Erstens: Von den Bestimmungen zur Scheidung (Talaq) ist nur das adoptiert (mubannat), was im Buch Das Soziale System (An-Nizam al-Ijtima’i) enthalten ist. Was die Verzweigungen davon betrifft, wie etwa die Frage, wann die dreifache Scheidung eintritt, so ist dies nicht adoptiert und kann von jedem anerkannten Mudschtahid übernommen werden.
Was jedoch meine bevorzugte Meinung (ar-Radschih) in der Frage des Eintretens der dreifachen Scheidung mit einem Wort und in einer Sitzung betrifft, so stellt sie sich wie folgt dar:
a) Wenn der Mann zu seiner Frau sagt: „Du bist dreifach geschieden“, während er bei klarem Verstand ist und versteht, was er sagt – das heißt, er kennt die Bedeutung dieser Worte (und ist beispielsweise kein Nicht-Araber, dem die Worte ohne Kenntnis ihrer Bedeutung suggeriert wurden) –, dann zählt dies als dreifache Scheidung. Dies gilt unabhängig davon, ob er innerlich die Absicht (Niyyah) hatte, dass es nur eine ist, oder nicht. Denn die Bedeutung des deutlichen und klaren Wortlautes in dieser Aussage („Du bist dreifach geschieden“) bedarf keiner Absicht, und die Scheidung tritt ein. Ich habe die Beweise dafür in meinem Buch At-Taisir fi Usul at-Tafsir zum Vers 230 der Sure Al-Baqarah dargelegt. Ich füge hier einige relevante Teile aus dem genannten Buch (S. 203 bis 205) bei:
[Allah, der Preiswürdige, erklärt in diesem edlen Vers, dass derjenige, der seine Frau zum dritten Mal scheidet – d. h. die erlaubte Grenze von {Die Scheidung ist zweimal} überschreitet –, endgültig von ihr getrennt ist im Sinne der großen Unwiderruflichkeit (al-Baynuna al-Kubra). Dies bedeutet, dass es ihm nicht erlaubt ist, sie während ihrer Wartezeit (Idda) zurückzunehmen, und es ist ihm ebenso wenig erlaubt, sie mit einem neuen Ehevertrag und einer neuen Brautgabe zu heiraten. Vielmehr ist ihm dies verboten, es sei denn, sie heiratet einen anderen Ehemann. Wenn dieser neue Ehemann sie dann scheidet, ist es dem ersten erlaubt, um sie anzuhalten und sie mit Vertrag und Brautgabe zu heiraten, da sie dann wie jede andere fremde Frau für ihn ist.
Hier stellt sich die Frage: Tritt die große Unwiderruflichkeit (al-Baynuna al-Kubra) durch drei getrennte Scheidungen nacheinander ein oder tritt sie auch durch die dreifache Scheidung mit einem einzigen Wort ein?
Dies ist eine Angelegenheit, über die die Rechtsgelehrten (Fuqaha) unterschiedlicher Meinung waren und den Streit darüber in die Länge zogen. Bei genauer Prüfung sage ich, und bei Allah liegt der Erfolg:
Es gibt keinen Unterschied, ob die Scheidung dreimal getrennt oder gemeinsam erfolgt. Das Urteil (die große Unwiderruflichkeit) ergibt sich aus der Scheidung mit dem Wortlaut „drei“ als Ganzes oder einmal nach dem anderen. Der Beweis dafür ist:
- Die Worte des Erhabenen:
الطَّلَاقُ مَرَّتَانِ فَإِمْسَاكٌ بِمَعْرُوفٍ أَوْ تَسْرِيحٌ بِإِحْسَانٍ
„Die Scheidung ist zweimal (gestattet); dann (folgt) entweder ein Behalten in gütiger Weise oder ein Freilassen in wohlwollender Weise...“ (Sure Al-Baqarah [2]:229)
bis Allah, der Preiswürdige, sagt:
فَإِن طَلَّقَهَا فَلَا تَحِلُّ لَهُ مِن بَعْدُ حَتَّىٰ تَنكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ
„Wenn er sie aber (ein drittes Mal) entlässt, dann ist sie ihm danach nicht mehr (als Frau) erlaubt, bevor sie nicht einen anderen Mann geheiratet hat.“ (Sure Al-Baqarah [2]:230)
Die Art der Beweisführung liegt darin, dass Allah, der Preiswürdige, „zweimal“ sagte, also zwei Scheidungen, ohne sie an ein Zusammenfallen oder eine Trennung zu binden. Ebenso verhält es sich mit „Wenn er sie aber entlässt“, d. h. das dritte Mal; die Handlung ist bestätigt und somit absolut (mutlaq) und nicht eingeschränkt. Das heißt: „Wenn er sie zum dritten Mal scheidet“, ob nun zusammen mit den beiden vorherigen Scheidungen oder getrennt von ihnen.
