(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashta, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)
Antwort auf eine Frage:
Bestimmungen bezüglich der Zakat
An Lut Abu Sunaina und an Muhammad Usman
Frage von Lut Abu Sunaina:
Unser ehrenwerter Scheich, einen gesegneten Gruß von Allah, Friede sei mit Ihnen sowie die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen. Meine Frage bezieht sich auf den Nisab (Mindestbetrag) der Zakat bei Handelswaren (Uruḍ at-Tidjāra). Im Buch „Das Vermögen im Kalifatsstaat“ (Al-Amwal) heißt es auf Seite 195, dass der Nisab der Zakat 200 Silber-Dirham beträgt, was 595 Gramm Silber entspricht, oder 20 Gold-Dinar, was 85 Gramm entspricht. Welchen der beiden Schwellenwerte legen wir heute bei der Berechnung für Handelswaren zugrunde, wohlwissend, dass es große Preisunterschiede zwischen Gold und Silber gibt? Ein einziger Gold-Dinar entspricht heute fast hunderten Silber-Dirham. Wenn wir also fünf Gold-Dinar berechnen würden, würde ihr Wert bereits den Silber-Nisab überschreiten. Welchen der beiden Werte legen wir heute zugrunde? Möge Allah Sie segnen und uns durch Ihr Wissen nützen.
Frage von Muhammad Usman:
Aslamoaleikum Warahmatullah! I have few questions regarding Zakat 1. What is the method to calculate zakat? 2. If I possess the nisab e.g. 120 grams of gold, will the zakat be calculated on the gold exceeding 87.479 grams of gold or on the total i.e. 120 grams. Also what about the purity of the gold as it is available in 24 karat, 22 karat etc.? 3. If there is a total of 170 grams of gold at home, but the ownership is different that is half of it is owned by my mother and the other half by my wife, than the zakat is still applicable as the individual owners do not have the nisab on which zakat is applied but the sum is? 4. I do not know the date from which the lunar year starts on the nisab in this case how and from when to calculate zakat?
Übersetzung der Frage:
Friede sei mit Ihnen sowie die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen. Ich habe einige Fragen zur Zakat:
- Wie wird die Zakat berechnet?
- Wenn ich den Nisab besitze, zum Beispiel 120 Gramm Gold, wird die Zakat dann nur für den Betrag berechnet, der (87,479 Gramm Gold) übersteigt, oder für die gesamte Menge, d. h. 120 Gramm? Und wie verhält es sich mit dem Reinheitsgrad des Goldes, da es 24 Karat, 22 Karat usw. gibt?
- Wenn sich im Haus Gold mit einem Gesamtgewicht von 170 Gramm befindet, aber die Eigentümer verschieden sind – zum Beispiel gehört die Hälfte meiner Mutter und die andere Hälfte meiner Frau –, ist die Zakat dann fällig, obwohl keiner der Eigentümer allein den Nisab besitzt, die Summe beider Teile den Nisab jedoch überschreitet?
- Wenn ich das Hijri-Datum nicht kenne, an dem das Jahr bei Erreichen des Nisab begann, wie und ab welchem Datum beginne ich dann mit der Zakat-Berechnung?
Antwort:
Friede sei mit Ihnen sowie die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen.
Da sich alle Fragen auf dasselbe Thema beziehen, fassen wir die Antwort darauf zusammen:
Der Nisab für Gold beträgt zwanzig Dinar, was „85 Gramm Gold“ entspricht, und nicht „87,479 Gramm Gold“, wie in der Frage angegeben. Dies liegt daran, dass ein Dinar 4,25 Gramm Gold wiegt. Multipliziert man dies mit zwanzig Dinar, ergibt sich ein Nisab von „85 Gramm Gold“. Der Nisab für Silber beträgt zweihundert Dirham, was „595 Gramm Silber“ entspricht, da ein Dirham „2,975 Gramm Silber“ wiegt. Multipliziert man dies mit zweihundert Dirham, ergibt sich ein Nisab von „595 Gramm Silber“. Der Beweis dafür ist, was Abu Ubaid in Al-Amwal von Abdullah ibn Amr (r.) überlieferte, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
لَيْسَ فِي أَقَلَّ مِنْ عِشْرِينَ مِثْقَالا مِنَ الذَّهَبِ، وَلَا فِي أَقَلَّ مِنْ مِائَتَيْ دِرْهَمٍ صَدَقَةٌ
„Es gibt keine Sadaqa bei weniger als zwanzig Mithqal Gold und auch nicht bei weniger als zweihundert Dirham.“
Und was al-Bukhari von Yahya ibn Umara ibn Abi al-Hasan überlieferte, der hörte, wie Abu Sa'id (r.) sagte, dass der Prophet ﷺ sprach:
لَيْسَ فِيمَا دُونَ خَمْسِ أَوَاقٍ صَدَقَةٌ
„Es gibt keine Sadaqa bei weniger als fünf Uqiyyah.“ (Ihre Anzahl beträgt zweihundert Dirham, da jede Uqiyyah vierzig Dirham entspricht).
