(Serie der Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)
An Umm Sadin al-Maqdisiyyah
Frage:
Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh... Möge Allah eure Taten annehmen.
Ich bitte den Erhabenen, euch und uns mit Sieg, Festigung und Ermächtigung zu segnen und euch beizustehen und zu ehren mit dem zweiten rechtgeleiteten Kalifat gemäß der Methode des Prophetentums, in dem ihr der sechste der rechtgeleiteten Kalifen sein werdet. Wahrlich, Er ist der Beschützer dessen und zu allem fähig.
Unser geehrter Scheich, im Buch Das Gesellschaftssystem im Islam (4. Auflage, 1424 n. H. - 2003 n. Chr.) heißt es zum Thema „Der Blick auf die Frau“ bei der Frage nach den Eigenschaften des Gewandes, das die Frau über ihrer Kleidung trägt, auf S. 49-50: „Für den Jilbab ist Bedingung, dass er bis nach unten herabgelassen wird, sodass er die Füße bedeckt. Denn Allah sagt in der Ayah: ﴿يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِنْ جَلَابِيبِهِنَّ﴾, das heißt, sie sollen ihre Jilbabs herabhängen lassen, da das مِنْ hier nicht für einen Teil (at-Tab'id), sondern zur Erläuterung (al-Bayan) steht. Das bedeutet, sie lassen die Mila'ah und die Milhafah nach unten hängen. Zudem wurde von Ibn Umar überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (s.) sprach: ‚Wer sein Gewand aus Hochmut hinter sich herzieht, den wird Allah am Tag der Auferstehung nicht ansehen.‘ Da fragte Umm Salama: ‚Was sollen die Frauen dann mit ihren Schleppen (Duyul) tun?‘ Er antwortete: ‚Sie sollen sie eine Spanne weit herabhängen lassen.‘ Sie fragte: ‚Werden dann nicht ihre Füße entblößt?‘ Er antwortete: ‚Dann sollen sie sie eine Elle weit herabhängen lassen und nicht mehr.‘ (Überliefert bei at-Tirmidhi). Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das Gewand, welches sie über der Kleidung trägt – also die Mila'ah oder die Milhafah – nach unten herabgelassen werden muss, bis es die Füße bedeckt. Falls die Füße jedoch durch Socken oder Schuhe bedeckt sind, so entbindet dies nicht davon, das Gewand so weit nach unten herabzulassen, dass das Merkmal des Herablassens (al-Idna') erkennbar ist. Es ist dann jedoch nicht zwingend erforderlich, dass es die Füße selbst bedeckt, da diese bereits bedeckt sind...“:
1- Ich hatte das Gefühl, dass in diesem Abschnitt ein Widerspruch besteht, zwischen der Aussage: „Dies ist ein deutlicher Beleg dafür, dass das Gewand... nach unten herabgelassen werden muss, bis es die Füße bedeckt“, und der Aussage: „Es ist dann jedoch nicht zwingend erforderlich, dass es die Füße selbst bedeckt, da diese bereits bedeckt sind“. Wie können wir dies verstehen? Muss die Frau ihre Füße mit ihrem Jilbab bedecken, oder genügt die Bedeckung mit Socken?
Noch etwas anderes, unser geehrter Scheich, und verzeiht mir, dass ich es in die Länge ziehe...
2- Bezüglich des Hadith, den Ibn Umar überlieferte: Der Gesandte Allahs (s.) sprach: „Wer sein Gewand aus Hochmut hinter sich herzieht, den wird Allah am Tag der Auferstehung nicht ansehen.“ Da fragte Umm Salama: „Was sollen die Frauen dann mit ihren Schleppen tun?“ Er antwortete: „Sie sollen sie eine Spanne weit herabhängen lassen.“ Sie fragte: „Werden dann nicht ihre Füße entblößt?“ Er antwortete: „Dann sollen sie sie eine Elle weit herabhängen lassen und nicht mehr.“ (Überliefert bei at-Tirmidhi). Von wo an hat Umm Salama das Maß genommen? War es vom Knöchel oder von der Mitte des Fußes?