Der Vers besagt also, dass die große Unwiderruflichkeit durch die dreifache Scheidung eintritt, unabhängig davon, ob sie gemeinsam oder getrennt erfolgt.
Es kann nicht gesagt werden, dass eine Einschränkung für die „Male“ überliefert wurde, dass sie getrennt sein müssen, um die große Unwiderruflichkeit zu bewirken, und dass sie, falls sie gemeinsam mit einem Wort ausgesprochen werden, keine große Unwiderruflichkeit bewirken, sondern als eine einzige Scheidung gelten, wie es in einigen Hadithen des Gesandten Allahs (s) überliefert wurde.
Dies kann deshalb nicht gesagt werden, weil diese Hadithe alle schwach (da’if) sind und nicht den Grad von Hasan oder Sahih erreichen, außer zwei Hadithen, die von Ibn Abbas (r) überliefert wurden. Diese beiden eignen sich jedoch nicht zur Einschränkung (Taqyid) und nach ihnen wird nicht verfahren, wie wir jetzt, so Allah will, darlegen werden.
Die beiden Hadithe sind:
Erstens: Der Hadith von Muhammad bin Ishaq, in dem er sagt: Mir erzählte Dawud bin al-Husain von Ikrima von Ibn Abbas: Rukana scheidete seine Frau in einer Sitzung dreifach und war deshalb sehr traurig. Da sagte der Gesandte Allahs (s) zu ihm: „Es ist nur eine.“ (Überliefert von Imam Ahmad in seinem Musnad).
Zweitens: Der Hadith von Tawus, dass Abu as-Sahba zu Ibn Abbas sagte: Weißt du, dass die drei (Scheidungen) zur Zeit des Propheten (s), unter Abu Bakr und drei Jahre unter der Herrschaft von Umar als eine gewertet wurden? Ibn Abbas sagte: Ja.
Es wurde kein einziger authentischer (Sahih) oder guter (Hasan) Hadith von jemand anderem als Ibn Abbas überliefert, der besagt, dass die drei Scheidungen insgesamt als eine zählen. Dieser Gesichtspunkt ist jedoch unterlegen (mardschuh), da die authentischen, feststehenden Rechtsauskünfte (Fatawa) von Ibn Abbas selbst besagen, dass die dreifache Scheidung mit einem Wort als drei zählen und die große Unwiderruflichkeit zur Folge haben. Ich führe im Folgenden eine Reihe dieser Fatawa an:
- Abdullah bin Kathir überlieferte von Mudschahid, der sagte: Ich war bei Ibn Abbas, als ein Mann zu ihm kam und sagte, er habe seine Frau dreifach geschieden. Er sagte: Er schwieg, bis ich dachte, er würde sie ihm zurückgeben. Dann sagte er: Einer von euch geht hin, begeht eine Dummheit (al-humuqa) und ruft dann: „O Ibn Abbas, o Ibn Abbas!!“... Und Allah hat gesagt:
وَمَن يَتَّقِ اللَّهَ يَجْعَل لَّهُ مَخْرَجًا
„...Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg“ (Sure At-Talaq [65]:2). Du aber hast Allah nicht gefürchtet, so finde ich für dich keinen Ausweg. Du warst deinem Herrn ungehorsam, und deine Frau ist unwiderruflich von dir getrennt. Und Allah sagte:
يَا أَيُّهَا النِّسَاءُ إِذَا طَلَّقْتُمُ النِّسَاءَ فَطَلِّقُوهُنَّ لِعِدَّتِهِنَّ
„O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin“ (Sure At-Talaq [65]:1). Das bedeutet, Ibn Abbas wertete die drei gemeinsamen Scheidungen als wirksam und sah die große Unwiderruflichkeit als eingetreten an.