Wenn das Gold den Nisab von „85 Gramm“ oder das Silber den Nisab von „595 Gramm“ erreicht hat, ist die Zakat erst dann fällig, wenn seit Erreichen dieses Mindestbetrags ein Jahr (Hawl) vergangen ist. Das bedeutet, das Jahr beginnt an dem Tag, an dem das Gold oder Silber den Nisab erreichte. Maßgeblich ist das Hijri-Jahr (Mondjahr). Wenn das Vermögen beispielsweise am zehnten Muharram den Nisab erreicht, wird die Zakat auf dieses Vermögen am zehnten Muharram des darauffolgenden Hijri-Jahres fällig. Dies basiert auf der Überlieferung von at-Tirmidhi von Ibn Umar, der sagte: „Wer Vermögen erwirbt, für den ist keine Zakat fällig, bis ein Jahr bei seinem Herrn vergangen ist.“ Die Höhe der fälligen Zakat auf Gold und Silber beträgt ein Viertel vom Zehntel (2,5 %). Das entspricht bei Silber fünf Dirham (14,875 Gramm) und bei Gold einem halben Dinar (2,125 Gramm). Dies stützt sich auf die Überlieferung von Ibn Majah von Abdullah ibn Waqid, von Ibn Umar und Aischa, dass der Prophet ﷺ:
كَانَ يَأْخُذُ مِنْ كُلِّ عِشْرِينَ دِينَارًا فَصَاعِدًا نِصْفَ دِينَارٍ، وَمِنَ الْأَرْبَعِينَ دِينَارًا دِينَارًا
„...er pflegte von jeweils zwanzig Dinar und darüber hinaus einen halben Dinar zu nehmen, und von vierzig Dinar einen Dinar.“
Sowie auf die Überlieferung von at-Tirmidhi von Ali (r.), dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:
فَهَاتُوا صَدَقَةَ الرِّقَةِ: مِنْ كُلِّ أَرْبَعِينَ دِرْهَمًا دِرْهَمًا، وَلَيْسَ فِي تِسْعِينَ وَمِائَةٍ شَيْءٌ، فَإِذَا بَلَغَتْ مِائَتَيْنِ فَفِيهَا خَمْسَةُ دَرَاهِمَ
„Bringt die Sadaqa des Silbers: von jeweils vierzig Dirham einen Dirham. Bei einhundertneunzig (Dirham) ist nichts fällig, doch wenn es zweihundert erreicht, sind darauf fünf Dirham fällig.“
Wie bereits erwähnt, ist die Zakat auf Gold und Silber fällig, wenn sie den Nisab erreichen und ein Jahr vergangen ist. Die Zakat wird dabei vom Gesamtbetrag entrichtet und nicht nur von dem Teil, der den Nisab übersteigt. Wer zum Beispiel „170 Gramm“ Gold besitzt und ein Jahr darauf vergangen ist, entrichtet die Zakat für die gesamten „170 Gramm“, also 2,5 % von 170 Gramm, was „4,25 Gramm“ Gold (entspricht einem ganzen Dinar) entspricht. Er zahlt nicht nur für die übersteigenden „85 Gramm“ (also nur 2,125 Gramm bzw. einen halben Dinar). Dasselbe gilt für Silber: Ein Viertel vom Zehntel (2,5 %) des Gesamtbetrags muss entrichtet werden, solange der Nisab erreicht und das Jahr vergangen ist.
