Home About Articles Ask the Sheikh
Rechtswissenschaft

Wort des ehrwürdigen Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah zum Ergebnis der Sichtung der Mondsichel für den Ramadan des Jahres 1434 n. H.

July 08, 2013
2351
استمع للمقال

An die aufrichtigen und loyalen Träger der Da'wah...

An alle Muslime an jedem Ort dieser Erde...

As-salamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh...

Der Erhabene sagt:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا كُتِبَ عَلَيْكُمُ الصِّيَامُ كَمَا كُتِبَ عَلَى الَّذِينَ مِنْ قَبْلِكُمْ لَعَلَّكُمْ تَتَّقُونَ

„O ihr, die ihr glaubt! Das Fasten ist euch vorgeschrieben, so wie es denen vorgeschrieben war, die vor euch waren, auf dass ihr gottesfürchtig werden mögt.“ (Sure Al-Baqara [2]: 183)

Und der Erhabene sagt:

فَمَنْ شَهِدَ مِنْكُمُ الشَّهْرَ فَلْيَصُمْهُ

„Wer nun von euch während des Monats anwesend ist, der soll ihn fasten.“ (Sure Al-Baqara [2]: 185)

Und der Gesandte Allahs (s) sagte gemäß dem, was al-Buchari von Abu Huraira (r) überlieferte: „Abu al-Qasim (s) sagte:

صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ، فَإِنْ غُبِّيَ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا عِدَّةَ شَعْبَانَ ثَلاَثِينَ

‚Fastet bei seiner Sichtung (der Mondsichel) und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Und wenn sie euch verborgen bleibt, so vollendet die Zahl des Schabān auf dreißig Tage.‘“

Muslim überlieferte ebenfalls von Abu Huraira (r), dass der Prophet (s) sagte:

صُومُوا لِرُؤْيَتِهِ وَأَفْطِرُوا لِرُؤْيَتِهِ، فَإِنْ غُمِّيَ عَلَيْكُمْ فَأَكْمِلُوا الْعَدَدَ

„Fastet bei seiner Sichtung und brecht das Fasten bei seiner Sichtung. Und wenn sie euch verborgen bleibt, so vollendet die Anzahl (der Tage).“

Nach der Sichtung der Mondsichel des gesegneten Ramadan in dieser Nacht, der Nacht zum Dienstag, wurde die Sichtung der Mondsichel nach den Scharia-Kriterien nicht bestätigt. Demzufolge ist morgen, Dienstag, der ergänzende Tag des Monats Schabān, so Allah will. Übermorgen, Mittwoch, wird der erste Tag des gesegneten Monats Ramadan des Jahres 1434 n. H. sein, was dem 10.07.2013 entspricht.

Wir bitten den Erhabenen, das Fasten und das nächtliche Gebet der Muslime anzunehmen und uns allen unsere vergangenen Sünden zu vergeben, wie der Prophet (s) in dem von al-Buchari und Muslim überlieferten Hadith von Abu Huraira sagte: Der Gesandte Allahs (s) sprach:

مَنْ صَامَ رَمَضَانَ، إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا، غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ

„Wer den Ramadan aus Glauben und in Hoffnung auf den Lohn (Allahs) fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“

In einer anderen Überlieferung von Abu Huraira (r) sagte der Gesandte Allahs (s):

مَنْ قَامَ رَمَضَانَ إِيمَانًا وَاحْتِسَابًا، غُفِرَ لَهُ مَا تَقَدَّمَ مِنْ ذَنْبِهِ

„Wer im Ramadan aus Glauben und in Hoffnung auf den Lohn (Allahs) zum Gebet steht, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“

Verehrte Brüder, Allah (swt) hat im Monat Schabān des zweiten Jahres nach der Hidschra das Fasten im Monat Ramadan zur Pflicht gemacht. Es ist der Monat, in dem Allah den Koran herabgesandt hat:

شَهْرُ رَمَضَانَ الَّذِي أُنْزِلَ فِيهِ الْقُرْآنُ هُدًى لِلنَّاسِ وَبَيِّنَاتٍ مِنَ الْهُدَى وَالْفُرْقَانِ

„Der Monat Ramadan (ist es), in dem der Koran als Leitung für die Menschen herabgesandt worden ist und als klare Beweise der Leitung und der Unterscheidung.“ (Sure Al-Baqara [2]: 185)

Ebenso ist es der Monat, in dem Allah die Umma mit dem Sieg und dem offenkundigen Erfolg ehrte. So fand die große Schlacht von Badr am siebzehnten Ramadan statt, in der die Götzendiener von Mekka eine schwere Niederlage erlitten. Darauf folgten weitere entscheidende Schlachten in diesem edlen Monat, angefangen von der Eroberung Mekkas am zwanzigsten Ramadan im achten Jahr n. H., über die Schlacht von al-Buwayb (nahe der heutigen Stadt Kufa) – welche das Jarmuk der Perser war und in der die Muslime unter der Führung von al-Muthanna am vierzehnten Ramadan im Jahr 31 n. H. siegten – bis hin zur Eroberung von Amorion unter al-Mu'tasim am siebzehnten Ramadan im Jahr 223 n. H. und der Schlacht von Ain Dschalut, in der die Muslime die Tataren am fünfundzwanzigsten Ramadan im Jahr 658 n. H. besiegten, sowie viele andere Siege in diesem edlen Monat.

