Antwortserie des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite.
An: Ibn Mansoor
Frage:
As-Salamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh,
Möge Allah dich segnen, unser edler Scheich. Möge Allah deine Taten annehmen und dich mit dem besten Lohn im Diesseits und Jenseits belohnen.
Ich habe zwei Fragen und bitte um Entschuldigung für die Last, die ich dir mit diesen beiden Fragen auferlege.
1- In As-Shakhsiyyah al-Islamiyyah (Die islamische Persönlichkeit), Band 1, heißt es im Kapitel über die islamische Aqidah wie folgt:
„Die islamische Aqidah ist der Glaube an Allah, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten, den Jüngsten Tag sowie an die Vorherbestimmung (al-Qadar), sowohl an das Gute als auch an das Schlechte davon von Allah, dem Erhabenen.“
Am Ende desselben Kapitels heißt es:
„Was die Frage des Glaubens an al-Qada wa al-Qadar unter diesem Namen und in ihrer Bedeutung betrifft, über deren Verständnis Uneinigkeit herrscht, so wurde dazu kein definitiver Text (nass qat'i) überliefert. Dennoch gehört der Glaube an ihre Bedeutung zur Aqidah und ist eine Verpflichtung.“
Es ist bekannt, dass die Beweise für die Aqidah entweder rationaler Natur (dalil 'aqli) oder überlieferter Natur (dalil naqli) sind.
In diesem Kapitel heißt es: „Was al-Qada wa al-Qadar betrifft, so ist der Beweis dafür rational.“ Ich habe aus dem, was ich in unserer Kultur (Tsaqafah) gelernt habe, verstanden, dass etwas nur dann zur Aqidah zählt, wenn es definitiv (qat'i) ist. Ich habe auch verstanden, was al-Qada wa al-Qadar ist, und dass es ein definitiver rationaler Beweis ist. Dies warf jedoch eine Frage bezüglich jener Gruppen auf, die über die Willensfreiheit und den Determinismus sprachen. Wie betrachten wir diejenigen, die dies vertreten? Obwohl sie in der Aqidah von al-Qada wa al-Qadar verwirrt waren, gibt es unter den Gelehrten niemanden, der den anderen deshalb des Unglaubens (Kufr) bezichtigt.
Bitte erläutern Sie, wie wir sie betrachten müssen, da der Glaube an al-Qada wa al-Qadar zur Aqidah gehört und verpflichtend ist.
2- In As-Shakhsiyyah al-Islamiyyah, Band 1, Seite 68, heißt es: „Die Sicht der Mu'tazilah auf die Gerechtigkeit Allahs war eine Sicht der Reinwaschung von Ungerechtigkeit... Sie wendeten den Analogieschluss vom Sichtbaren auf das Verborgene an (qasu al-gha'ib 'ala al-shahid), sie verglichen Allah, den Erhabenen, mit dem Menschen... So unterwarfen sie Allah, den Erhabenen, den Gesetzen dieser Welt, genau wie eine Gruppe griechischer Philosophen.“ Scheich Taqiuddin al-Nabhani (möge Allah ihm gnädig sein) sagte, dass es zu den Fehlern der Mu'tazilah gehörte, dass sie das Verborgene, Nicht-Wahrnehmbare mit dem Sichtbaren, Wahrnehmbaren verglichen. Nachdem er dies in diesem Kapitel dargelegt hat, erklärt er im folgenden Kapitel die Bedeutung von „Rechtleitung und Irreleitung“ (al-Huda wa al-Dalal), indem er sagt, dass Allah die Rechtleitung und die Irreleitung erschaffen hat, der Diener diese jedoch ausführt. Er fuhr mit Indizien (qara'in) dafür fort, sowohl schariitischen als auch rationalen, und erläutert das rationale Indiz: „Was das rationale Indiz betrifft, so zieht Allah, der Erhabene, die Menschen zur Rechenschaft; Er belohnt den Rechtgeleiteten und bestraft den Irregegangenen... Wenn die Bedeutung der Zuschreibung von Rechtleitung und Irreleitung zu Allah deren unmittelbare Ausführung durch Ihn wäre, dann wäre Seine Bestrafung des Kaffir, des Heuchlers und des Sünders eine Ungerechtigkeit (Zulm), und Allah ist darüber weit erhaben.“
Es schien mir, dass diese Aussage im Widerspruch zu dem steht, was zuvor über die Fehler der Mu'tazilah bezüglich ihres Vergleichs der nicht-wahrnehmbaren Gerechtigkeit Allahs mit der menschlichen Gerechtigkeit gesagt wurde. Wie können wir die Gerechtigkeit Allahs rational ohne einen schariitischen Beweis erfassen und dann sagen, dass die Bestrafung des Kaffir, des Heuchlers und des Sünders eine Ungerechtigkeit wäre?
