Home About Articles Ask the Sheikh
Fragen & Antworten

Antwort auf eine Frage: Erläuterung der Bedeutung von Tabarruj

December 15, 2014
7166

(Serie der Antworten des Gelehrten Ata bin Khalil Abu al-Rashtah, Emir von Hizb ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite „Fiqhi“)

An Ranood Zagl

Frage:

Unser geehrter Scheich, Friede sei mit Ihnen sowie die Barmherzigkeit und der Segen Allahs.

Ich habe gelesen, was Sie über das Tragen von Hosen vor Verwandten geschrieben haben – dass dies nicht schariitisch zulässig sei. Sie haben jedoch keinen Beweis beigefügt, sondern lediglich gesagt, dass es zum Tabarruj gehöre. Wie wir gelernt haben, bedeutet Tabarruj alles, was die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Nun mag sich die Sichtweise der Gesellschaft auf das, was als Tabarruj gilt, von Land zu Land unterscheiden. Soweit ich weiß, ist die Hose in unserem sozialen Privatleben unter Verwandten nichts Auffälliges, da im Privatleben alle ein langes Hemd und eine Hose tragen. Es ist also nicht auffällig, weil alle so gekleidet sind wie wir. Die Gesellschaft, in der wir leben, bestimmt also die Sichtweise auf die Kleidung, ob sie Tabarruj enthält oder nicht, also ob sie die Blicke auf sich zieht oder nicht. Ich bitte Sie daher um eine Klarstellung...

Möge Allah Sie belohnen, Ihnen zum Sieg verhelfen und Sie mit Seinen Helfern unterstützen.

Antwort:

Wa Alaikum as-Salam wa Rahmatullahi wa Barakatuh,

Sprachlich bedeutet Tabarruj, dass die Frau ihren Schmuck und ihre Reize vor Männern zur Schau stellt. In Lisan al-Arab heißt es: at-Tabarruj: Das Zeigen des Schmucks vor fremden Menschen (al-Ajanib), und dies ist tadelnswert; was jedoch den Ehemann betrifft, so ist es dies nicht.“ Im al-Qamus al-Muhit steht: „Sie beging Tabarruj: Sie zeigte ihren Schmuck den Männern.“ In Mukhtar as-Sihah heißt es: „(at-Tabarruj) Das Zeigen des Schmucks und der Reize der Frau vor den Männern.“ In Maqayis al-Lugha wird angeführt: „(Baraja) Das B, R und J bilden zwei Wortstämme: einer davon ist das Hervortreten und Erscheinen... davon leitet sich at-Tabarruj ab, was das Zeigen der Reize einer Frau ist. Aus den Wörtern „Zeigen“ (Idhar) sowie „Hervortreten und Erscheinen“ (al-Buruz wa al-Dhur) ist zu verstehen, dass der Schmuck auffällig sein muss, so als würde sie sich vor den Männern zur Schau stellen.

Die schariitische Bedeutung unterscheidet sich nicht davon. Allah (swt) sagt:

وَلَا يَضْرِبْنَ بِأَرْجُلِهِنَّ لِيُعْلَمَ مَا يُخْفِينَ مِنْ زِينَتِهِنَّ

„Und sie sollen ihre Füße nicht (beim Gehen) zusammenschlagen, damit nicht bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen.“ (Sure an-Nur [24]: 31)

Demnach darf die Frau beim Gehen ihre Füße nicht fest auf den Boden aufschlagen, damit kein Geräusch von den Fußringen (Khalakhel) entsteht und der Mann dadurch erfährt, dass die Frau Schmuck an ihren Unterschenkeln unter der Kleidung trägt. All dies bedeutet, dass Tabarruj sprachlich und schariitisch jener Schmuck ist, der die Blicke auf sich zieht (lafit lil-nazar).

Wendet man diese Bedeutung auf das Tragen von Hosen im Privatleben (al-hayat al-khassah) vor nicht-mahram Verwandten an – wenn diese die Häuser zur Pflege der Verwandtschaftsbande (sila ar-rahim) besuchen, wie etwa zum Gruß an Feiertagen in jenen Fällen, die die Scharia zulässt –, so ergibt sich Folgendes: Wenn diese Kleidung ohne ein langes Oberteil getragen wird, welches die Wölbung der Hose über den Schenkeln verdeckt, dann zieht dies die Blicke auf sich. Wenn eine Frau eine Hose trägt und die Teilung im oberen Bereich über den Schenkeln sichtbar ist, zieht sie die Blicke auf sich. Wenn jedoch das Hemd (bzw. Oberteil) diese Teilung der Hose über den Schenkeln und Ähnliches verdeckt, zieht dies normalerweise die Blicke nicht auf sich, außer in ungewöhnlichen Fällen...

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass ein Text (nass) existiert, der explizit erwähnt, dass das Tragen von Hosen im Privatleben vor nicht-mahram Verwandten Tabarruj ist. Vielmehr haben die obigen Belege dargelegt, was die Realität von Tabarruj ist. Dies trifft auf die Hose und die Bluse zu, wenn kein Oberteil getragen wird, das die Teilung der Hose über den Schenkeln und Ähnliches verdeckt. Daher hieß es in der Antwort auf die Frage: („Das Tragen der Hose gehört zum Tabarruj, daher ist es nicht erlaubt, in Hosen vor nicht-mahram Verwandten zu erscheinen, wenn sie zur Pflege der Verwandtschaftsbande oder zur Gratulation zum Fest kommen...“) Ende des Zitats. Die Antwort bezog sich also auf das Tragen von Hose und Bluse, d. h. wenn sie offen getragen werden und nicht durch ein langes Oberteil bedeckt sind. Dies war für einige Schwestern missverständlich, weshalb manche von ihnen um Klärung baten. Daraufhin schickte ich folgende Antwort:

(„Was auf der Webseite der Partei über das Tragen der Hose im Haus vor nicht-mahram Verwandten veröffentlicht wurde – dass dies als Tabarruj gilt und vor ihnen nicht erlaubt ist –, so bezieht sich diese Antwort darauf, wenn die Hose unbedeckt ist, d. h. Hose und Bluse, wobei die Hose deutlich sichtbar ist. In diesem Fall gilt es als Tabarruj. Daher ist es nicht erlaubt, sie im Haus vor nicht-mahram Verwandten zu tragen, wenn sie das Haus besuchen, zum Beispiel zur Pflege der Verwandtschaftsbande an Feiertagen. Wenn jedoch ein Rock darüber getragen wird, der nicht auffällig ist und die Hose ganz oder zu einem großen Teil bedeckt... dann ist es kein Tabarruj in ihrem Haus vor nicht-mahram Verwandten, wenn diese das Haus besuchen...“) Ende des Zitats.

Es ist aus der Frage ersichtlich, dass die Fragestellerin diese (ergänzende) Antwort nicht gesehen hat.

Natürlich bezieht sich die Antwort auf das Leben in den Häusern und nicht auf das öffentliche Leben (al-hayat al-ammah). Denn die Kleidung für das öffentliche Leben ist bekannt, wobei drei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die Bedeckung der Aura, das Unterlassen von Tabarruj und das Tragen des schariitischen Jilbabs. Dies haben wir bereits in anderen Antworten ausführlich dargelegt.

Ihr Bruder Ata bin Khalil Abu al-Rashtah

Link zur Antwort auf der Facebook-Seite des Amirs

Link zur Antwort auf der Webseite des Amirs

Link zur Antwort auf der Google Plus-Seite des Amirs

Share Article

Share this article with your network