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Fragen & Antworten

Beantwortung einer Frage: Die Märtyrer des Jenseits und die Frage von al-Qada' wa-l-Qadr

May 09, 2020
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Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen

Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“

An Mutaz Qawasmi

Frage:

Unser geehrter Sheikh... Friede sei mit Ihnen sowie die Barmherzigkeit und der Segen Allahs. Möge Allah Sie segnen und durch Ihre Hand den Sieg verleihen. Es gibt eine Frage zum Thema al-Qada' wa-l-Qadr im Buch Islamische Persönlichkeit (Ash-Shakhsiyyah al-Islamiyyah), Teil 1.

Bei der Erörterung der Taten, die in jenen Bereich fallen, der den Menschen beherrscht – in dem Teil, der nicht direkt durch die Naturgesetze bedingt ist –, heißt es auf Seite 94 nach der Nennung von Beispielen: „Dafür wird er weder belohnt noch bestraft.“

Wie lässt sich diese Aussage mit den Hadithen vereinbaren, die besagen, dass der an einer Bauchkrankheit Leidende (al-mabtūn), der Ertrunkene (al-ġarīq) und derjenige, der unter Trümmern stirbt (ṣāḥib al-hadm), zu den Märtyrern gehören (Märtyrer des Jenseits)? Das bedeutet doch, dass sie belohnt werden und einen großen Lohn erhalten, obwohl ihnen diese Ereignisse ohne ihren Willen zugestoßen sind. Möge Allah Sie segnen. Abu Hamdi Palästina.

Antwort:

Friede sei mit dir sowie die Barmherzigkeit und der Segen Allahs.

Mein Bruder, bei diesem Thema geht es um den Anspruch auf Belohnung und Bestrafung bei freiwilligen Handlungen. Das bedeutet, dass die Taten, die in den Bereich fallen, den der Mensch beherrscht, der Ort für Belohnung und Bestrafung sind. Wenn er etwas Verbotenes (Haram) begeht, wird er bestraft, und wenn er eine Pflicht (Fard) erfüllt, wird er belohnt... so Allah will.

Was jedoch die Taten betrifft, die in den Bereich fallen, der den Menschen beherrscht – also jene, die unfreiwillig geschehen –, so hat der Mensch diese nicht aus freien Stücken begangen. Daher sind sie kein Ort für den Anspruch auf Belohnung oder Bestrafung, da der Mensch sie nicht durch seine eigene Entscheidung vollzogen hat.

Dass Allah (der Erhabene) dem Menschen jedoch aufgrund eines Ereignisses, das ohne sein Zutun geschah, eine Ehre erweist, ist eine andere Angelegenheit. Dies geschieht nicht auf der Grundlage eines Rechtsanspruchs auf Belohnung oder Bestrafung, sondern es ist eine Barmherzigkeit und eine Huld von Allah (dem Erhabenen)... das ist der Kern der Sache.

Dementsprechend ist die Tatsache, dass Allah (der Erhabene) den an einer Bauchkrankheit Leidenden, den an der Pest Sterbenden usw. zu Märtyrern erklärt hat, nicht darauf zurückzuführen, dass sie eine freiwillige Tat vollzogen haben, um sich Allah (dem Erhabenen) zu nähern und dadurch einen Anspruch auf Belohnung erworben hätten. Es fällt also nicht unter das Prinzip des Ausspruchs des Gesandten ﷺ:

الْحَسَنَةُ بِعَشْرِ أَمْثَالِهَا إِلَى سَبْعِ مِائَةِ ضِعْفٍ وَالسَّيِّئَةُ بِمِثْلِهَا إِلَّا أَنْ يَتَجَاوَزَ اللَّهُ عَنْهَا

„...eine gute Tat wird mit dem Zehnfachen bis zum Siebenhundertfachen belohnt, und eine schlechte Tat wird nur als eine solche gezählt, es sei denn, Allah vergibt sie.“ (Überliefert bei al-Buchari)

Vielmehr handelt es sich dabei um eine Ehrengabe (mukramah) und eine Huld von Allah.

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah ist Wissender und Allweiser.

Ihr Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Ramadan 1441 n. H. entspricht dem 09.05.2020 n. Chr.

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