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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Bestimmung des Geschlechts von Embryonen

December 13, 2013
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(Serie der Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)

An Abu Abu Zaid

Frage:

As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

Bezüglich der Bestimmung des Geschlechts des Embryos bei der Embryoneneinpflanzung: Wie lautet das Scharia-Urteil zur Durchführung einer Einpflanzung mit dem Ziel, das Geschlecht des künftigen Embryos zu bestimmen? Vielen Dank und möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten.

Antwort:

Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

Erstens: Bevor wir die Frage zur Geschlechtsbestimmung beantworten, erwähnen wir kurz die In-vitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung):

Es gibt bestimmte Krankheitsfälle bei Ehepaaren, die eine natürliche Befruchtung der Eizelle der Ehefrau durch den Samen des Ehemannes verhindern. Dies kann beispielsweise durch einen Verschluss des Muttermundes, eine Schwäche in der Beweglichkeit der Spermien oder andere den Spezialisten bekannte Gründe bedingt sein. Daher haben einige Wissenschaftler Methoden entwickelt, um die Eizelle außerhalb der Gebärmutter in einem Reagenzglas unter geeigneten Bedingungen zu befruchten. Dabei werden der Frau Medikamente wie Clomid verabreicht, die bewirken, dass sie mehrere Eizellen gleichzeitig produziert. Der Facharzt führt dann zum festgelegten Zeitpunkt des Eisprungs eine Laparoskopie durch, um eine Gruppe von Eizellen aus dem Eierstock abzusaugen. Jede Eizelle wird in einer speziellen Flüssigkeit in eine Petrischale gelegt und mit Spermien des Ehemannes befruchtet.

Nachdem die Befruchtung im Reagenzglas erfolgt ist, werden die befruchteten Eizellen (eine oder mehrere) in die Gebärmutter der Ehefrau zurückgeführt. Wenn Allah, der Erhabene, die Erschaffung aus dieser befruchteten Eizelle bestimmt hat, nistet sie sich in der Gebärmutter ein und wächst zum Samentropfen (Nutfa), dann zum Gewebeklumpen (Mudgha) heran. Hat Allah jedoch keine Erschaffung aus dieser befruchteten Eizelle bestimmt, so stirbt sie ab und vergeht.

Basierend darauf lautet das Scharia-Urteil wie folgt:

  1. Der Rückgriff von Ehepaaren auf die In-vitro-Fertilisation als medizinische Behandlung für ihren Zustand, da eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht möglich ist, ist erlaubt. Denn es handelt sich um ein Heilmittel (Dawa), und der Gesandte Allahs (s) hat die Behandlung von Krankheiten angeordnet. Abu Dawud überlieferte von Usama bin Scharik, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

تَدَاوَوْا فَإِنَّ اللَّهَ عَزَّ وَجَلَّ لَمْ يَضَعْ دَاءً إِلَّا وَضَعَ لَهُ دَوَاءً غَيْرَ دَاءٍ وَاحِدٍ الْهَرَمُ

„Lasst euch behandeln, denn Allah, der Mächtige und Gewaltige, hat keine Krankheit erschaffen, ohne für sie auch ein Heilmittel erschaffen zu haben, außer einer einzigen Krankheit: dem Alter.“ (d. h. dem Tod).

Dies ist jedoch an zwei Bedingungen geknüpft:

Erstens: Die Befruchtung im Reagenzglas muss mit dem Samen und der Eizelle eines Paares erfolgen, das durch einen gültigen Ehevertrag miteinander verheiratet ist. Ruwaifi' bin Thabit al-Ansari berichtete, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

لَا يَحِلُّ لِامْرِئٍ يُؤْمِنُ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ أَنْ يَسْقِيَ مَاءَهُ زَرْعَ غَيْرِهِ

„Es ist einem Mann, der an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, nicht erlaubt, mit seinem Wasser das Feld eines anderen zu bewässern.“ (überliefert von Ahmad). Es ist also nicht erlaubt, die Eizelle irgendeiner Frau mit etwas anderem als dem Samen ihres Ehemannes zu befruchten.

Zweitens: Dies – also die Befruchtung im Reagenzglas und die Übertragung in die Gebärmutter der Frau – muss zu Lebzeiten des Ehemannes erfolgen und nicht nach seinem Tod, wie es im Westen geschieht. Dort sieht man kein Hindernis darin, die gefrorene befruchtete Eizelle zu jedem gewünschten Zeitpunkt in die Gebärmutter der Mutter zu übertragen, unabhängig davon, ob der Ehemann noch lebt oder bereits verstorben ist. Dies ist im Islam nicht erlaubt, da eine Schwangerschaft ohne lebenden Ehemann ab Beginn der Schwangerschaft haram ist und bestraft wird. Eine Schwangerschaft ohne Ehemann gilt als einer der Beweise für Unzucht (Zina). Jede Frau, die ohne Ehemann schwanger wird, begeht eine Sünde und begeht eine gewaltige Tat des Verbotenen. Dies gründet auf Überlieferungen von Umar und Ali (r), denen kein Gefährte widersprach, obwohl es sich um eine Angelegenheit handelt, die angefochten worden wäre, wenn sie nicht festgestanden hätte. Somit stellt dies einen Konsens (Idschmāʿ) dar.

