Home About Articles Ask the Sheikh
Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Die Zakat auf Vieh

September 29, 2018
3950

(Serie der Antworten des gelehrten Alims Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Amir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)

Antwort auf eine Frage Die Zakat auf Vieh

An Ali al-Saidi

Frage:

Unser ehrenwerter Amir, as-Salamu alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu,

möge Allah Ihre Schritte zum Guten lenken und durch Ihre Hände den Sieg und die Festigung (Tamkin) herbeiführen.

Im Buch „Das Geldwesen im Kalifatsstaat“ heißt es auf Seite 153 im Kapitel über die Zakat auf Vieh, Abschnitt Rinder: „Die Zakat ist für weidende Rinder (Saimah) verpflichtend, die den Großteil des Jahres grasen.“ Ebenso heißt es zur Zakat auf Schafe auf Seite 155: „Die Zakat ist für weidende Schafe (Saimah) verpflichtend, die den Großteil des Jahres grasen, wenn seit Erreichen des Nisabs ein volles Jahr vergangen ist.“

Die Frage lautet: Fällt keine Zakat für Schafe und Rinder an, die nicht weiden und für deren Fütterung der Großteil des Jahres über Kosten aufgewendet werden? Falls doch Zakat darauf anfällt, wie hoch ist der Betrag?

Und eine weitere Frage, falls Sie so freundlich wären, sie zu beantworten: Warum wurde die Zakat auf Vieh nur für Rinder, Schafe und Kamele erwähnt, nicht aber für Vögel und insbesondere für Geflügel, das heute zu Tausenden in modernen Farmen gezüchtet wird? Oder fallen diese unter die Handelswaren (’Urud at-Tijarah)?

Möge Allah Sie für Ihre Geduld segnen. As-Salamu alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu.

Antwort:

Wa alaikum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuhu,

  1. Ja, es gibt keine Zakat auf stallgefüttertes (Ma’lufah) Schaf- und Rindervieh. Dies liegt daran, dass das Merkmal des „Weidens“ (as-Saum) eine Eigenschaft ist, die auf den Rechtsgrund (’Illah) hindeutet. Das Konzept des Attributs (Mafhum as-Sifah) bedeutet, dass das Urteil an eine bestimmte Eigenschaft des Wesens gebunden ist. Dies impliziert die Verneinung des Urteils für das Wesen, wenn diese Eigenschaft fehlt. Die Bedingung hierfür ist, dass es sich um eine Eigenschaft handelt, die auf die Kausalität hindeutet (Wasf mufhim). Wenn es keine solche Eigenschaft ist, hat sie keine gegenteilige Bedeutung (Mafhum).

Ich wiederhole, dass die Bedingung für das Konzept des Attributs ist, dass es eine erklärende Eigenschaft ist, wie die Aussage des Propheten (s):

فِي صَدَقَةِ الغَنَمِ فِي سَائِمَتِهَا

„Was die Zakat der Schafe betrifft, so gilt sie für ihre weidenden Tiere...“ (überliefert von al-Bukhari).

Die Schafe sind hier das Wesen (Ism Dhat), und sie haben zwei Eigenschaften: das Weiden (as-Saum) und das Füttern (al-’Alaf). Da die Verpflichtung an die Eigenschaft des Weidens geknüpft wurde, deutet dies darauf hin, dass für stallgefütterte Tiere keine Verpflichtung besteht.

  1. Was die andere Frage betrifft, warum die Zakat für das An’am-Vieh (Kamele, Rinder, Schafe) gilt und nicht für andere Tiere wie Vögel, Geflügel usw., so liegt dies daran, dass der Text (Nass) spezifisch für dieses An’am-Vieh ergangen ist. Man folgt dem Text und bleibt bei seinen Vorgaben stehen. Die Texte wurden für diese drei Arten überliefert:

Abu Dharr berichtete vom Propheten (s), dass er sagte:

مَا مِنْ صَاحِبِ إِبِلٍ، وَلَا بَقَرٍ، وَلَا غَنَمٍ، لَا يُؤَدِّي زَكاتَهَا، إِلَّا جَاءَتْ يَوْمَ القِيَامَةِ، أَعْظَمَ مَا كَانَتْ، وَأَسْمَنَ، تَنْطَحُهُ بِقُرُونِهَا، وَتَطَؤُهُ بِأَخْفَافِهَا

„Es gibt keinen Besitzer von Kamelen, Rindern oder Schafen, der ihre Zakat nicht entrichtet, ohne dass sie am Tag der Auferstehung so groß und fett wie möglich erscheinen und ihn mit ihren Hörnern stoßen und mit ihren Hufen trampeln.“ (Muttafaqun alaih)

Abu Dawud berichtete von Abu Bakr über den Propheten (s) in einem langen Hadith, dass er sagte:

... وَفِي سَائِمَةِ الغَنَمِ إِذَا كَانَتْ أَرْبَعِينَ، فَفِيهَا شَاةٌ ...