Die Zakat-Bestimmung für Gold bezieht sich auf reines Gold (24 Karat), ebenso bezieht sich die Silber-Zakat auf reines Silber. Wenn Gold oder Silber mit anderen Metallen legiert ist, wird der Anteil der Fremdstoffe vom Gewicht abgezogen. Das verbleibende reine Gold muss dann den Nisab erreichen. Wenn jemand „85 Gramm“ Gold von 18 Karat besitzt, besitzt er den Nisab nicht, da der reine Goldanteil darin weniger als 85 Gramm beträgt. Die Zakat für einen Barren aus 24-karätigem Gold unterscheidet sich also von der Zakat für einen Barren des gleichen Gewichts aus 18-karätigem Gold. Bei der Berechnung wird das reine Gold geschätzt. Der Nisab für 24-karätiges Gold beträgt 85 g. Der Nisab für 18-karätiges Gold liegt jedoch höher, da es zu einem Viertel aus Nicht-Gold-Materialien besteht. Das bedeutet, 18-karätiges Gold enthält reines Gold im Verhältnis von drei Vierteln im Vergleich zu 24-karätigem Gold. Somit entspricht der Nisab für 18-karätiges Gold dem 1,33-fachen des Reingold-Nisab, also 113,33 g. Wer also 85 g Reingold (24k) besitzt, hat den Nisab erreicht und zahlt nach Ablauf des Jahres 2,5 % des Gewichts als Zakat. Wer jedoch 85 g 18-karätiges Gold besitzt, hat den Nisab erst erreicht, wenn sein Besitz 113,33 g beträgt. Nach Ablauf des Jahres zahlt er dann 2,5 % des Gesamtgewichts. Es ist offensichtlich, dass es bei der Zakat auf das reine Gold ankommt.
Die Zakat ist eine individuelle gottesdienstliche Handlung (Ibadah fardiyya). Sie ist für das Vermögen eines Muslims erst fällig, wenn sein eigenes Vermögen den Nisab erreicht. Wenn ein Mann 60 Gramm Gold besitzt und seine Frau beispielsweise ebenfalls 60 Gramm Gold besitzt, ist weder für ihn noch für sie die Zakat fällig, selbst wenn die Gesamtsumme beider den Nisab übersteigt. Erst wenn das Vermögen eines der beiden allein den Nisab erreicht, wird die Zakat für denjenigen fällig. Erhöht sich beispielsweise das Vermögen des Ehemanns auf 120 Gramm Gold, so ist die Zakat auf sein Vermögen fällig, und das Vermögen seiner Frau (60 Gramm) wird nicht dazugerechnet.
Wenn das zu versteuernde Vermögen aus gesetzlichen Währungen (Papiergeld) oder Handelswaren besteht, wird es nach einem der beiden Schwellenwerte bewertet: dem Gold-Nisab oder dem Silber-Nisab. Wenn sich die beiden Werte unterscheiden, wie es heute der Fall ist (der Silber-Nisab ist wertmäßig viel niedriger als der Gold-Nisab), bin ich der Ansicht, dass die Bewertung nach dem niedrigeren der beiden Schwellenwerte erfolgen sollte, also nach dem Silber-Nisab. Ich sage: nach dem niedrigeren Schwellenwert, denn wer den Mindestwert erreicht hat, gehört bereits zu den Zakat-Pflichtigen. Es ist nicht zulässig, diesen zu übergehen und auf das Erreichen des höheren Schwellenwerts zu warten. Vielmehr muss man sich das Datum notieren, an dem man zakatpflichtig wurde, und nach Ablauf eines Jahres die Zakat entrichten. Denn die Zakat ist ein Recht der Armen und Bedürftigen:
إِنَّمَا الصَّدَقَاتُ لِلْفُقَرَاءِ وَالْمَسَاكِينِ
„Die Almosen sind nur für die Armen und die Bedürftigen...“ (Sure at-Tauba [9]:60)
وَالَّذِينَ فِي أَمْوَالِهِمْ حَقٌّ مَعْلُومٌ * لِلسَّائِلِ وَالْمَحْرُومِ
„...und diejenigen, in deren Vermögen ein bekanntes Recht ist für den Bittenden und den Unbemittelten.“ (Sure al-Ma'aridsch [70]:24-25)
Und der Prophet ﷺ sagte:
فَأَعْلِمْهُمْ أَنَّ اللَّهَ افْتَرَضَ عَلَيْهِمْ صَدَقَةً فِي أَمْوَالِهِمْ تُؤْخَذُ مِنْ أَغْنِيَائِهِمْ وَتُرَدُّ عَلَى فُقَرَائِهِمْ
„...dann informiere sie, dass Allah ihnen eine Sadaqa auf ihr Vermögen auferlegt hat, die von ihren Reichen genommen und ihren Armen zurückgegeben wird.“ (überliefert bei al-Bukhari).