Dein Bruder Abu Zaid.
Antwort:
Wa Alaikum As-Salam Wa Rahmatullahi Wa Barakatuh.
Erstens: Die islamische Aqidah, die zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ und der Rechtgeleiteten Kalifen bekannt war, ist der Glaube an Allah, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten, den Jüngsten Tag und die Vorherbestimmung (al-Qadar), sowohl an das Gute als auch an das Schlechte davon von Allah, wie es im edlen Vers heißt:
يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا آمِنُوا بِاللَّهِ وَرَسُولِهِ وَالْكِتَابِ الَّذِي نَزَّلَ عَلَى رَسُولِهِ وَالْكِتَابِ الَّذِي أَنْزَلَ مِنْ قَبْلُ وَمَنْ يَكْفُرْ بِاللَّهِ وَمَلَائِكَتِهِ وَكُتُبِهِ وَرُسُلِهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ فَقَدْ ضَلَّ ضَلَالاً بَعِيداً
„O die ihr glaubt, glaubt an Allah und Seinen Gesandten und an das Buch, das Er Seinem Gesandten herabgesandt hat, und an das Buch, das Er zuvor herabgesandt hat. Wer Allah, Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten und den Jüngsten Tag verleugnet, der ist weit abgeirrt.“ (Sure an-Nisa [4]:136)
Ebenso wird zu diesen fünf Punkten al-Qadar im Sinne des Wissens Allahs und der Aufzeichnung in der „Wohlverwahrten Tafel“ (al-Lawh al-Mahfuz) hinzugefügt. All dies war zur Zeit des Gesandten Allahs ﷺ bekannt, wie wir es in unseren Büchern dargelegt haben. Hier ein Auszug bezüglich al-Qadar in diesem Sinne:
1- Aus dem Buche Allahs, des Erhabenen: Seine Aussage:
وَهُوَ بِكُلِّ شَيْءٍ عَلِيمٌ
„Und Er ist über alles Wissend.“ (Sure al-Baqara [2]:29)
Und Seine Aussage:
قُلْ لَنْ يُصِيبَنَا إِلَّا مَا كَتَبَ اللَّهُ لَنَا هُوَ مَوْلَانَا وَعَلَى اللَّهِ فَلْيَتَوَكَّلِ الْمُؤْمِنُونَ
„Sprich: ‚Uns wird nur das treffen, was Allah für uns vorgeschrieben hat. Er ist unser Schutzherr; und auf Allah sollen die Gläubigen vertrauen.‘“ (Sure at-Tawba [9]:51)
Dies im Sinne des Wissens Allahs und der Aufzeichnung in der „Wohlverwahrten Tafel“.
