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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: "Der Besitz von Kreuzen und Statuen aus Metallen, wenn sie als Rikaz gelten"

May 06, 2013
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Antwort auf eine Frage

Frage:

Bezüglich des Themas Rikaz (Schatzfunde) heißt es im Buch al-Amwal, dass auf den Rikaz das Fünftel (al-Chums) entfällt. Die Frage hierzu lautet: Was die Formen und Metalle betrifft, die eine bestimmte Prägung haben oder einen bestimmten Lebensstandpunkt ausdrücken, wie Kreuze und Statuen aus Elfenbein – ist es erlaubt, diese zu besitzen, wenn sie aus einem Rikaz-Fund stammen? Das heißt: Dürfen sie verkauft, ihr Erlös genutzt und das Fünftel davon abgeführt werden?

Antwort:

Was den Rikaz betrifft: Wenn das Material an sich verboten ist, so ist dessen Besitz sowie der Handel damit (Kauf und Verkauf) verboten...

Wenn daher ein Muslim einen vergrabenen Rikaz aus einem verbotenen Material findet („Kreuze, Statuen“), so ist es ihm nicht gestattet, diese aufgrund ihrer verbotenen Form zu besitzen. Es ist ihm jedoch erlaubt, sie zu zerbrechen, um ihre verbotene Form zu verändern, und dann die Bruchstücke zu verkaufen. Was das Fünftel des Erlöses betrifft: Wenn das Kalifat (al-Khilafah) besteht, wird es an den Staat gezahlt, damit dieser es für die Belange der Muslime und Bedürftigen ausgibt. Besteht das Kalifat nicht, so wird das Fünftel an die Armen, Bedürftigen und für die Belange der Muslime gespendet; die übrigen vier Fünftel gehören ihm.

Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Statue oder das Kreuz nicht aus dem Teil eines verendeten Tieres (al-Maitah) besteht, da das Zerbrechen die Eigenschaft als Maitah nicht aufhebt.

Falls sie jedoch aus Knochen oder Hörnern von verendeten Tieren bestehen, so gibt es hierzu unter den Rechtsgelehrten (Fuqaha) Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich ihrer Reinheit (Tahara) oder Unreinheit (Nadjasa)... Die Meinung, die ich bevorzuge, ist jene, die besagt, dass sie unrein (Nadschis) sind und unter die Definition von Maitah fallen. Dies begründet sich auf der Aussage Allahs des Erhabenen:

قَالَ مَنْ يُحْيِ الْعِظَامَ وَهِيَ رَمِيمٌ

"Er sagte: 'Wer macht die Knochen wieder lebendig, wenn sie morsch geworden sind?'" (Sure Ya-Sin [36]: 78)

Die Bedeutung des Wortes „lebendig machen“ (yuhyi) im Zusammenhang mit Knochen deutet darauf hin, dass die Knochen eines verendeten Tieres ebenfalls als Maitah gelten.

Dementsprechend ist es nicht erlaubt, eine Statue oder ein Kreuz zu nutzen, wenn diese aus irgendeinem Teil eines verendeten Tieres bestehen – selbst wenn sie zerbrochen werden –, da die Teile eines verendeten Tieres als Maitah gelten und das entsprechende Urteil auf sie Anwendung findet.

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