Folglich ist das Interesse der Anspruchsberechtigten (die Armen) maßgeblich. Daher wird der Nisab nach dem geringeren Wert geschätzt, was bedeutet, dass er nach dem Silber-Nisab bemessen wird.
Was die Methode der Zakat-Berechnung betrifft: Sobald das Vermögen den Nisab erreicht, beginnt das Zakat-Jahr. Wenn das Vermögen beispielsweise am 10. Muharram 1437 n. H. den Nisab erreicht, wird die Zakat am 10. Muharram des nächsten Hijri-Jahres 1438 n. H. fällig. Wenn aus diesem Vermögen ein Zuwachs entsteht (Gewinn), wird dieser dem Ursprungsbetrag hinzugerechnet und sie haben dasselbe Zakat-Jahr. Wenn jemand beispielsweise ab dem 10. Muharram 1437 n. H. 100 Gramm Gold besitzt und dieses im Handel einsetzt und bis zum 10. Muharram des Folgejahres 150 Gramm Gewinn macht, zahlt er die Zakat für insgesamt 250 Gramm Gold, da das neue Geld aus dem alten hervorging und somit dessen Bestimmung übernimmt. Wenn jedoch nach dem 10. Muharram 1437 n. H. neues Vermögen hinzukommt, das kein Zuwachs des vorherigen Geldes ist – wie ein Geschenk oder ein Erbe –, dann hat dieses neue Vermögen sein eigenes Zakat-Jahr. Wenn man es beispielsweise am 10. Schaban 1437 n. H. erhält, wird die Zakat dafür am 10. Schaban 1438 n. H. fällig und nicht am 10. Muharram 1438 n. H., da die Jahre für beide Vermögen unterschiedlich beginnen.
Da es zulässig ist, die Entrichtung der Zakat vor ihrem Fälligkeitsdatum zu beschleunigen, ist es erlaubt, am 10. Muharram die Zakat für den ursprünglichen Nisab zu zahlen und gleichzeitig die Zakat für das geschenkte oder geerbte Vermögen vorzuziehen, anstatt bis zum Ende seines eigenen Jahres im Schaban zu warten. Für die Zulässigkeit der vorzeitigen Zakat-Zahlung gibt es schariatische Belege, darunter:
- Al-Baihaki überlieferte in As-Sunan al-Kubra von Ali (r.), dass al-Abbas (r.) den Gesandten Allahs ﷺ fragte, ob er seine Sadaqa (Zakat) vorzeitig entrichten dürfe, bevor sie fällig ist, und er ﷺ es ihm erlaubte.
- Ad-Daraqutni überlieferte in seinen Sunan von Hudschr al-Adawi von Ali (r.), dass der Gesandte Allahs ﷺ zu Umar sagte:
إِنَّا قَدْ أَخَذْنَا مِنَ الْعَبَّاسِ زَكَاةَ الْعَامِ عَامِ الْأَوَّلِ
„Wir haben von al-Abbas bereits die Zakat für dieses Jahr im vergangenen Jahr genommen.“
Dementsprechend können Sie bezüglich der Zakat Ihres Vermögens wie folgt verfahren:
- Notieren Sie das Hijri-Datum, an dem Ihr Vermögen den Nisab erreicht.
- Berechnen Sie nach einem vollen Hijri-Jahr Ihr gesamtes Vermögen. Wenn es den Nisab erreicht oder überschreitet, zahlen Sie die Zakat.
- Sie zahlen die Zakat für Ihr gesamtes Vermögen, nicht nur für das, was den Nisab übersteigt, sondern für alles (den Nisab plus den Überschuss).
- Danach erfassen Sie Ihr Vermögen jedes Jahr zu diesem Datum und entrichten die Zakat für alles, sofern es den Nisab erreicht oder überschreitet.
Wenn jemand das Datum vergessen hat, an dem sein Vermögen den Nisab erreichte, sollte er dies schätzen. Bei der Schätzung sollte das Interesse der Zakat-Empfänger berücksichtigt werden, da ihr Recht am Vermögen Vorrang vor dem Recht des Besitzers hat. Das heißt: Wenn die Schätzung zwischen den Monaten Muharram und Schaban schwankt, sollte er den Muharram als Beginn des Jahres festlegen. Dies ist für ihn in seinem Deen sicherer, so Allah will.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashta
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