2- Aus den Hadithen des Gesandten Allahs ﷺ: Muslim überlieferte in seinem Sahih zusätzlich zu den fünf genannten Dingen von Abdullah bin Umar bin al-Khattab, der sagte: „Mein Vater Umar bin al-Khattab erzählte mir: ‚Während wir eines Tages beim Gesandten Allahs ﷺ saßen, erschien vor uns ein Mann mit sehr weißen Kleidern und sehr schwarzen Haaren... Er setzte sich zum Propheten ﷺ... und sagte: O Muhammad, informiere mich über den Islam... Er sagte: Informiere mich über den Iman. Er ﷺ antwortete:
أَنْ تُؤْمِنَ بِاللَّهِ وَمَلَائِكَتِهِ وَكُتُبِهِ وَرُسُلِهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ وَتُؤْمِنَ بِالْقَدَرِ خَيْرِهِ وَشَرِّهِ قَالَ صَدَقْتَ... ثُمَّ قَالَ لِي يَا عُمَرُ أَتَدْرِي مَنْ السَّائِلُ قُلْتُ اللَّهُ وَرَسُولُهُ أَعْلَمُ قَالَ فَإِنَّهُ جِبْرِيلُ أَتَاكُمْ يُعَلِّمُكُمْ دِينَكُمْ
„Dass du an Allah glaubst, an Seine Engel, Seine Bücher, Seine Gesandten, den Jüngsten Tag und dass du an die Vorherbestimmung (al-Qadar) glaubst, sowohl an das Gute als auch an das Schlechte davon.“ Er sagte: „Du hast die Wahrheit gesprochen.“... Später sagte er zu mir: „O Umar, weißt du, wer der Fragende war?“ Ich sagte: „Allah und Sein Gesandter wissen es am besten.“ Er sagte: „Das war Gabriel, er kam zu euch, um euch eure Religion zu lehren.“‘“
Al-Qadar bedeutet hier das Wissen Allahs, des Erhabenen, und die Aufzeichnung in der „Wohlverwahrten Tafel“, und nicht die fachsprachliche Bedeutung des Begriffs al-Qada wa al-Qadar. Dieser Name (der Fachbegriff al-Qada wa al-Qadar im Sinne der Erschaffung von Handlungen, deren Ausführung, der Erschaffung der Eigenschaften der Dinge und deren Hervorgehen aus den Handlungen...), war zur Zeit des Gesandten ﷺ oder der Gefährten (ra) nicht bekannt. Er wurde erst in der Zeit der Nachfolger (Tabi'un) berühmt, und diese Angelegenheit wurde seitdem diskutiert. Diejenigen, die sie zum Gegenstand ihrer Untersuchungen machten, waren die Mutakallimun (Theologen/Scholastiker).
Dass die Beweise für die Aqidah definitv (qat'i) sein müssen, ist bei allen Musulmen korrekt, und wer sie leugnet, ist ein Kaffir. Dies trifft jedoch nicht auf das Thema al-Qada wa al-Qadar in der fachsprachlichen Bedeutung zu, die aus der griechischen Philosophie übersetzt wurde; denn über dessen Bedeutung herrscht Uneinigkeit:
Wer es korrekt verstanden und definitive Beweise dafür angeführt hat, glaubt daran, wie wir es in unseren Büchern dargelegt haben und wie wir daran glauben und es in die Aqidah-Untersuchungen aufgenommen haben.
Bei wem das Verständnis unklar war, wie bei den Mu'tazilah und der Jabriyah, die zwischen der Erschaffung der Handlung und deren Ausführung sowie Belohnung und Bestrafung vermischten: Die Mu'tazilah sagten, der Mensch erschaffe seine Handlungen durch seinen Willen, um dafür Belohnung oder Bestrafung zu erhalten. Die Jabriyah hingegen sagten, Allah erschaffe die Handlungen des Menschen, weshalb der Mensch dazu gezwungen sei und wie eine Feder im Wind agiere. Beide Seiten vermischten die Ausführung der Handlung mit der Erschaffung der Handlung, welche zu den Attributen Allahs gehört, da Er der Schöpfer aller Dinge ist. Beide Seiten irrten im Verständnis der Angelegenheit und gelangten zu falschen Ansichten. Wir sagen jedoch nicht, dass sie ungläubig wurden, sondern sie sind Muslime, die in dieser Frage geirrt haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Über die Jabriyah und die Mu'tazilah, die im Verständnis von al-Qada wa al-Qadar (in seiner fachsprachlichen Bedeutung) uneins waren, wird nicht gesagt, dass sie Kuffar sind. Vielmehr sagen wir, dass ihre Meinung falsch ist. Wir betrachten unsere Meinung als die definitive und glauben daher an al-Qada wa al-Qadar, wie wir es in unseren Büchern erläutert haben. Wer es anders versteht als wir dargelegt haben, von dem sagen wir, dass er geirrt hat, aber wir sagen nicht, dass er ungläubig geworden ist.
