(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)
Beantwortung einer Frage
An Abdul Kareem
Frage:
As-salamu alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh.
Eine der Bedingungen für den Khalifen ist, dass er redlich (adl) sein muss. Wir verwenden den Analogieschluss (Qiyas), um dieses Rechtsurteil (Hukm) abzuleiten. Kann jedoch auch der folgende Vers des Qur'an als Beweis (Daleel) für diese Bedingung herangezogen werden:
وَإِذا حَكَمتُم بَينَ النّاسِ أَن تَحكُموا بِالعَدلِ
„... und wenn ihr zwischen den Menschen richtet, (dass ihr) in Gerechtigkeit richtet.“ (Sure an-Nisa [4]: 58)
Jazak-Allahu khairan.
Antwort:
Wa alaikum as-salam wa rahmatullahi wa barakatuh.
Ihre Frage bezieht sich auf eine der Voraussetzungen für das rechtswirksame Zustandekommen (Shurut al-In'iqad) für den Khalifen, wie sie in unseren Büchern dargelegt ist:
Im Buch „Die Institutionen des Staates im Khalifat“ (Al-Ajhizah) heißt es: „Fünftens: Dass er redlich (adl) ist. Es ist nicht zulässig, dass er ein Frevler (fasiq) ist. Die Redlichkeit ist eine notwendige Bedingung für das Zustandekommen des Khalifats und für dessen Fortbestand, da Allah (t) für den Zeugen die Redlichkeit zur Bedingung gemacht hat. Der Erhabene sagt:
وَأَشْهِدُوا ذَوَيْ عَدْلٍ مِّنكُمْ
„Und nehmt zwei redliche Leute von euch zu Zeugen.“ (Sure at-Talaq [65]: 2)
Wer nun eine bedeutendere Stellung als die eines Zeugen einnimmt – nämlich der Khalife –, für den ist die Redlichkeit erst recht (min bab al-awla) erforderlich. Wenn die Redlichkeit für einen Zeugen zur Bedingung gemacht wurde, so ist sie für den Khalifen erst recht eine Bedingung.“
Wie Sie sehen, bezieht sich die Angelegenheit darauf, dass der Khalife selbst redlich (adl) sein muss. Das heißt, die Redlichkeit muss im Khalifen als eine seiner Eigenschaften verwirklicht sein, und nicht nur, dass er gerecht herrscht oder Streitigkeiten gerecht entscheidet. Denn ein Nichtmuslim könnte zwischen zwei Streitenden gerecht urteilen, obwohl der Nichtmuslim aufgrund seines Unglaubens nicht als redlich (adl) gilt. Daher ist die korrekte Beweisführung für die Bedingung der Redlichkeit jene, die wir erwähnt haben: Da sie für den Zeugen verpflichtend ist, gilt sie für den Khalifen erst recht.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Dass die Bedingung der Redlichkeit im Khalifen erfüllt ist, bedeutet, dass er eine redliche Person ist und mit Gerechtigkeit herrscht. Der Beleg hierfür ist die Bedingung der Redlichkeit beim Zeugen, was für den Khalifen erst recht gilt. Wenn der Khalife redlich ist, dann herrscht er auch mit Gerechtigkeit.
Was die Beweisführung mit dem edlen Vers (Sure an-Nisa: 58) betrifft, so bezieht sich dieser auf das Urteilen mit Gerechtigkeit. Es ist jedoch nicht zwingend so, dass derjenige, der mit Gerechtigkeit urteilt oder Streitigkeiten gerecht schlichtet, notwendigerweise selbst redlich (adl) sein muss. Wie bereits erwähnt, kann ein Nichtmuslim zwischen zwei Kontrahenten gerecht sein, ohne selbst im islamischen Sinne redlich (adl) zu sein. Daher ist die von uns angeführte Beweisführung die vorzuziehende.
Und Allah ist Wissender und Weiser.
Es ist erwähnenswert, dass der Begriff „hakama“, wie ihn die Araber geprägt haben – also in der Sprache bzw. der sogenannten sprachlichen Realität (al-haqiqa al-lughawiyya) – „richten/entscheiden“ (qada) bedeutet:
Im Lisan al-Arab heißt es: (Al-Hukm: Das Wissen, das Verständnis (Fiqh) und das Richten mit Gerechtigkeit. Es ist das Verbalsubstantiv von hakama, yahkumu... qada: Al-Qada ist das Urteil (Al-Hukm)...)
Im Al-Qamus al-Muhit steht: (Al-Hukm: Das Urteil/Richten (Al-Qada))... Und im + (Al-Hukm: Das Urteil (Al-Qada)...)
Jedoch wurde dieser Begriff „hukm“ zur Zeit des Gesandten (s), der Rechtgeleiteten Khalifen und der Araber nach ihnen terminologisch im Sinne von Herrschaft und Macht (al-mulk wa as-sultan) verwendet. Dies ist eine terminologische Verwendung (haqiqa urfiyya).
Somit ist der Begriff „hukm“ eine sprachliche Realität im Sinne der Rechtsprechung (al-qada) und eine spezifische terminologische Realität (istilah) im Sinne von Herrschaft und Macht.
Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah
- Dhu l-Qa'da 1439 n. H. entspricht dem 15.07.2018 n. Chr.
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