Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“
An Pipit Meidawati und Fatime Sulimanova
Frage von Pipit Meidawati:
assalamu'alaikum wa rahmatullahi wa baarakaatuh
Ich bete, dass Allah Sie stets beschützen und Ihnen helfen möge. La'ala Allahu yusahhil umuuraka.
Ich möchte nach dem Tabarruj fragen. Wie definieren und wenden wir es an? Was ich weiß, ist, dass Tabarruj bedeutet, Reize vor fremden Männern zu zeigen und sie dann dazu zu bringen, uns zuzuschauen oder uns sogar anzustarren. Es hängt auch von Gewohnheiten/Traditionen/Urf ab.
Ich lebe in Indonesien, und wir diskutieren über die Umsetzung von Tabarruj. Tatsächlich hat der westliche Lebensstil die Art und Weise beeinflusst, wie wir uns kleiden und schminken. Frauen verwenden Kosmetika wie Gesichtspuder, Lippenstift, Lidschatten usw. Manchmal ist es nur natürliches Make-up oder Tages-Make-up. Sie arbeiten, studieren am College, besuchen Majelis Ta'lim, besuchen einander usw. mit dieser Art von Make-up. Manchmal wollen sie ihre Reize bei bestimmten Anlässen mehr als üblich zur Geltung bringen, wie z. B. am Hochzeitstag oder bei einer Hochzeitszeremonie; sie tragen dann kein Tages-Make-up, sondern sind attraktiver mit auffälligem/glamourösem Make-up. Einige Frauen arbeiten als Entertainerinnen, Berühmtheiten oder Sängerinnen und kleiden sich dann entsprechend und tragen sehr kräftiges Make-up auf.
Müssen wir all diese Kosmetika aufgeben, weil sie durch den westlichen Lebensstil entstanden sind? Ist es uns nicht erlaubt, irgendetwas in unserem Gesicht aufzutragen, oder ist es okay, wenn wir nur tägliches/natürliches Make-up verwenden?
In der Zwischenzeit verwenden einige Frauen Itsmid (persischen Lidschatten/Kohl) in ihren Augen, weil der Gesandte Allahs (saw) es angewiesen und auch selbst getan hat. Aber sie sind nur eine Minderheit und ziehen manchmal sogar die Aufmerksamkeit der Umgebung auf sich.
Ich wünsche mir, dass es Ihnen, Scheich Ata Abu al-Rashta, nichts ausmacht, mir die Umsetzung von Tabarruj zu erklären.
Vielen Dank im Voraus, jazakallahu khairan katsiran.
Wassalamu'alaikum wa rahmatullahi wa baarakaatuh
Pipit Meidawati aus Indonesien.
Frage von Fatime Sulimanova:
As-Salamu Alaikum wa Rahmatullahi. Verehrter Scheich, ich habe eine Frage an Sie: Wenn Frauen an öffentliche Orte gehen und ihr Gesicht schminken, fallen sie dann unter den Begriff Tabarrudzh? Was ist der Begriff der Weiblichkeit in der Scharia?
Antwort:
Waalaikum Assalam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,
da beide Fragen dasselbe Thema behandeln, beantworten wir sie gemeinsam:
Wir haben bereits früher Antworten auf Fragen zum Thema Tabarruj veröffentlicht. Ich zitiere eine der Antworten vom 09.10.2016, die so Gott will ausreichend ist:
Zitierte Antwort:
„Bevor ich auf die Details Ihrer Fragen eingehe, nenne ich Ihnen einige Punkte zu diesem Thema, die im Buch Das Sozialsystem im Islam im Kapitel ‚Der Blick auf die Frau‘ detailliert beschrieben sind. Hier sind einige Eckpunkte:
Wenn die Frau in das öffentliche Leben hinausgeht, muss sie die islamische Kleidung tragen, die Folgendes umfasst: den Dschilbab, das Bedecken der Awra und das Unterlassen von Tabarruj.
Die Awra umfasst den gesamten Körper der Frau außer dem Gesicht und den Händen. Das Entblößen der Awra durch die Frau ist haram. Hierbei spielt das ‚Erregen von Aufmerksamkeit‘ keine Rolle, das heißt, ob sie Aufmerksamkeit erregt oder nicht, das Entblößen der Awra ist haram.
