Beantwortung einer Frage
Frage:
Diese Angelegenheiten betreffen die Frau, über die ich gerne Klarheit hätte. Möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten:
1- Was ist der Beleg für das Verbot, dass eine Frau ohne einen Mahram zur Haddsch reist?
Antwort:
Der Beleg ist:
a- Al-Buchari überlieferte in seinem Sahih-Werk von Ibn Abbas – Allahs Wohlgefallen auf beiden –, dass er sagte: Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte:
لَا تُسَافِرِ المَرْأَةُ إِلَّا مَعَ ذِي مَحْرَمٍ، وَلَا يَدْخُلُ عَلَيْهَا رَجُلٌ إِلَّا وَمَعَهَا مَحْرَمٌ
„Eine Frau darf nicht reisen, außer in Begleitung eines Mahram, und kein Mann darf sie aufsuchen, außer wenn ein Mahram bei ihr ist.“ Da sagte ein Mann: „O Gesandter Allahs, ich möchte mit dem und dem Heer ausziehen, und meine Frau möchte die Haddsch vollziehen.“ Er sagte: „Zieh mit ihr aus.“
b- Ibn Hadschar sagte in seinem Kommentar zum Hadith im Buch Fath al-Bari: (Ad-Daraqutni überlieferte den Hadith dieses Kapitels, und Abu 'Awana stufte ihn als authentisch ein, über den Weg von Ibn Dschuraidsch von 'Amr ibn Dinar mit dem Wortlaut:
لَا تَحُجَّنَّ امْرَأَةٌ إِلَّا وَمَعَهَا ذُو مَحْرَمٍ
„Keine Frau darf die Haddsch vollziehen, außer wenn ein Mahram bei ihr ist.“)
Dies ist die für mich überwiegende Meinung, und es gibt weitere Details dazu... Und Allah ist der Führer zum rechten Weg.
2- Ist es einer Frau erlaubt, Botschafterin zu sein? Falls dies nicht zulässig ist, warum? Angesichts der Tatsache, dass das Botschafteramt nicht zur Herrschaft (Hukm) gehört?
Antwort:
Sämtliche Tätigkeiten, die eine besondere Situation erfordern – d. h. eine Art von Abgeschiedenheit (Khalwa), selbst wenn dies nur gelegentlich vorkommt –, sind der Frau untersagt... Die Aufgaben eines Botschafters erfordern dies, da es Themen gibt, mit deren Übermittlung der Botschafter an das Staatsoberhaupt betraut wird, ohne dass jemand anderes davon erfährt... Dies ist ein ausreichender Grund, ohne die Notwendigkeit, andere Aspekte zu untersuchen, weshalb eine Frau nicht für diplomatische Missionen ernannt wird.