(Serie der Antworten des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)
Antwort auf eine Frage
An: Abu Loay
Frage:
As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu,
bezüglich des Konzepts – der gegenteiligen Schlussfolgerung (Mafhum al-Mukhalafah) – im Thema des Zahlenkonzepts (Mafhum al-'Adad), das bei der Herleitung von Scharia-Urteilen Anwendung findet: Die Anwendung wurde an Bedingungen geknüpft: Die Bedingung der Einschränkung durch die Zahl und die Negierung des Urteils vor der Zahl für das, was danach kommt, so dass die gedankliche Notwendigkeit darauf hindeutet und es dem Verstand unmittelbar einleuchtet. Als Beispiel wurde der edle Prophetenspruch angeführt: „Wenn ihr drei seid, dann ernennt einen von euch zum Anführer, oder einen aus eurer Mitte.“ In der Erläuterung zur Anwendung der gegenteiligen Schlussfolgerung bei der Zahl wurde sich auf die „Eins“ konzentriert. Das bedeutet: Es ist nicht mehr als einer erlaubt. Im prophetischen Text steht jedoch auch die Zahl „drei“. Wird diese ebenfalls angewendet? Oder ist sie wie das darauffolgende Beispiel, bei dem keine gegenteilige Schlussfolgerung angewendet wird und dem Verstand weder weniger noch mehr einleuchtet: „Gib mir die zwei Groschen, die ich bei dir guthabe“? Das heißt, der Betrag, der eine Schuld bei dir darstellt, wobei zwei bereits als eine Gruppe betrachtet werden...
Möge Allah euch für uns und für die Muslime mit dem besten Lohn belohnen.
Antwort:
Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuhu,
deine Frage bezieht sich auf das, was im Buch Islamische Persönlichkeit (Asch-Schakhsiyyah al-Islamiyyah), Teil 3, bei der Erörterung der gegenteiligen Schlussfolgerung unter dem Thema „Konzept der Zahl“ (Mafhum al-'Adad) aufgeführt ist. Dort heißt es:
„... Es sollte hier jedoch gewusst werden, dass die gegenteilige Schlussfolgerung bei Zahlen nur in einem einzigen Fall angewendet wird: Wenn das Urteil durch eine spezifische Zahl eingeschränkt ist und aus dem Kontext der Rede hervorgeht, dass dieses Urteil für diese Zahl gilt und für alles andere negiert wird, oder dass es für diese Zahl negiert und für alles andere bestätigt wird, so wie es beim Sinngehalt der Ansprache (Fahwa al-Khitab) der Fall ist... Jedes Urteil, das durch eine spezifische Zahl eingeschränkt ist und dessen Hinweis auf die Bestätigung dieses Urteils für diese Zahl und seine Negierung für alles andere – oder umgekehrt – aus dem Kontext der Rede entnommen wird, indem der Verstand beim Hören des Wortlautes darauf schließt, in diesem Fall wird das Zahlenkonzept angewendet. Dies ist wie die Aussage des Propheten (s):
إِذَا كَانَ ثَلَاثَةٌ فِي سَفَرٍ فَلْيُؤَمِّرُوا أَحَدَهُمْ
„Wenn drei auf einer Reise sind, sollen sie einen von ihnen zum Anführer ernennen.“ (Überliefert von Abu Dawud)
Das Urteil hier, nämlich die Ernennung eines Anführers, wurde durch eine Zahl eingeschränkt, nämlich die Eins (ahadahum - einen von ihnen). Der Kontext der Rede deutet darauf hin, dass die Ernennung eines Einzelnen gemeint ist und nicht die Ernennung von zweien. Somit ist die gegenteilige Schlussfolgerung, dass die Führung durch mehr als eine Person nicht zulässig ist. Der Kontext der Rede hat also verdeutlicht, dass das Urteil durch diese Zahl eingeschränkt ist, weshalb die gegenteilige Schlussfolgerung Anwendung fand... Wenn der Kontext der Rede jedoch nicht darauf hindeutet, wie wenn jemand zu einer Person, die ihm Geld schuldet, sagt: (Gib mir die zwei Groschen, die ich bei dir guthabe), dann gibt es dafür keine gegenteilige Schlussfolgerung. Denn mit den zwei Groschen war keine Einschränkung des Urteils auf die Zahl beabsichtigt, sondern es ist eine allgemeine Nennung der Zahl; die Schuld könnte nämlich hunderte Dinare betragen. Das bedeutet, dass das Konzept der gegenteiligen Schlussfolgerung bei Zahlen nur dann angewendet wird, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens die Einschränkung des Urteils durch die Zahl und zweitens, dass der Kontext der Rede auf die Negierung des Urteils für alles außer dieser Zahl hindeutet.“ (Ende des Zitats)
Du hast also erkannt, dass das Wort „einen von ihnen“ im oben genannten Hadith nach dem Zahlenkonzept, also der gegenteiligen Schlussfolgerung, behandelt wird. Nun fragst du, ob das Wort „drei“ im selben Hadith ebenfalls nach dem Zahlenkonzept bzw. der gegenteiligen Schlussfolgerung behandelt wird oder nicht?