Tabarruj bedeutet sprachlich, dass die Frau ihren Schmuck und ihre Reize vor Männern zeigt. In Lisan al-Arab heißt es: „At-Tabarruj: Das Zeigen des Schmucks vor fremden Menschen (al-Ajanib), was tadelnswert ist; gegenüber dem Ehemann jedoch nicht...“ Im al-Qamus al-Muhit steht: „Sie betrieb Tabarruj: Sie zeigte ihren Schmuck vor den Männern...“ In Mukhtar as-Sihah steht: „At-Tabarruj ist das Zeigen des Schmucks und der Reize der Frau vor Männern...“ In Maqayis al-Lugha heißt es: بَرَجَ: الْبَاءُ وَالرَّاءُ وَالْجِيمُ أَصْلَانِ: أَحَدُهُمَا الْبُرُوزُ وَالظُّهُورُ... Daraus leitet sich at-Tabarruj ab, welches das Zeigen der Reize der Frau ist. Aus den Worten ‚Zeigen‘ sowie ‚Hervortreten und Erscheinen‘ wird verstanden, dass die Zierde auffällig sein muss, als würde sie sich den Männern zur Schau stellen. Die schariatrechtliche Bedeutung unterscheidet sich nicht davon. So sagte der Erhabene:
وَلَا يَضْرِبْنَ بِأَرْجُلِهِنَّ لِيُعْلَمَ مَا يُخْفِينَ مِنْ زِينَتِهِنَّ
„Und sie sollen nicht mit ihren Füßen (auf den Boden) stampfen, damit nicht bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen.“ (Sure an-Nur [24]: 31)
Die Frau soll also ihre Beine beim Gehen nicht so stark auf den Boden schlagen, dass ein Geräusch vom Fußring (Khalhal) ausgeht, wodurch der Mann erfährt, dass die Frau Schmuck an ihren Waden unter der Kleidung trägt. All dies bedeutet, dass Tabarruj sprachlich und schariatrechtlich die auffällige Zierde ist und nicht bloße Zierde an sich.
Somit ist Tabarruj die auffällige Zierde, ohne dass die Awra entblößt wird. Was die Entblößung der Awra betrifft, so ist dies haram, egal ob es Aufmerksamkeit erregt oder nicht. Tabarruj ist also nicht jede Zierde; es gibt gewöhnliche Zierde, die keine Aufmerksamkeit erregt und für Frauen erlaubt ist, und es gibt Zierde, die Aufmerksamkeit erregt – diese wird Tabarruj genannt und ist haram. Tabarruj tritt in zwei Fällen auf:
- Zierde der Frau an den erlaubten Stellen ihres Körpers, d. h. an ihren Händen und ihrem Gesicht, sowie an ihrer Kleidung, wenn diese Aufmerksamkeit erregt.
- Zierde der Frau an den nicht erlaubten Stellen, ohne dass die Awra entblößt wird, z. B. wenn sie ihre Wade mit einem Fußring schmückt oder ihre Arme mit bestimmten Armreifen schmückt, wobei die Wade oder der Arm bedeckt ist. Wenn die Frau dann mit ihrem Bein oder ihrer Hand eine Bewegung macht, die den Mann wissen lässt, dass sich dort Schmuck befindet, so gilt dies als Tabarruj, selbst wenn die Wade oder der Arm bedeckt sind.
Was die Zierde an den erlaubten Körperteilen der Frau oder an ihrer Kleidung betrifft, so gilt sie als Tabarruj und ist haram, wenn sie Aufmerksamkeit erregt. Aufmerksamkeit erregen bedeutet, dass dieser Schmuck in diesem Bereich unüblich ist; d. h., wenn sie an Männern vorbeigeht, lenkt dieser Schmuck deren Aufmerksamkeit auf die Weiblichkeit dieser Frau. Nicht Aufmerksamkeit erregen bedeutet hingegen, dass der Gedanke an den weiblichen Aspekt nicht unmittelbar aufkommt, wenn die Frau an Männern vorbeigeht. Dies fällt unter die Untersuchung der Realität (Tahqiq al-Manat), und ich denke nicht, dass dies schwierig ist. Männlichkeit und Weiblichkeit existieren bei Mann und Frau gleichermaßen, und es ist für ihn oder sie leicht zu erkennen, ob dieser Schmuck Aufmerksamkeit erregt oder nicht. Besonders die Frau weiß es, da sie erkennt, ob ihr Schmuck gewöhnlich ist oder ob er die Blicke der Männer auf sich zieht.