Zweitens: Zu deiner Frage über Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit:
Die Mu'tazilah machten den Verstand zum Richter über die Taten Allahs, indem sie die Taten Allahs mit den Taten des Menschen verglichen. Dies ist ein reiner Fehler, denn das Wesen Allahs und Seine Taten unterliegen nicht der Sinneswahrnehmung. Vielmehr muss man hierbei bei den schariitischen Texten aus dem Buche Allahs und der Sunna Seines Gesandten ﷺ Halt machen. Daher haben wir, als wir diese Angelegenheit untersuchten, zuerst die schariitischen Beweise für die Taten Allahs angeführt und danach jene rationalen Beweise erwähnt, die mit ihnen übereinstimmen. Das heißt, die Grundlage für die Bestätigung oder Verneinung ist das, was die Scharia dargelegt hat. Wenn dann rationale Beweise für bestimmte Aspekte existieren, spricht nichts dagegen, sie zu erwähnen, da sie mit dem schariitischen Beweis übereinstimmen.
Dementsprechend haben wir bei der Untersuchung dieses Themas unter „Rechtleitung und Irreleitung“ in As-Shakhsiyyah, Band 1, gesagt:
„Es wurden jedoch Verse überliefert, die auf die Zuschreibung von Rechtleitung und Irreleitung zu Allah hindeuten. Daraus wird verstanden, dass Rechtleitung und Irreleitung nicht vom Diener, sondern von Allah stammen. Andererseits wurden Verse überliefert, die Rechtleitung und Irreleitung dem Diener zuschreiben. Daraus wird verstanden, dass Rechtleitung und Irreleitung vom Diener stammen. Diese und jene Verse müssen notwendigerweise in einem legislativen Sinne verstanden werden. Das heißt, ihre legislative Realität, für die sie offenbart wurden, muss begriffen werden. Dann wird deutlich, dass die Zuschreibung von Rechtleitung und Irreleitung zu Allah eine andere Bedeutung hat als die Zuschreibung zum Diener, und dass jede auf eine andere Seite gerichtet ist als die andere. Dadurch tritt die legislative Bedeutung vollkommen hervor. Ja, die Verse, die Irreleitung und Rechtleitung Allah zuschreiben, sind explizit darin, dass Er es ist, der rechtleitet und irreleitet. Der Erhabene sagt:
قُلْ إِنَّ اللَّهَ يُضِلُّ مَن يَشَآءُ وَيَهْدِىٓ إِلَيْهِ مَنْ أَنَابَ
„Sprich: ‚Gewiss, Allah lässt irregehen, wen Er will, und leitet zu Sich, wer sich (Ihm) reuig zuwendet.‘“ (Sure ar-Ra'd [13]:27)
Und Er sagte:
إِنَّكَ لَا تَهْدِى مَنْ أَحْبَبْتَ وَلَٰكِنَّ اللَّهَ يَهْدِى مَن يَشَآءُ
„Gewiss, du kannst nicht rechtleiten, wen du gern möchtest. Allah aber leitet recht, wen Er will.“ (Sure al-Qasas [28]:56)
Der Wortlaut dieser Verse deutet klar darauf hin, dass derjenige, der die Rechtleitung und Irreleitung bewirkt, Allah ist und nicht der Diener. Das bedeutet, dass der Diener nicht von sich aus rechtgeleitet ist, sondern wenn Allah ihn rechtleitet, ist er rechtgeleitet, und wenn Er ihn irregehen lässt, geht er irre. Doch für diesen Wortlaut gibt es Indizien (qara'in), die seine Bedeutung davon ablenken, dass die unmittelbare Ausführung (mubasharah) der Rechtleitung und Irreleitung von Allah stammt, hin zu einer anderen Bedeutung: Nämlich dass die Erschaffung (khalq) der Rechtleitung und der Irreleitung von Allah stammt, während der Ausführende der Rechtleitung und Irreleitung der Diener ist. Diese Indizien sind schariitisch und rational.