Die Antwort darauf ist, dass das Wort „drei“ im Hadith:
إِذَا كَانَ ثَلَاثَةٌ فِي سَفَرٍ فَلْيُؤَمِّرُوا أَحَدَهُمْ
„Wenn drei auf einer Reise sind, sollen sie einen von ihnen zum Anführer ernennen.“
ebenfalls nach dem Zahlenkonzept behandelt wird, genau wie das Wort „einen von ihnen“. Denn das Wort „drei“ ist eine Einschränkung (Qayd), genau wie das Wort „einen von ihnen“. Wenn die Reisenden weniger als drei sind, also zwei, dann ist es für sie nicht verpflichtend, einen von ihnen als Anführer über den anderen zu ernennen, weil die gegenteilige Schlussfolgerung hier Anwendung findet. Wenn die Reisenden also weniger als drei sind, ist die Ernennung eines Anführers nicht verpflichtend...
Man kann hier nicht sagen: „Dann ist es folglich auch nicht verpflichtend, einen Anführer zu ernennen, wenn sie mehr als drei sind“, basierend auf der gegenteiligen Schlussfolgerung der Zahl. Dies wird deshalb nicht gesagt, weil eine Anzahl von mehr als drei unter die übereinstimmende Schlussfolgerung (Mafhum al-Muwafaqah) fällt, im Sinne eines Erst-recht-Schlusses (Min Bab al-Awla). Das heißt, die Hinweisung des Niedrigeren auf das Höhere: Wenn es für drei Personen Pflicht ist, einen Anführer zu ernennen, dann ist es für mehr als drei Personen erst recht Pflicht, einen Anführer zu ernennen... Es ist bekannt, dass die übereinstimmende Schlussfolgerung (Mafhum al-Muwafaqah) die notwendige Bedeutung des Wortlauts ist; sie wird auch als Sinngehalt der Ansprache (Fahwa al-Khitab), Hinweis der Ansprache (Tanbih al-Khitab) oder die beabsichtigte Bedeutung der Ansprache bezeichnet. Sie wird aus der Struktur des Satzes gewonnen und gehört zur begleitenden Hinweisung (Ad-Dalalah al-Iltizamiyyah), bei der der Verstand beim Hören des Wortlautes direkt darauf schließt. Wenn diese gedankliche Notwendigkeit besteht, dann wird ausschließlich danach gehandelt. Demnach erfolgt die Anwendung des Urteils der Anführerschaft für mehr als drei Personen nach der übereinstimmenden Schlussfolgerung (Mafhum al-Muwafaqah), und die gegenteilige Schlussfolgerung (Mafhum al-Mukhalafah) wird in diesem Fall nicht angewendet.
So gilt das Urteil der Anführerschaft für die Drei auch für diejenigen, die mehr als drei sind. Dies ist bei den Gelehrten der Usul (Grundlagenwissenschaften) und des Fiqh bekannt... In Nayl al-Awtar heißt es bei der Erläuterung der Hadithe zur Anführerschaft: „Darin liegt ein Beweis dafür, dass es für jede Anzahl, die drei oder mehr erreicht, legitimiert ist, einen von ihnen zum Anführer zu ernennen. Denn darin liegt die Sicherheit vor Uneinigkeit, die zum Verderben führt. Ohne die Ernennung eines Anführers würde jeder auf seiner eigenen Meinung beharren und tun, was seinen Neigungen entspricht, wodurch sie zugrunde gehen würden. Mit der Ernennung eines Anführers verringert sich die Uneinigkeit und die Reihen schließen sich. Wenn dies für drei Personen legitimiert ist, die sich in einer Einöde befinden oder auf Reisen sind, dann ist die Legitimation für eine größere Anzahl, die in Dörfern und Städten lebt und darauf angewiesen ist, Ungerechtigkeit abzuwehren und Streitigkeiten zu schlichten, erst recht und vorrangig gegeben.“
Ich hoffe, die Angelegenheit ist nun klar.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah
- Schawwal 1437 n. H. 12.07.2016 n. Chr.
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