Zusammenfassend ist die künstliche Befruchtung außerhalb der Gebärmutter und die anschließende Übertragung in die Gebärmutter der Mutter – sofern sie vom Ehemann für die Ehefrau und zu Lebzeiten des Ehemannes erfolgt – erlaubt. Das sogenannte „Retortenbaby“ ist also unter den genannten Bedingungen zulässig.

Zweitens: Die Bestimmung des Geschlechts der Embryonen:

Seit jeher haben Menschen versucht, das Geschlecht des Kindes zu wählen und das unerwünschte Geschlecht mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zu beseitigen.

  • In der Zeit der Unwissenheit (Dschahiliyyah) wollten sie Söhne, die ihnen bei Raubzügen halfen und die Abstammung bewahrten. Daher begruben sie die Töchter lebendig:

وَإِذَا الْمَوْءُودَةُ سُئِلَتْ * بِأَيِّ ذَنْبٍ قُتِلَتْ

„Und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird: Wegen welcher Sünde wurde es getötet?“ (Sure At-Takwir [81]: 8-9)

  • Als andere Mittel verfügbar wurden, um den Inhalt der Gebärmutter sichtbar zu machen, nutzten sie im Falle eines unerwünschten Embryos die Abtreibung, um ihn aus dem Mutterleib zu entfernen.

  • Es gab auch andere frühere Versuche.

  • Später, insbesondere mit der Entwicklung neuer fortschrittlicher Technologien, erschienen Forschungen zur Geschlechtswahl des Embryos, wobei zwei Methoden besonders hervorstachen:

Die erste Methode – die als die technisch fortschrittlichste bezeichnet wird – ist die sogenannte selektive Befruchtung der Spermien. Diese Methode erfordert Experimente an den Spermien, um das weibliche Geschlechtschromosom (X) vom männlichen Chromosom (Y) in einem Reagenzglas zu trennen, d. h. die Trennung außerhalb des Körpers durch verschiedene Verfahren. Dies erfordert einen technisch-medizinischen Eingriff.

Die wissenschaftliche Grundlage hierfür ist die Erkenntnis, dass die Chromosomen der Spermien „XY“ sind („Y“ ist der männliche Teil, „X“ der weibliche). Die Chromosomen der Eizelle sind hingegen „XX“ (beide Teile sind weiblich). Wenn der männliche Teil des Spermiums (Y) die Eizelle befruchtet, entsteht „XY“, also ein männlicher Embryo. Wenn der weibliche Teil des Spermiums (X) die Eizelle befruchtet, entsteht „XX“, also ein weiblicher Embryo. Basierend darauf führten sie Experimente durch, um den männlichen Teil (Y) im Spermium vom weiblichen (X) zu trennen. Dann befruchten sie die Eizelle im Reagenzglas mit dem männlichen Teil, wenn sie einen männlichen Embryo wünschen, oder mit dem weiblichen Teil, wenn sie einen weiblichen Embryo wünschen.

Die zweite Methode ähnelt dieser mit einem kleinen Unterschied: Sie erfolgt nach der Befruchtung der Eizellen im Reagenzglas. Nach der Befruchtung werden die Eizellen untersucht. Die befruchtete Eizelle, die „XX“ trägt, wird ein Mädchen, und diejenige, die „XY“ trägt, wird ein Junge. Wer sich einen Jungen wünscht, dem wird die befruchtete Eizelle „XY“ eingepflanzt, und wer ein Mädchen wünscht, dem wird „XX“ eingepflanzt. Beide Methoden ähneln sich im Ziel, jedoch wird bei der ersten das Spermium vor der Befruchtung untersucht und der männliche vom weiblichen Teil getrennt, während bei der zweiten die befruchteten Eizellen (Embryonen) untersucht und dann die männlichen von den weiblichen Embryonen getrennt werden.

Dies ist die Zusammenfassung der menschlichen Versuche zur Bestimmung des Geschlechts des Neugeborenen von der Antike bis in die heutige Zeit.

Nachdem die Realität dieser Angelegenheit dargelegt wurde (Tahqiq al-Manat), erläutern wir das Scharia-Urteil wie folgt:

a) Das Töten des unerwünschten Neugeborenen ist haram, da es vorsätzlicher Mord ist. Die Strafe im Jenseits ist die Hölle auf ewig:

وَمَنْ يَقْتُلْ مُؤْمِنًا مُتَعَمِّدًا فَجَزَاؤُهُ جَهَنَّمُ خَالِدًا فِيهَا وَغَضِبَ اللَّهُ عَلَيْهِ وَلَعَنَهُ وَأَعَدَّ لَهُ عَذَابًا عَظِيمًا

„Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, darin wird er ewig weilen; und Allahs Zorn ist auf ihm, und Er verflucht ihn und bereitet ihm eine gewaltige Strafe.“ (Sure An-Nisa [4]: 93). Die Strafe im Diesseits ist die Vergeltung (Qisas), d. h. die Hinrichtung, sofern die Angehörigen des Opfers nicht verzeihen oder das Blutgeld (Diyyah) annehmen.

