Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
An Mohammad Al-Zaro
Frage:
As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu,
ich hoffe bei Allah, dass Sie bei bester Gesundheit und Wohlbefinden sind, und ich hoffe zu Allah, dass die frohe Botschaft des Auserwählten (al-Mustafa) naht. Meine Frage: Ist es zulässig, eine Währung gegen eine andere zu tauschen, ohne dass ich das Geld physisch entgegennehme, sondern es stattdessen direkt an einen anderen Ort überweisen lasse? Ein Beispiel: Ich möchte beim Geldwechsler 1000 Dinar kaufen. Wir haben uns über alles geeinigt, und ich habe ihm den vereinbarten Betrag in derselben Sitzung ausgehändigt. Ich habe ihn dann angewiesen, das Geld an eine bestimmte Stelle zu senden, ohne dass ich die 1000 Dinar selbst in Empfang genommen habe. Ist dies zulässig oder ist die gegenseitige Inbesitznahme (taqabud) zwingend erforderlich? Möge Allah Sie segnen, Ihnen beistehen, Sie festigen und Sie mit dem Sieg unterstützen.
Antwort:
Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu,
diese Transaktion beschränkt sich nicht allein auf eine Überweisung (hawala), sondern beinhaltet zugleich einen Währungsumtausch (sarf). Sie kaufen die Dinar mit einer anderen Währung; Sie geben ihm beispielsweise 3000 Riyal gegen 1000 Dinar, und er überweist diese dann an die von Ihnen gewünschte Stelle. Es handelt sich also erstens um einen Währungsumtausch und zweitens um eine Überweisung:
- Was den Währungsumtausch (sarf) zwischen unterschiedlichen Währungsarten betrifft, so muss dieser „Hand zu Hand“ erfolgen, d. h. der Besitzwechsel (taqabud) muss unmittelbar stattfinden, andernfalls ist es haram.
Al-Bukhari überlieferte von Sulaiman bin Abi Muslim, der sagte: Ich fragte Abu al-Minhal über den Währungsumtausch von Hand zu Hand. Er sagte: „Mein Partner und ich kauften etwas, teils von Hand zu Hand und teils auf Aufschub. Da kam al-Bara bin Azib zu uns, und wir fragten ihn. Er sagte: ‚Mein Partner Zaid bin Arqam und ich taten dasselbe, und wir fragten den Propheten ﷺ danach. Er sagte:‘“
مَا كَانَ يَدًا بِيَدٍ، فَخُذُوهُ وَمَا كَانَ نَسِيئَةً فَذَرُوهُ
„Was von Hand zu Hand geht, das nehmt an; und was auf Aufschub (nasi’ah) geschieht, das lasst sein.“ (Bukhari)
Muslim überlieferte von Malik bin Aws bin al-Hadathan, dass dieser sagte: Ich kam und fragte, wer Dirham tauschen wolle. Da sagte Talha bin Ubaidillah – während er bei Umar bin al-Khattab war: „Zeig uns dein Gold, dann komm zu uns; wenn unser Diener kommt, geben wir dir dein Silber (wariq).“ Da sagte Umar bin al-Khattab: „Keineswegs! Bei Allah, entweder gibst du ihm sein Silber oder du gibst ihm sein Gold zurück. Denn der Gesandte Allahs ﷺ sagte:“
الْوَرِقُ بِالذَّهَبِ رِبًا، إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ، وَالْبُرُّ بِالْبُرِّ رِبًا، إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ، وَالشَّعِيرُ بِالشَّعِيرِ رِبًا، إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ، وَالتَّمْرُ بِالتَّمْرِ رِبًا، إِلَّا هَاءَ وَهَاءَ
„Silber gegen Gold zu tauschen ist Riba, außer es geschieht ‚hier und hier‘ (unmittelbar). Weizen gegen Weizen ist Riba, außer es geschieht ‚hier und hier‘. Gerste gegen Gerste ist Riba, außer es geschieht ‚hier und hier‘. Datteln gegen Datteln ist Riba, außer es geschieht ‚hier und hier‘.“ (Muslim)
Ebenfalls überlieferte Muslim von Ubada bin as-Samit, der sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
الذَّهَبُ بِالذَّهَبِ، وَالْفِضَّةُ بِالْفِضَّةِ، وَالْبُرُّ بِالْبُرِّ، وَالشَّعِيرُ بِالشَّعِيرِ، وَالتَّمْرُ بِالتَّمْرِ، وَالْمِلْحُ بِالْمِلْحِ، مِثْلًا بِمِثْلٍ، سَوَاءً بِسَوَاءٍ، يَدًا بِيَدٍ، فَإِذَا اخْتَلَفَتْ هَذِهِ الْأَصْنَافُ، فَبِيعُوا كَيْفَ شِئْتُمْ، إِذَا كَانَ يَدًا بِيَدٍ
„Gold gegen Gold, Silber gegen Silber, Weizen gegen Weizen, Gerste gegen Gerste, Datteln gegen Datteln, Salz gegen Salz; Gleiches mit Gleichem, Maß für Maß, Hand zu Hand. Wenn sich diese Gattungen jedoch unterscheiden, so verkauft, wie ihr wollt, sofern es Hand zu Hand geschieht.“ (Muslim)
Die Bedeutung von „Hand zu Hand“ (yadan bi-yad) ist der gegenseitige Besitzwechsel von Hand zu Hand. Das bedeutet, dass der eine die Riyal entgegennimmt und der andere die Dinar, und dies alles zur gleichen Zeit.
Erst nachdem Sie das Geld in Besitz genommen haben, überweisen Sie es an die entsprechende Stelle, sei es über diesen Geldwechsler oder einen anderen.
Nun mag jemand fragen: „Was ist der Grund für die Entgegennahme des Geldes, wenn es ohnehin überwiesen werden soll?“ Die Antwort lautet: Der Grund sind die Hadithe des Gesandten ﷺ. In ihnen liegt ein klarer, betonter Hinweis, der keinen Raum für Unklarheiten oder Zweifel lässt. Sie wurden mit eindeutigen Formulierungen überliefert, die in ihrer Beweiskraft (qat’i al-dalalah) absolut sind hinsichtlich der Verpflichtung des gegenseitigen Besitzwechsels: „Hier und hier“ (ha’a bi-ha’a), „Hand zu Hand“ (yadan bi-yad). Diese Begriffe gehören zu den deutlichsten Hinweisen auf den Besitzwechsel und lassen weder eine Begründung (ta'lil) noch eine Interpretation (ta'wil) zu. Dies ist das, was ich daraus verstehe, und Allah ist Wissender und Weiser.
Ihr Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashta
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