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Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Über das Tragen einer Perücke – an Ibrahim Khabbass

June 28, 2013
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(Serie der Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Ameer von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)

Antwort auf eine Frage:

An Ibrahim Khabbass

Frage:

Möge Allah Sie belohnen und uns durch Ihr Wissen nützen. Es gibt jedoch einen Teil der Frage, der nicht beantwortet wurde. Wir würden uns freuen, wenn Sie dies nachholen könnten – o unser Scheich – und zwar: Wie lautet das Urteil hierüber im Gesamten? Das heißt, wenn eine Frau in ihrem Haus ist, darf sie dann eine Perücke tragen, oder fällt dies unter das Urteil der Wasilah (diejenige, die Haar anfügt) und Mustawsilah (diejenige, die Haar anfügen lässt)?

Antwort:

Wa-alaikum as-salam wa-rahmatullahi wa-barakatuh.

Wir haben diese Frage bereits früher beantwortet und sie auf der Seite veröffentlicht.

Es ist nicht erlaubt, die Perücke zu tragen und damit nach draußen zu gehen, da dies als Tabarruj gilt. Wir haben dargelegt, dass für die Kleidung im öffentlichen Leben diese drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen: (Bedeckung der Aura, kein Tabarruj, Tragen des Dschilbabs). Das Tragen einer Perücke stellt Tabarruj dar, daher ist es nicht erlaubt, mit ihr auszugehen, es sei denn, der Chimar bedeckt sie vollständig.

Falls Sie mit dem Wort „Kulliyah“ (im Gesamten / Fakultät) meinten, dass die Frau mit einer Perücke in die Fakultät (Hochschule) geht, so ist dies nicht erlaubt. In ihrem Haus hingegen darf sie sie tragen, vorausgesetzt, dass sie im Haus niemand außer ihren Mahram-Verwandten und ihrem Ehemann sieht. Was den Bruder des Ehemannes betrifft, so ist es ihm nicht erlaubt, die Perücke auf ihrem Kopf zu sehen.

Was die Frage betrifft, ob die Perücke dasselbe wie Wasilah und Mustawsilah ist, so verhält es sich nicht so. Denn die Wasilah ist diejenige, die ihr Haar mit anderem Haar verbindet, um ihr Haar dadurch zu verlängern, und nicht diejenige, die eine Perücke über ihrem Haar trägt. Vielmehr knüpft sie anderes Haar an ihr eigenes, damit es lang erscheint. Dies ist an jedem Ort verboten, an dem sich die Frau befindet, sogar in ihrem Haus, basierend auf dem Hadith, den al-Buchari von Abu Huraira (r) überlieferte, wonach der Prophet (s) sagte:

لَعَنَ اللَّهُ الوَاصِلَةَ وَالمُسْتَوْصِلَةَ

"Allah hat diejenige verflucht, die Haarverlängerungen vornimmt, und diejenige, die sie sich machen lässt..." (Berichtet von al-Buchari)

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Ameers: [Facebook](https://web.facebook.com/AmeerhtAtabinKhalil/photos/a.122855544578192.1073741828.122848424578904/143535555843524/?type=3&theater)

Link zur Antwort auf der Webseite des Ameers: [Webseite](http://archive.hizb-ut-tahrir.info/arabic/index.php/HTAmeer/QAsingle/3371/)

Link zur Antwort auf der Google Plus Seite des Ameers: [Google Plus](https://plus.google.com/u/0/b/100431756357007517653/100431756357007517653/posts/dEUaniMUoh9?sfc=false)

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