„... und bei weidenden Schafen, wenn es vierzig sind, ist ein Schaf zu entrichten ...“

Von Ali (r) wird überliefert:

لَيْسَ فِي البَقَرِ العَوَامِلِ صَدَقَةٌ

„Auf Arbeitsochsen entfällt keine Sadaqa (Zakat).“ (überliefert von Abu Ubaid und al-Baihaqi)

Von Amr bin Dinar wurde überliefert, dass ihn erreichte, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

لَيْسَ فِي الثَّوْرِ المُثِيرَةِ صَدَقَةٌ

„Auf den pflügenden Stier entfällt keine Sadaqa.“ (überliefert von Abu Ubaid). Ebenso wurde von Jabir bin Abdullah überliefert: „Keine Sadaqa auf den Pflügenden (al-Muthirah)“. Al-Muthirah ist das Tier, das die Erde aufwühlt, d. h. pflügt.

Al-Hakim überlieferte im Mustadrak von Bahz bin Hakim, von seinem Vater, von seinem Großvater: Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen:

فِي كُلِّ إِبِلٍ سَائِمَةٍ فِي كُلِّ أَرْبَعِينَ ابْنُ لَبُونٍ ...

„Für alle vierzig weidenden Kamele ist ein Ibn Labun (zweijähriges Kamel) zu entrichten...“ Al-Hakim sagte, dies sei ein Hadith mit authentischer Übertragungskette. „As-Saimah: Tiere, die in der freien Wildbahn und auf Weiden grasen und nicht gefüttert werden.“

  1. Somit muss für diese drei Arten von An’am-Vieh Zakat entrichtet werden, wie oben erläutert. Die Zakat fällt für die Weidetiere (Saimah) an, also jene, die den Großteil des Jahres grasen. Es wurde kein Text über die Zakat für andere Tierarten, Vögel oder Wassertiere überliefert, daher bleibt man bei dem Text stehen, der bezüglich der Zakat auf die spezifischen Arten des An’am-Viehs ergangen ist. Falls die Tiere jedoch für den Handel bestimmt sind, ist die Zakat gemäß den Bestimmungen für Handelswaren (’Urud at-Tijarah) zu entrichten, wie es im entsprechenden Kapitel des Buches „Das Geldwesen“ erläutert wird.

  2. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auf die Tiere selbst keine Zakat anfällt, außer auf das An’am-Vieh: Schafe, Rinder und Kamele. Was die Handelswaren betrifft, so wird für jedes Tier Zakat entrichtet, wenn es für den Handel bestimmt ist, d. h. zum Kauf und Verkauf. Dies liegt daran, dass Texte über die Zakat auf alles existieren, was zum Handel angeboten wird, ungeachtet der Art, ob es sich um Getreide, Stoffe, Tiere usw. handelt. Zu den Texten über Handelswaren gehören:

Samurah bin Jundub sagte:

أَمَّا بَعْدُ، فَإِنَّ رَسُولَ اللَّهِ ﷺ كَانَ يَأْمُرُنَا أَنْ نُخْرِجَ الصَّدَقَةَ مِنَ الَّذِي نُعِدُّ لِلْبَيْعِ

„Was nun folgt: Der Gesandte Allahs (s) befahl uns, die Sadaqa von dem zu entrichten, was wir zum Verkauf bereithalten.“ (überliefert von Abu Dawud)

Abu Dharr berichtete vom Propheten (s):

وَفِي البَزِّ صَدَقَتُهُ

„Und auf Stoffe (al-Bazz) entfällt ihre Sadaqa.“ (überliefert von al-Daraqutni und al-Baihaqi). Al-Bazz sind Kleider und Stoffe, mit denen gehandelt wird.

Abu Ubaid überlieferte von Abu 'Amrah bin Hamas, von seinem Vater, der sagte: „Umar bin al-Khattab ging an mir vorbei und sagte: 'O Hamas, entrichte die Zakat auf dein Vermögen.' Ich sagte: 'Ich habe kein Vermögen außer Köchern und Leder.' Er sagte: 'Schätze ihren Wert und entrichte dann ihre Zakat.'“

Ich hoffe, dass dies ausreichend ist. Und Allah weiß es am besten und ist am weisesten.

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

  1. Muharram 1439 n. H. 29.09.2018 n. Chr.

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Amirs (möge Allah ihn bewahren): Facebook-Link

Link zur Antwort auf der Google Plus-Seite des Amirs (möge Allah ihn bewahren): Google Plus-Link

Share Article

Share this article with your network