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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Über das Entblößen der Füße der Frau während des Gebets

October 12, 2013
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** (Serie der Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta, Ameer von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)**

An Abu Huzaifa

Frage:

As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

Ist es einer Frau erlaubt zu beten, während ihre Füße entblößt sind?

Antwort:

Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,

Die Bedeckung der ʿAura ist eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets. Das Gebet ist nur dann gültig, wenn die ʿAura bedeckt ist; dies gilt gleichermaßen für Männer wie für Frauen, ob man nun vor Menschen oder alleine betet. Der Betende muss also seine ʿAura im Gebet bedecken. Dies gründet auf dem, was Ibn Umar (r) vom Propheten (s) überlieferte:

إِذَا صَلَّى أَحَدُكُمْ فَلْيَتَّزِرْ وَلْيَرْتَدِ

„Wenn einer von euch betet, so soll er sich mit einem Untergewand (izar) und einem Obergewand (rida') bekleiden.“ (Überliefert bei Ibn Hibban, Ahmad, al-Baihaqi und at-Tahawi).

Und von Aischa (r) wird überliefert, dass der Prophet (s) sagte:

لَا يَقْبَلُ اللَّهُ صَلَاةَ حَائِضٍ إِلَّا بِخِمَارٍ

„Allah nimmt das Gebet einer Frau im menstruationsfähigen Alter nur mit einem Khimar (Kopfbedeckung) an.“ (Überliefert bei Ibn Madschah, Ahmad, Abu Dawud und Ibn Hibban).

Die ʿAura der Frau ist ihr gesamter Körper, außer ihrem Gesicht und ihren Händen. Der Beweis dafür ist:

Ibn Abi Schaiba überlieferte in seinem Musannaf von Ibn Abbas bezüglich des Verses:

وَلَا يُبْدِينَ زِينَتَهُنَّ إِلَّا مَا ظَهَرَ مِنْهَا

„... und sie ihren Schmuck nicht offenlegen sollen, außer dem, was davon sichtbar ist“ (Sure An-Nur [24]: 31)

Er sagte: „Ihr Gesicht und ihre Handflächen.“

Al-Baihaqi überlieferte in Al-Adab: (Allah, der Mächtige und Erhabene, sagt: „... und sie ihren Schmuck nicht offenlegen sollen, außer dem, was davon sichtbar ist“ [An-Nur: 31]. Asch-Schafiʿi, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: Damit sind ihr Gesicht und ihre Handflächen gemeint. Dies wurde uns sinngemäß auch von Aischa, Ibn Abbas und Ibn Umar überliefert.)

Abu Dawud überlieferte in seinen Marasil von Qatada, dass der Gesandte Allahs (s) sagte:

إِنَّ الْجَارِيَةَ إِذَا حَاضَتْ لَمْ يَصْلُحْ أَنْ يُرَى مِنْهَا إِلَّا وَجْهُهَا وَيَدَاهَا إِلَى الْمَفْصِلِ

„Wenn ein Mädchen das menstruationsfähige Alter erreicht, schickt es sich nicht, dass mehr von ihr zu sehen ist als ihr Gesicht und ihre Hände bis zum Handgelenk.“

Aus den vorangegangenen Beweisen versteht man, dass der gesamte Körper der Frau ʿAura ist, außer ihrem Gesicht und ihren Händen. Das bedeutet, dass die Füße zur ʿAura gehören. Dies wird durch den Hadith des Gesandten Allahs (s) bestätigt, der von Umm Salama (r) überliefert wurde. Sie fragte den Propheten (s), ob eine Frau in einem Dir’ (ein langes Gewand) und einem Khimar beten darf, ohne ein Izar (Untergewand) zu tragen. Er sagte:

إِذَا كَانَ الدِّرْعُ سَابِغًا يُغَطِّي ظُهُورَ قَدَمَيْهَا

„Wenn das Dir’ weit genug ist und ihren Fußrücken bedeckt.“

Überliefert bei al-Hakim, der sagte: „Dies ist ein authentischer Hadith nach den Bedingungen von al-Buchari, auch wenn sie (al-Buchari und Muslim) ihn nicht herausgegeben haben.“ Adh-Dhahabi bestätigte dies in At-Talkhis und sagte: „Nach den Bedingungen von al-Buchari.“

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashta

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