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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage zur befruchteten Eizelle

January 03, 2012
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Frage:

Erstens: Wenn das Sperma des Ehemannes mit der Eizelle der Ehefrau in einem Labor vereinigt wird und die befruchtete Eizelle anschließend in die Gebärmutter einer Leihmutter eingepflanzt wird, die akzeptiert hat, das Kind auszutragen, weil die Ehefrau medizinisch nicht in der Lage ist, schwanger zu werden oder aus irgendeinem anderen Grund... ist dies erlaubt? Bitte beachten Sie, dass der Mann und die Frau, von denen die befruchtete Eizelle stammt, miteinander verheiratet sind.

Zweitens: Was wäre, wenn die Leihmutter die zweite Ehefrau des Mannes wäre? Gibt es irgendwelche Umstände, die dies erlauben würden, wie etwa, wenn der Ehemann seiner anderen Frau mit Scheidung droht, falls sie nicht zustimmt, die befruchtete Eizelle ihrer Mitfrau auf sich übertragen zu lassen?

Antwort:

Es ist nicht erlaubt, die Samenzelle des Ehemannes mit der Eizelle der Ehefrau zu entnehmen, sie gemeinsam im Labor zu befruchten und die befruchtete Eizelle danach auf eine Leihmutter zu übertragen... Dies ist nicht zulässig und haram. Vielmehr muss die befruchtete Eizelle der Ehefrau, der die Eizelle gehört (der biologischen Mutter), wieder eingesetzt werden. Dies gründet auf dem Wort Allahs, des Erhabenen:

وَالْوَالِدَاتُ يُرْضِعْنَ أَوْلَادَهُنَّ

"Die Mütter stillen ihre Kinder..." (Sure al-Baqara [2]: 233)

Der Beleg liegt hier in der Verbindung des Wortes al-walidat (die Gebärenden) mit dem Wort awladahunna (ihre Kinder). Das bedeutet, dass diejenige, die ein Kind gebiert, die Mutter des Kindes ist. Daher ist es einer Frau nicht erlaubt, ein Kind zu gebären, das nicht ihr eigenes ist.

Ebenso sagt der Erhabene im edlen Vers:

إِنْ أُمَّهَاتُهُمْ إِلَّا اللَّائِي وَلَدْنَهُمْ

"Ihre Mütter sind nur diejenigen, die sie geboren haben." (Sure al-Mudschadila [58]: 2)

Und im edlen Vers:

وَاللَّهُ أَخْرَجَكُمْ مِنْ بُطُونِ أُمَّهَاتِكُمْ

"Und Allah hat euch aus dem Schoß eurer Mütter hervorgebracht." (Sure an-Nahl [16]: 78)

Diejenige, die gebiert, ist die Mutter. Einer Frau ist es also nicht erlaubt zu gebären, außer sie ist die Mutter des Kindes.

Es gibt keinerlei Umstände, die die Begehung dieses Haram erlauben würden, unabhängig davon, ob der Frau im Falle der Weigerung mit Scheidung oder anderem gedroht wird. Denn der Wahrheit gebührt es eher, befolgt zu werden. Wer die Frau in einem solchen Fall bedroht, lädt eine Sünde auf sich.

Fazit: Wenn eine Behandlung es erfordert, dass die Eizelle der Ehefrau mit der Samenzelle ihres Ehemannes im Labor befruchtet wird, dann muss die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter der Ehefrau, der die Eizelle gehört, zurückgeführt werden und nicht in die irgendeiner Leihmutter, selbst wenn es die zweite Ehefrau des Mannes wäre. Andernfalls ist es haram.

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