b) Das Töten des Embryos im Mutterleib, wenn die Familie erfährt, dass er unerwünscht ist – zum Beispiel, wenn es ein Mädchen ist und der Vater einen Jungen will –, ist ebenfalls haram und wird bestraft. Al-Bukhari und Muslim überlieferten über Abu Huraira (der Wortlaut stammt von al-Bukhari):

«اقْتَتَلَتْ امْرَأَتَانِ مِنْ هُذَيْلٍ فَرَمَتْ إِحْدَاهُمَا الْأُخْرَى بِحَجَرٍ فَقَتَلَتْهَا وَمَا فِي بَطْنِهَا فَاخْتَصَمُوا إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم فَقَضَى رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم أَنَّ دِيَةَ جَنِينِهَا غُرَّةٌ عَبْدٌ أَوْ وَلِيدَةٌ...»

„Zwei Frauen von Hudhayl gerieten in einen Streit. Eine von ihnen bewarf die andere mit einem Stein und tötete sie sowie das Kind in ihrem Leib. Sie brachten den Fall vor den Gesandten Allahs (s), und der Gesandte Allahs (s) entschied, dass das Blutgeld (Diyyah) für ihren Fötus eine Ghurrah (ein Sklave oder eine Sklavin) sei...“

c) Die Trennung des männlichen vom weiblichen Teil des Spermiums und die anschließende Befruchtung mit dem gewünschten Teil oder die Trennung von männlichen und weiblichen Embryonen zur gezielten Einpflanzung: Diese Verfahren sind nicht zulässig, da sie kein Heilmittel (Dawa) darstellen. Das heißt, es ist keine Behandlung einer unfruchtbaren Frau, um schwanger zu werden. Mit anderen Worten: Es handelt sich nicht um eine Behandlung der Unmöglichkeit, die Eizelle der Ehefrau durch das Sperma des Ehemannes auf natürlichem Weg zu befruchten, wobei man auf Medizin zur Befruchtung im Reagenzglas zurückgreift. Vielmehr ist es eine andere Angelegenheit, die die Trennung von männlichen und weiblichen Teilen der Spermien oder der Embryonen betrifft, und keine Behandlung einer verhinderten natürlichen Schwangerschaft. Da diese Eingriffe nicht zur Heilung von Unfruchtbarkeit dienen, aber zwingend das Entblößen der Schambereiche (Aura) erfordern – da die Entnahme der Eizellen und deren Wiedereinpflanzung dies verlangen – und das Entblößen der Aura haram ist und nur im Falle einer medizinischen Behandlung (Dawa) erlaubt sein darf, sind diese Eingriffe somit haram und unzulässig.

Abschließend: Das Wissen, über das Allah, der Erhabene, sagt:

اقْرَأْ وَرَبُّكَ الْأَكْرَمُ * الَّذِي عَلَّمَ بِالْقَلَمِ * عَلَّمَ الْإِنْسَانَ مَا لَمْ يَعْلَمْ

„Lies! Und dein Herr ist der Edelste, Der (das Schreiben) mit dem Schreibrohr lehrte, den Menschen lehrte, was er nicht wusste.“ (Sure Al-Alaq [96]: 3-5). Dieses Wissen kann im Guten gemäß den Scharia-Urteilen angewendet werden, wofür der Besitzer Lohn erhält. Es kann aber auch im Bösen angewendet werden, wofür er Sünde trägt, und die Folgen sind in diesem Fall verheerend für die Menschheit. Was man in den westlichen Ländern an Vermischung der Abstammungslinien, Samenbanken, Eizellen- und Embryoneneinfrierung sowie dem Handel damit beobachtet, lässt die Haut erschaudern. Allah, der Erhabene, sprach die Wahrheit über diese Übeltäter:

لَهُمْ قُلُوبٌ لَا يَفْقَهُونَ بِهَا وَلَهُمْ أَعْيُنٌ لَا يُبْصِرُونَ بِهَا وَلَهُمْ آذَانٌ لَا يَسْمَعُونَ بِهَا أُولَئِكَ كَالْأَنْعَامِ بَلْ هُمْ أَضَلُّ أُولَئِكَ هُمُ الْغَافِلُونَ

„Sie haben Herzen, mit denen sie nicht verstehen; sie haben Augen, mit denen sie nicht sehen; und sie haben Ohren, mit denen sie nicht hören. Diese sind wie das Vieh, ja, sie irren noch eher (vom Weg) ab. Das sind die Unachtsamen.“ (Sure Al-A'raf [7]: 179)

Allah hat das Wissen in diesem Universum hinterlegt und dem Menschen gelehrt, was er nicht wusste. Er hat ihm die Eigenschaft des Verstandes, des Denkens und des Nachsinnens verliehen, damit jene, die glauben, an Glauben zunehmen und jene, die ungläubig sind, Schande im Diesseits und eine schmerzliche Strafe im Jenseits erleiden.

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

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