Und wie weit muss die Frau ihren Jilbab herablassen? Soll sie ihn auf dem Boden schleifen lassen, oder den ganzen Fuß bedecken, oder nur den Knöchel? Ist die Bedeckung mit Socken ausreichend oder wie verhält es sich?
Möge Allah euch und eure Bemühungen segnen... Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.
Umm Sadin, Jerusalem
Antwort:
Wa Alaikum Assalam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.
A) Die Frauen, besonders in der Wüste, pflegten barfuß zu gehen oder Sandalen bzw. ähnliches Schuhwerk zu tragen, welches die Füße nicht vollständig bedeckte. So blieben die Füße der Frau entblößt, außer wenn sie ihr Gewand auf dem Boden schleifen ließ, damit ihre Füße beim Gehen nicht sichtbar wurden. Als der Gesandte Allahs (s.) verbot, das Gewand aus Hochmut auf dem Boden zu schleifen, erkannte Umm Salama, dass die Füße der Frau beim Gehen entblößt würden, wenn ihr Gewand nicht auf dem Boden schleift, da der Fuß unbedeckt war (weil sie barfuß ging oder unzureichende Sandalen trug). Daher fragte sie den Gesandten (s.): „Was sollen die Frauen dann mit ihren Schleppen tun?“, da der Jilbab oder die Abaya der Frauen auf dem Boden schleifte, damit ihre Füße nicht entblößt wurden. Der Gesandte (s.) erlaubte ihnen daraufhin, das Gewand eine Spanne und dann sogar eine Elle zusätzlich über die Füße hinaus herabzulassen, damit die Füße selbst beim Barfußlaufen nicht entblößt werden, solange das Gewand über die Füße hinaus herabgelassen ist und auf dem Boden schleift.
Das Thema war also: „Das Schleifen des Gewandes zum Zwecke der Fußbedeckung“. Das heißt, die Frage erfolgte zum Zweck der Bedeckung der Füße. Mit anderen Worten: Das Schleifen des Jilbabs auf dem Boden unterhalb der Füße diente dazu, die Füße zu bedecken. Die Ursache ('Illah) für das Schleifen des Gewandes auf dem Boden – zusätzlich zum bloßen Herablassen – ist also die Bedeckung der Füße. Die rechtliche Folge (al-Ma'lul) existiert und entfällt mit ihrer Ursache (al-'Illah). Wenn also die Füße bereits bedeckt sind, muss das Gewand nicht auf dem Boden schleifen, sondern es genügt, wenn die Bedeutung des Herablassens (al-Idna'), wie sie in der Ayah erwähnt wird, erfüllt ist:
يُدْنِينَ عَلَيْهِنَّ مِنْ جَلَابِيبِهِنَّ
„Sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen.“ (Sure Al-Ahzab [33]:59)
Das heißt, das Gewand wird bis zu den (bereits bedeckten) Füßen herabgelassen.
B) Was die Frage betrifft, von wo an Umm Salama die Spanne oder die Elle gemessen hat, so ging es in der Angelegenheit um das „Schleifen des Gewandes auf dem Boden“. Dies war es, worüber Umm Salama Auskunft erbat. Sie war der Ansicht, dass die Füße beim Gehen entblößt würden, wenn das Gewand nicht auf dem Boden schleifte. Dies ist korrekt, denn wenn das Gewand kein Stück auf dem Boden schleift und die Frau barfuß geht oder Sandalen trägt, die nicht den ganzen Fuß bedecken, werden beim Bewegen der Füße während des Gehens Teile der Füße entblößt. Daher erlaubte ihr der Gesandte (s.), das Gewand eine Spanne auf dem Boden schleifen zu lassen, da die Rede vom „Schleifen“ (Jarr) war, und das Wort „Schleifen“ bezieht sich auf den Boden. Dies deutet darauf hin, dass die Spanne, die auf dem Boden schleift, am unteren Ende des Fußes beginnt.
Ich wiederhole: Dies dient dazu, dass der Fuß beim Gehen nicht entblößt wird. Wenn der Fuß jedoch durch Socken bedeckt ist, genügt es, den Jilbab bis zum oberen Teil des durch Socken bedeckten Fußes herabzulassen, also bis zu den Knöcheln, solange der restliche Fuß bedeckt bleibt.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah
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