Die schariitischen Indizien bestehen aus vielen Versen, die Rechtleitung und Irreleitung dem Diener zuschreiben. Der Erhabene sagt:
مَّنِ اهْتَدَىٰ فَإِنَّمَا يَهْتَدِي لِنَفْسِهِ وَمَن ضَلَّ فَإِنَّمَا يَضِلُّ عَلَيْهَا
„Wer rechtgeleitet ist, der ist nur zu seinem eigenen Vorteil rechtgeleitet; und wer irregeht, der geht nur zu seinem eigenen Nachteil irre.“ (Sure al-Isra [17]:15)
Und Er sagte:
لَا يَضُرُّكُمْ مَنْ ضَلَّ إِذَا اهْتَدَيْتُمْ
„Euch schadet nicht, wer irregeht, wenn ihr rechtgeleitet seid.“ (Sure al-Ma'ida [5]:105)
Und Er sagte:
فَمَنِ اهْتَدَىٰ فَلِنَفْسِهِ
„Wer also rechtgeleitet ist, der ist es zu seinem eigenen Vorteil.“ (Sure az-Zumar [39]:41)
Und Er sagte:
وَمِنَ النَّاسِ مَنْ يُجَادِلُ فِي اللَّهِ بِغَيْرِ عِلْمٍ وَيَتَّبِعُ كُلَّ شَيْطَانٍ مَرِيدٍ * كُتِبَ عَلَيْهِ أَنَّهُ مَنْ تَوَلَّاهُ فَأَنَّهُ يُضِلُّهُ وَيَهْدِيهِ إِلَى عَذَابِ السَّعِيرِ
„Und unter den Menschen gibt es manchen, der ohne Wissen über Allah streitet und jedem rebellischen Satan folgt. Über ihn ist vorgeschrieben: Wer ihn zum Schutzherrn nimmt, den wird er irreleiten und zur Strafe des flammenden Feuers führen.“ (Sure al-Hajj [22]:3-4)
Und Er sagte:
وَيُرِيدُ الشَّيْطَٰانُ أَن يُضِلَّهُمْ
„...während der Satan sie weit in die Irre führen will.“ (Sure an-Nisa [4]:60)
Der Wortlaut dieser Verse deutet klar darauf hin, dass der Mensch es ist, der Rechtleitung und Irreleitung vollzieht, indem er sich selbst und andere irreleitet, und dass auch der Satan irreleitet. So wurde die Rechtleitung und Irreleitung dem Menschen und dem Satan zugeschrieben, und dass der Mensch von sich aus rechtgeleitet ist oder irregeht.