Die Zierde an den nicht erlaubten Stellen ohne Entblößung der Awra, wie wenn die Frau ihre Wade mit einem Fußring schmückt und dann beim Gehen die Füße auf den Boden stampft, damit ein Geräusch entsteht und der Mann weiß, dass dort Schmuck ist – dies ist Tabarruj und haram. Oder wenn sie ihren Arm schmückt und einen Armreif anlegt und dann ihre Hand bewegt, damit der Mann weiß, dass dort Schmuck ist – dies ist Tabarruj und haram, selbst wenn die Wade oder der Arm bedeckt ist.
Nun zu den Details Ihrer Fragen:
a) Was den Schmuck von Frauen mit Ringen an den Fingern betrifft: Wenn es gewöhnliche Ringe sind, erregen sie keine Aufmerksamkeit. Wenn sie jedoch einen Ring trägt, der leuchtet, Geräusche macht, eine provozierende Größe hat oder Ähnliches, dann erregt dies Aufmerksamkeit und ist Tabarruj. Dasselbe gilt für Schuhe, die leuchten oder Ähnliches.
Das Tragen einer Halskette außerhalb des Dschilbabs ist hingegen nicht erlaubt, egal ob es Aufmerksamkeit erregt oder nicht. Denn der Dschilbab dient dazu, den inneren Schmuck über ihrer Awra zu verbergen. Diese Halskette ist Schmuck für den Hals, und der Hals gehört zur Awra und muss unter dem Dschilbab verborgen bleiben. Wenn sie eine Halskette tragen möchte, muss sie diese unter dem Dschilbab tragen. Was Armreifen am Unterarm oder Oberarm betrifft: Wenn sie ihren Arm bewegt und dadurch Geräusche der Armreifen entstehen, sodass man weiß, dass Schmuck am Arm vorhanden ist, so ist dies Tabarruj und nicht erlaubt.
b) Der Dschilbab ist das Übergewand, welches den inneren Schmuck und die Unterkleidung verdeckt. Er ist selbst kein Ort für Schmuck, weshalb Verzierungen und Stickereien darauf nicht zulässig sind.
c) Wenn eine Frau Kohl (Antimon) in ihre Augen gibt, erregt dies keine Aufmerksamkeit, da es sich innerhalb des Auges befindet. Würde sie jedoch auf ihre Wimpern oder auf die Lidhaut bestimmte Farben auftragen, würde dies Aufmerksamkeit erregen.
d) Ebenso, wenn sie ihre Gesichtshaut reinigt und Flecken oder Pickel im Gesicht entfernt, wodurch das Gesicht schöner erscheint als zuvor, es aber dem gewöhnlichen Gesicht ähnelt, so erregt dies keine Aufmerksamkeit. Wenn sie jedoch Farbstoffe (Schminke) mit auffälligen Farben auf das Gesicht aufträgt, erregt dies Aufmerksamkeit. Natürlich spielt auch die Region, in der die Frau lebt, eine Rolle dabei, was Aufmerksamkeit erregt, wie das Leben in einem Dorf oder in einer Stadt. Das Entscheidende bei diesem Thema ist, dass Zierde, die in jener Region unüblich ist und Aufmerksamkeit erregt, als Tabarruj gilt.“ (Ende der früheren Antwort).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frau gewöhnlich weiß, ob der Schmuck, mit dem sie sich ziert, die Blicke der Männer auf sich zieht oder nicht. Es ist also nicht schwer, zwischen Schmuck, der Aufmerksamkeit erregt, und solchem, der dies nicht tut, zu unterscheiden; Frauen wissen das durch ihr Empfinden. Ohnehin hält sich die gottesfürchtige Muslimin nicht nur vom Haram fern, sondern sogar von dem, was zweifelhaft ist. Einige Gefährten pflegten bestimmte Arten des Erlaubten zu meiden, weil sie in der Nähe des Verbotenen lagen. Es wurde authentisch vom Gesandten Allahs (saw) überliefert, dass er sagte:
لَا يَبْلُغُ العَبْدُ أَنْ يَكُونَ مِنَ المُتَّقِينَ حَتَّى يَدَعَ مَا لَا بَأْسَ بِهِ حَذَراً لِمَا بِهِ البَأْسُ
„Der Diener erreicht nicht die Stufe der Gottesfürchtigen (al-Muttaqun), bis er das unterlässt, woran nichts auszusetzen ist, aus Vorsicht vor dem, woran etwas auszusetzen ist.“ (Überliefert von at-Tirmidhi, der sagte: Dies ist ein Hasan-Hadith).
Ich hoffe, dass diese Antwort ausreichend ist. Allah ist wissender und weiser.
Ihr Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashta
- Schawwal 1441 n. H. 21.06.2020 n. Chr.
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