَ حَتَّى تَرَوْا الْهِلَالَ أَوْ تُكْمِلُوا الْعِدَّةَ ثُمَّ صُومُوا حَتَّى تَرَوْا الْهِلَالَ أَوْ تُكْمِلُوا الْعِدَّةَ
„Nehmt dem Monat nicht vorweg, bis ihr die Mondsichel seht oder die Anzahl vervollständigt. Dann fastet, bis ihr die Mondsichel seht oder die Anzahl vervollständigt.“ (Überliefert von Abu Dawud)
Und er ﷺ sagte:
إِذَا رَأَيْتُمْ الْهِلَالَ فَصُومُوا وَإِذَا رَأَيْتُمُوهُ فَأَفْطِرُوا فَإِنْ غُمَّ عَلَيْكُمْ فَصُومُوا ثَلَاثِينَ يَوْماً
„Wenn ihr die Mondsichel seht, so fastet, und wenn ihr sie seht, so brecht das Fasten. Wenn es euch jedoch verdeckt ist, so fastet dreißig Tage.“ (Überliefert von Muslim)
Die Hadithe hierzu sind zahlreich, und sie weisen darauf hin, dass das Maßgebliche die Sichtung der Mondsichel oder die Vervollständigung der Anzahl ist. Diese Hadithe bedeuten nicht, dass jeder Einzelne die Mondsichel selbst sehen muss, sondern gemeint ist das Zeugnis einer gerechten Beweiskraft (bayyinah adilah). Es ist von Ibn Umar (r.a.) authentisch überliefert, dass er sagte:
تَرَاءَى النَّاسُ الْهِلَالَ فَأَخْبَرْتُ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ أَنِّي رَأَيْتُهُ فَصَامَهُ وَأَمَرَ النَّاسَ بِصِيَامِهِ
„Die Menschen hielten Ausschau nach der Mondsichel. Da berichtete ich dem Gesandten Allahs ﷺ, dass ich sie gesehen habe. Er fastete daraufhin und befahl den Menschen zu fasten.“ (Überliefert von Abu Dawud)
b) Der zweite Grund ist, dass die Muslime nicht durch ein Kalifat vereint sind. Sie haben kein gemeinsames Oberhaupt, der die Uneinigkeit beseitigt, ohne dass Spaltung entsteht. Durch das Nachdenken über den Hadith des Gesandten ﷺ wird dies deutlich. Ahmad überlieferte in seinem Musnad: Huschaim berichtete uns, Abu Bischr berichtete uns von Abu Umair bin Anas, mein Onkel von den Ansar unter den Gefährten des Gesandten Allahs ﷺ berichtete mir:
غُمَّ عَلَيْنَا هِلَالُ شَوَّالٍ فَأَصْبَحْنَا صِيَاماً فَجَاءَ رَكْبٌ مِنْ آخِرِ النَّهَارِ فَشَهِدُوا عِنْدَ رَسُولِ اللَّهِ ﷺ أَنَّهُمْ رَأَوْا الْهِلَالَ بِالْأَمْسِ فَأَمَرَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ أَنْ يُفْطِرُوا مِنْ يَوْمِهِمْ وَأَنْ يَخْرُجُوا لِعِيدِهِمْ مِنَ الْغَدِ
„Die Mondsichel des Schawwal blieb uns verborgen, so begannen wir den Tag fastend. Am Ende des Tages kam eine Karawane an und sie bezeugten vor dem Gesandten Allahs ﷺ, dass sie die Mondsichel gestern gesehen hatten. Da befahl der Gesandte Allahs ﷺ den Menschen, das Fasten an jenem Tag zu brechen und am nächsten Morgen zum Festgebet hinauszugehen.“ (Musnad Ahmad)
Trotz der schwierigen Kommunikation zwischen den Dörfern und Städten zu jener Zeit wurde das Problem gelöst, indem der Gesandte ﷺ den Muslimen in Medina befahl, das Fasten zu brechen, weil die Mondsichel in der Wüste gesehen wurde. Dann befahl er den Muslimen, das Festgebet morgen zu verrichten, weil die Gesandtschaft aus der Wüste erst nach Ablauf der Zeit für das Festgebet an jenem Tag in Medina eintraf. Dies geschah zu einer Zeit, in der die Übermittlung von Nachrichten von einem Ort zum anderen lange dauerte. Wie ist es dann heute, wo Nachrichten mit extremer Geschwindigkeit übertragen werden? Hätten die Muslime einen Kalifen und einen einzigen Staat, so wären sie Diener Allahs und Brüder. Insbesondere da die Übernahme (tabanni) einer Meinung in allem, was die Muslime vereint und ihre Einheit stärkt, vom Islam für den Staat, die Partei und das Individuum gemäß dem schari’itischen Aspekt befohlen wurde. Die Übernahme der schari’itischen Meinung, welche die Muslime eint, ist eine Angelegenheit von gewaltigem Rang im Islam.
Diese beiden Punkte sind es, welche die Uneinigkeit beseitigen. Es ist die Pflicht der Muslime, sich nach Kräften um deren Verwirklichung zu bemühen, damit die Muslime wieder die beste Gemeinschaft werden, die für die Menschen hervorgebracht wurde, so wie Allah es in Seinem Offenbarungsbuch herabsandte:
كُنْتُمْ خَيْرَ أُمَّةٍ أُخْرِجَتْ لِلنَّاسِ تَأْمُرُونَ بِالْمَعْرُوفِ وَتَنْهَوْنَ عَنِ الْمُنْكَرِ وَتُؤْمِنُونَ بِاللَّهِ
„Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen hervorgebracht wurde; ihr gebietet das Rechte und verwehrt das Unrecht und glaubt an Allah.“ (Sure Al-Imran [3:110])
Abschließend bitte ich Allah, den Erhabenen, alle Muslime zu dem zu leiten, was für ihre Angelegenheiten am richtigsten ist, sie durch den Ruhm des Islam zu stärken und ihren Staat nach langer Abwesenheit wieder zu errichten, damit sie danach nicht mehr in der Gehorsamkeit gegenüber ihrem Herrn uneins sind, sondern so sein werden, wie der Erhabene sagte:
فَانْقَلَبُوا بِنِعْمَةٍ مِنَ اللَّهِ وَفَضْلٍ لَمْ يَمْسَسْهُمْ سُوءٌ وَاتَّبَعُوا رِضْوَانَ اللَّهِ وَاللَّهُ ذُو فَضْلٍ عَظِيمٍ
„So kehrten sie mit einer Gnade von Allah und einer Huld zurück, ohne dass sie etwas Böses getroffen hätte. Sie folgten dem Wohlgefallen Allahs; und Allah ist voll großer Huld.“ (Sure Al-Imran [3:174])
Möge Allah die gottesdienstlichen Handlungen annehmen. Und der Friede sowie die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen seien mit euch.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah
- Schawwal 1443 n. H. 10.05.2022 n. Chr.