Dies ist ein Indiz dafür, dass die Zuschreibung von Rechtleitung und Irreleitung zu Allah keine Zuschreibung der unmittelbaren Ausführung ist, sondern eine Zuschreibung der Erschaffung. Wenn du die Verse zusammenfügst und legislativ verstehst, wird dir klar, dass sich jeder von ihnen auf eine andere Seite bezieht als der andere. Ein Vers sagt:
قُلِ اللَّهُ يَهْدِي لِلْحَقِّ
„Sprich: ‚Allah leitet zur Wahrheit recht.‘“ (Sure Yunus [10]:35)
Und der andere Vers sagt:
فَمَنِ اهْتَدَىٰ فَإِنَّمَا يَهْتَدِي لِنَفْسِهِ
„Wer also rechtgeleitet ist, der ist nur zu seinem eigenen Vorteil rechtgeleitet.“ (Sure al-Isra [17]:15)
Der erste deutet darauf hin, dass Allah es ist, der rechtgeleitet hat, und der zweite deutet darauf hin, dass der Mensch es ist, der die Rechtleitung vollzogen hat. Die Rechtleitung Allahs im ersten Vers ist die Erschaffung der Rechtleitung in der Seele des Menschen, d.h. das Erschaffen der Empfänglichkeit für Rechtleitung. Der zweite Vers deutet darauf hin, dass der Mensch derjenige ist, der das, was Allah an Empfänglichkeit für Rechtleitung erschaffen hat, unmittelbar ausgeführt hat und somit rechtgeleitet wurde. Deshalb heißt es in einem anderen Vers:
وَهَدَيْنَاهُ النَّجْدَيْنِ
„Und Wir haben ihn die beiden Wege (des Guten und des Bösen) gewiesen.“ (Sure al-Balad [90]:10)
Das heißt, Wir haben in ihm die Empfänglichkeit für Rechtleitung geschaffen und es ihm überlassen, die Rechtleitung selbst auszuführen. Diese Verse, die Rechtleitung und Irreleitung dem Menschen zuschreiben, sind ein schariitisches Indiz dafür, die unmittelbare Ausführung der Rechtleitung von Allah weg auf den Diener zu beziehen.
Was das rationale Indiz betrifft, so zieht Allah, der Erhabene, die Menschen zur Rechenschaft; Er belohnt den Rechtgeleiteten und bestraft den Irregegangenen und knüpfte die Abrechnung an die Taten des Menschen. Der Erhabene sagt:
مَّنْ عَمِلَ صَالِحاً فَلِنَفْسِهِ وَمَنْ أَسَاءَ فَعَلَيْهَا وَمَا رَبُّكَ بِظَلَّامٍ لِّلْعَبِيدِ
„Wer rechtschaffen handelt, der tut es zu seinem eigenen Vorteil, und wer Böses tut, der tut es zu seinem eigenen Nachteil. Und dein Herr ist keiner, der den Dienern Unrecht zufügt.“ (Sure Fussilat [41]:46)
Und Er sagte:
فَمَنْ يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ خَيْراً يَرَهُ * وَمَنْ يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ شَرّاً يَرَهُ
„Wer nun im Gewicht eines Stäubchens Gutes tut, wird es sehen. Und wer im Gewicht eines Stäubchens Böses tut, wird es sehen.“ (Sure az-Zalzala [99]:7-8)
Und Er sagte:
وَمَن يَعْمَلْ مِنَ الصَّالِحَاتِ وَهُوَ مُؤْمِنٌ فَلَا يَخَافُ ظُلْماً وَلَا هَضْماً
„Wer aber rechtschaffene Werke tut und dabei gläubig ist, der braucht weder Unrecht noch Beeinträchtigung zu befürchten.“ (Sure Ta-Ha [20]:112)
Und Er sagte:
مَن يَعْمَلْ سُوٓءاً يُجْزَ بِهِ
„Wer Böses tut, dem wird es vergolten.“ (Sure an-Nisa [4]:123)
Und der Erhabene sagte:
وَعَدَ اللَّهُ الْمُنَافِقِينَ وَالْمُنَافِقَات وَالْكُفَّارَ نَارَ جَهَنَّمَ خَالِدِينَ فِيهَا
„Allah hat den Heuchlern und Heuchlerinnen und den Ungläubigen das Feuer der Hölle versprochen; darin werden sie ewig weilen.“ (Sure at-Tawba [9]:68)
Wenn nun die Zuschreibung von Rechtleitung und Irreleitung zu Allah deren unmittelbare Ausführung durch Ihn bedeuten würde, dann wäre Seine Bestrafung des Kaffir, des Heuchlers und des Sünders eine Ungerechtigkeit (Zulm), und Allah ist darüber weit erhaben. Daher muss ihre Bedeutung von der unmittelbaren Ausführung weg gelenkt werden hin zur Erschaffung der Rechtleitung aus dem Nichts und dem Gewähren des Erfolgs (Tawfiq) dazu. Somit ist derjenige, der die Rechtleitung und Irreleitung ausführt, der Diener, und deshalb wird er dafür zur Rechenschaft gezogen.