Ähnliches überlieferten Humaid al-A’radsch und andere von Mudschahid von Ibn Abbas.
Schu’ba überlieferte von Amr bin Murra, Ayyub und Ibn Dschuraidsch, alle von Ikrima bin Khalid von Sa’id bin Dschubair von Ibn Abbas.
Ibn Dschuraidsch von Abdul Hamid bin Rafi’ von Ata’ von Ibn Abbas.
Al-A’masch von Malik bin al-Harith von Ibn Abbas.
Ibn Dschuraidsch von Amr bin Dinar von Ibn Abbas.
Alle sagten über die dreifache Scheidung, dass Ibn Abbas sie als drei wertete und sagte: „Deine Frau ist unwiderruflich von dir getrennt.“
Aufgrund der Bekanntheit dieser Rechtsauskünfte und ihrer Authentizität von Ibn Abbas bezüglich des Vollzugs der Scheidung mit dem Wortlaut „drei“, wird der Hadith, der von Ibn Abbas überliefert wurde – wonach der Gesandte (s) die drei als eine wertete –, als unterlegen (mardschuh) eingestuft. Denn wenn ein Gefährte (Sahabi) entgegen dem handelt, was er überliefert hat, dann ist seine Überlieferung unterlegen. Das Überlegene (ar-Radschih) in dieser Angelegenheit ist die Bedeutung des edlen Verses, wonach die dreifache Scheidung, ob getrennt oder gemeinsam ausgesprochen, den Eintritt der großen Unwiderruflichkeit bewirkt. Viele Rechtsgelehrte und Gelehrte haben danach gehandelt, dass die drei als drei zählen.
Al-Bukhari sagte in seinem Sahih (Kapitel: Wer die dreifache Scheidung aufgrund der Worte des Erhabenen {Die Scheidung ist zweimal} zuließ) und erwähnte den Hadith über die Verfluchung (Li’an) von Sahl bin Sa’id as-Sa’idi: „... Sahl sagte: So vollzogen sie die Verfluchung... und er scheidete sie dreifach, bevor der Gesandte Allahs (s) es ihm befahl. Ibn Schihab sagte: Dies war die Sunnah der Früheren.“
Al-Bayhaqi sagte als Kommentar zum Hadith von Tawus von Ibn Abbas, den Muslim herausgab und al-Bukhari nicht: „Ich denke, al-Bukhari hat ihn ausgelassen, weil er den übrigen Überlieferungen von Ibn Abbas widerspricht.“ Er führte die Überlieferungen von ihm an, welche wir bereits dargelegt haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die dreifache Scheidung, ob gemeinsam oder getrennt, wirksam ist und die große Unwiderruflichkeit nach sich zieht. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen der gemeinsamen und der getrennten dreifachen Scheidung: Die dreifache Scheidung mit einem Wort in einer Sitzung ist strikt untersagt, d. h. sie ist haram. Dennoch tritt sie als dreifache Scheidung ein, wie wir dargelegt haben, und derjenige, der sie so ausspricht, sündigt. Dies stützt sich auf den Hadith des Gesandten Allahs (s), den Mahmud bin Labid überlieferte: „Dem Gesandten Allahs (s) wurde von einem Mann berichtet, der seine Frau mit drei Scheidungen auf einmal geschieden hatte. Da stand er erzürnt auf und sagte: ‚Wird mit dem Buch Allahs gespielt, während ich noch unter euch weile?!‘ Bis ein Mann aufstand und sagte: ‚O Gesandter Allahs, soll ich ihn töten?‘“
Dies ist für mich die bevorzugte Meinung (ar-Radschih) in dieser Angelegenheit, und Allah ist Wissender und Weiser.]