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Fragen & Antworten

Antworten auf Fragen: Das Urteil über das Gebet der Frau in Hosen innerhalb und außerhalb ihres Hauses; Ist es der Frau erlaubt, mit einer Perücke zu beten und das Haus zu verlassen?

May 28, 2013
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Beantwortung von Fragen des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite

An Moomen Alharby

Frage:

As-Salamu 'Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu, mein lieber Herr. Ist es einer Frau erlaubt, in Hosen zu Hause oder an einem öffentlichen Ort zu beten? Die zweite Frage: Ist es einer Frau erlaubt, mit einer Perücke zu beten und damit auszugehen, und wie lautet das Urteil für beides?

Antwort:

Wa 'Alaikum as-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu.

A) Es ist einer Frau nicht gestattet, in das öffentliche Leben (al-hayat al-amma) hinauszugehen, außer in der schariakonformen Kleidung (al-libas al-shar'i), bei der drei Bedingungen erfüllt sein müssen:

Bedeckung der 'Aura, Verzicht auf Tabarruj und das Tragen des Dschilbabs.

Die bloße Bedeckung der 'Aura reicht für das Hinausgehen nicht aus. Vielmehr muss sie den Dschilbab über ihrer gewöhnlichen Kleidung tragen und darf kein Tabarruj betreiben. Tabarruj bedeutet das Zeigen von reizvollem Schmuck, der die Blicke auf sich zieht. Das Tragen von Hosen bedeckt zwar die 'Aura, gilt jedoch als Tabarruj, wenn kein Dschilbab darüber getragen wird. Auch eine Perücke bedeckt zwar das Haar, zählt jedoch als Tabarruj, weil sie die Blicke auf sich zieht. Daher ist es nicht erlaubt, eine Perücke sichtbar im öffentlichen Leben zu tragen, selbst wenn sie einen Dschilbab trägt, es sei denn, sie trägt über der Perücke einen Chimar (Kopftuch), der sie vollständig bedeckt und keine Spur von ihr für den Betrachter hinterlässt. Denn Schmuck gilt, selbst wenn er bedeckt ist, als Tabarruj, wenn er die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Dies entspricht dem, was der Erhabene bezüglich des Verbots des Klanges von Fußspangen sagte, die eine Frau an ihren Beinen unter ihrem Gewand trägt. Wenn sie mit ihrem Fuß auf den Boden schlägt und die Fußspange ein Geräusch von sich gibt, das auf sie hinweist, so gilt dies als Tabarruj, selbst wenn sie bedeckt ist, da sie durch das Geräusch die Aufmerksamkeit auf sich zieht:

وَلَا يَضْرِبْنَ بِأَرْجُلِهِنَّ لِيُعْلَمَ مَا يُخْفِينَ مِنْ زِينَتِهِنَّ

„Und sie sollen nicht mit ihren Füßen (auf den Boden) stampfen, damit bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen.“ (Sure An-Nur [24]: 31)

B) Was das Gebet der Frau in ihrem Haus betrifft, so ist dafür die Bedeckung der 'Aura Bedingung; es ist keine Voraussetzung, dass sie dabei den Dschilbab trägt.

Was jedoch ihr Hinausgehen zur Moschee oder zum Festgebetplatz (Musalla) betrifft, so reicht die bloße Bedeckung der 'Aura nicht aus. Vielmehr muss sie eine Kleidung tragen, in der drei Dinge erfüllt sind:

Bedeckung der 'Aura, Kleidung ohne Tabarruj und der Dschilbab.

Ihr Gebet außerhalb ihres Hauses erfordert also, dass ihre Kleidung die oben genannten drei Bedingungen erfüllt. Daher ist es ihr nicht gestattet, außerhalb ihres Hauses, zum Beispiel in der Moschee, zu beten, während sie Hosen oder eine Perücke trägt. Da auf Hosen und Perücken die Definition von Tabarruj zutrifft – also Schmuck, der die Blicke auf sich zieht, selbst wenn er das darunterliegende bedeckt –, ist ihr Gebet darin nicht gültig. Zudem sündigt sie allein schon durch das Hinausgehen in das öffentliche Leben ohne die schariakonforme Kleidung, welche die drei zuvor genannten Punkte umfasst.

Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashta

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Emirs: https://web.facebook.com/AmeerhtAtabinKhalil/photos/a.122855544578192.1073741828.122848424578904/134138763449870/?type=3&theater

Link zur Antwort auf der Google Plus-Seite des Emirs: https://plus.google.com/u/0/b/100431756357007517653/100431756357007517653/posts/6968VjtFu1r

Link zur Antwort auf der Webseite des Emirs: http://archive.hizb-ut-tahrir.info/arabic/index.php/HTAmeer/QAsingle/3345/

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