Dies gilt für die Verse, in denen Rechtleitung und Irreleitung Allah zugeschrieben werden. Was die Verse betrifft, in denen Rechtleitung und Irreleitung mit dem Willen (Maschi'ah) verknüpft sind:
يُضِلُّ اللَّهُ مَن يَشاءُ وَيَهْدِي مَن يَشاءُ
„Allah lässt irregehen, wen Er will, und leitet recht, wen Er will.“ (Sure al-Muddathir [74]:31)
So ist die Bedeutung des Willens hier die Entscheidungsgewalt (Iradah). Die Bedeutung dieser Verse ist, dass niemand gegen den Willen Allahs rechtgeleitet wird und niemand gegen Seinen Willen irregeht. Vielmehr wird derjenige, der rechtgeleitet ist, durch den Willen und die Entscheidung Allahs rechtgeleitet, und derjenige, der irregeht, geht durch Seinen Willen und Seine Entscheidung irre...“
Währenddessen haben die Mu'tazilah den Verstand als primären Beweis in dieser Angelegenheit herangezogen, wie wir im selben Buch erwähnt haben:
„Die Sicht der Mu'tazilah auf die Gerechtigkeit Allahs war eine Sicht der Reinwaschung von Ungerechtigkeit. Sie nahmen gegenüber der Frage von Belohnung und Bestrafung eine Haltung ein, die mit der Reinwaschung Allahs und Seiner Gerechtigkeit übereinstimmte. Sie waren der Ansicht, dass die Gerechtigkeit Allahs nur dann Sinn ergebe, wenn die Willensfreiheit des Menschen festgeschrieben wird, und dass er seine Taten selbst erschaffe und es in seiner Macht stehe, etwas zu tun oder zu lassen. Wenn er also durch seinen Willen handelt oder durch seinen Willen unterlässt, sind seine Belohnung oder Bestrafung rational nachvollziehbar und gerecht. Wenn Allah jedoch den Menschen erschüfe und ihn zu einer bestimmten Handlungsweise zwänge – den Gehorsamen zum Gehorsam und den Sündigen zur Sünde drängte – und dann diesen bestrafte und jenen belohnte, so entspräche dies in keiner Weise der Gerechtigkeit. Sie wendeten den Analogieschluss vom Sichtbaren auf das Verborgene an, verglichen Allah, den Erhabenen, mit dem Menschen und unterwarfen Allah, den Erhabenen, den Gesetzen dieser Welt, genau wie eine Gruppe griechischer Philosophen. Sie verpflichteten Allah zur Gerechtigkeit, so wie der Mensch sie sich vorstellt. Die Grundlage der Untersuchung war die Belohnung und Bestrafung durch Allah für die Tat des Dieners. Dies ist der Gegenstand der Untersuchung, der als ‚al-Qada wa al-Qadar‘, ‚Zwang und Wahlfreiheit‘ oder ‚Willensfreiheit‘ bezeichnet wurde... Sie sagten, wenn Allah den Unglauben des Kaffir und die Sünden des Sünders gewollt hätte, hätte Er ihn nicht davor gewarnt. Wie kann man sich vorstellen, dass Allah von Abu Lahab will, dass er ungläubig wird, ihm dann aber den Glauben befiehlt und ihm den Unglauben verbietet? Wenn dies eines der Geschöpfe täte, wäre er töricht – Allah ist darüber weit erhaben. Wenn der Unglaube des Kaffir und der Ungehorsam des Sünders von Allah gewollt wären, hätten sie keine Strafe verdient...
Was die Frage der Erschaffung der Handlungen betrifft, so sagten die Mu'tazilah, dass die Handlungen der Diener von ihnen selbst erschaffen und ihr eigenes Werk seien, nicht das Werk Allahs. Es liege in ihrer Macht, sie zu tun oder zu lassen, ohne dass die Macht Allahs darauf Einfluss hätte... Sie schlossen aus all dem auf die Meinung, die sie in der Frage der Erschaffung der Handlungen vertraten: Dass der Mensch seine Handlungen selbst erschafft und fähig ist, etwas zu tun oder nicht zu tun. Dem methodischen Vorgehen der Mutakallimun folgend, ergab sich aus der Frage der Erschaffung der Handlungen das Problem der ‚Hervorbringung‘ (Tawallud). Als die Mu'tazilah festlegten, dass die Handlungen des Menschen von ihm selbst erschaffen seien, stellte sich die Frage: Wie verhält es sich mit den Werken, die aus seinem Handeln hervorgehen? Sind diese ebenfalls von ihm erschaffen oder von Allah? Wie etwa der Schmerz, den der Geschlagene empfindet, der Geschmack, den eine Sache durch das Handeln des Menschen erhält, der Schnitt durch das Messer, Vergnügen, Gesundheit, Begierde, Hitze, Kälte, Feuchtigkeit, Trockenheit, Feigheit, Tapferkeit, Hunger, Sättigung usw. Sie sagten, all dies sei das Werk des Menschen, weil der Mensch es verursacht hat, als er die Handlung vollzog; es sei aus der Handlung des Menschen hervorgegangen und somit von ihm erschaffen...“
Demnach basiert die Meinung der Mu'tazilah darauf, dem Verstand die Urteilsgewalt über die Taten Allahs zu geben, obwohl sie die Realität dieser Taten nicht erfassen können. Es mag ihnen etwas erscheinen, was nicht der Realität entspricht. Wie es im Buch selbst heißt: „Sie bemerkten nicht, dass die Gerechtigkeit Allahs nicht mit der Gerechtigkeit des Menschen verglichen werden darf. Es ist nicht zulässig, Allah den Gesetzen dieser Welt zu unterwerfen, während Er es ist, der die Welt erschaffen hat und sie nach den Gesetzen leitet, die Er für sie festgelegt hat. Wenn wir sehen, dass der Mensch bei eingeschränkter Sicht Gerechtigkeit nur engstirnig versteht und über Dinge auf eine bestimmte Weise urteilt, seine Sicht auf die Gerechtigkeit und sein Urteil sich aber ändern, wenn sich sein Horizont erweitert – wie können wir dann den Herrn der Welten, dessen Wissen alles umfasst, mit dem Menschen vergleichen und Seiner Gerechtigkeit die Bedeutung geben, die wir für Gerechtigkeit halten?“
Folglich kann der Verstand nicht über die Taten Allahs urteilen. Die Taten Allahs liegen außerhalb des Bereichs der Fähigkeit und des Urteils des Verstandes. Es ist nicht korrekt, dem Verstand unabhängig von der Scharia die Befugnis zu geben, über die Taten Allahs zu urteilen.
Dies haben wir in unseren Büchern dargelegt: Wir haben die schariitischen Beweise für die Taten Allahs angeführt und dann die damit übereinstimmenden rationalen Beweise erwähnt.
Ich hoffe, dass diese Erläuterung ausreichend ist. Allah weiß es am besten und ist am weisesten.
Euer Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah
- Dschumada al-Ula 1443 n. H. 12.12.2021 n. Chr.