So wurde das Fasten mit dem Edlen Koran verknüpft, an den das Falsche weder von vorn noch von hinten herankommt. Das Fasten wurde mit dem Sieg und dem Erfolg verknüpft; es wurde mit dem Dschihad verknüpft und mit der Anwendung der Gesetze Allahs. Jeder Einsichtige erkennt, dass die Gesetze Allahs (swt) nicht voneinander zu trennen sind, seien es Gottesdienste ('Ibadat), der Dschihad, soziale Transaktionen (Mu'amalat), Ethik und Verhalten oder das Strafrecht (Hudud und Djinayat). Sie alle stammen aus derselben Quelle. Wer über die Verse des Edlen Buches nachdenkt, findet dies klar und deutlich vor, wie es auch hier in den Versen über das Fasten und dem, was davor und danach steht, ersichtlich ist. Hier ist die Erläuterung:

Allah (swt) hat die Verse über das Fasten in der Sure Al-Baqara herabgesandt – im zweiten Teil, im zweiten Viertel davon, das mit Seinem Wort beginnt:

لَيْسَ الْبِرَّ أَنْ تُوَلُّوا وُجُوهَكُمْ قِبَلَ الْمَشْرِقِ وَالْمَغْرِبِ وَلَكِنَّ الْبِرَّ مَنْ آمَنَ بِاللَّهِ وَالْيَوْمِ الْآخِرِ وَالْمَلَائِكَةِ وَالْكِتَابِ وَالنَّبِيِّينَ...

„Es ist keine Frömmigkeit, wenn ihr eure Angesichter gegen Osten oder Westen wendet; sondern Frömmigkeit ist, wer an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag und an die Engel und an die Schrift und an die Propheten...“ (Sure Al-Baqara [2]: 177)

bis hin zu Seinem Wort:

أُولَئِكَ لَهُمْ نَصِيبٌ مِمَّا كَسَبُوا وَاللَّهُ سَرِيعُ الْحِسَابِ

„Diese sind es, die einen Anteil an dem haben sollen, was sie verdient haben; und Allah ist schnell im Abrechnen.“ (Sure Al-Baqara [2]: 202)

Beim Nachdenken über diese Verse zeigt sich, dass sie die Regeln über Frömmigkeit und Glauben, die Wiedervergeltung (Qisas), das Testament, die Fastenverse, das Bittgebet, die Herrscher und das unrechtmäßige Verzehren von Vermögen sowie den Kampf auf dem Wege Allahs und die Hajj umfassen. So greifen die Gesetze Allahs ineinander über. Es gibt keinen Unterschied zwischen einer Regel und einer anderen, oder zwischen einer Pflicht und einer anderen. Denn Jener, der die Gottesdienste erläutert hat, ist derselbe, der die Transaktionen, die Strafen, die Politik, den Dschihad, die Ethik, die Speise- und Kleidungsvorschriften und anderes erläutert hat. Sie alle besitzen denselben Grad an Verbindlichkeit hinsichtlich der Ausführung und Verpflichtung.

Die Pflicht (Fard) bei den Gottesdiensten ist wie die Pflicht bei den Transaktionen, wie die Pflicht bei den Strafen und wie die Pflicht zur Wahl des Kalifen (Bay'a), zum Dschihad und zu allen anderen Regeln. Eine Trennung zwischen ihnen ist unter keinen Umständen zulässig, denn der Islam ist ein unteilbares Ganzes und der Ruf zu ihm ist ein einziger Ruf, um ihn in Staat, Leben und Gesellschaft anzuwenden. Wer daher zwischen den Versen Allahs trennt und die Trennung der Religion vom Leben oder der Politik predigt, begeht eine gewaltige Sünde und ein schweres Verbrechen, das den Urheber zur Schande im Diesseits und zur schmerzlichen Strafe im Jenseits führt.

Schließlich hat Allah (swt) das Bittgebet (Du'a) inmitten der fünf Fastenverse in der Sure Al-Baqara erwähnt:

وَإِذَا سَأَلَكَ عِبَادِي عَنِّي فَإِنِّي قريب أُجِيبُ دَعْوَةَ الدَّاعِ إِذَا دَعَانِ فَلْيَسْتَجِيبُوا لِي وَلْيُؤْمِنُوا بِي لَعَلَّهُمْ يَرْشُدُونَ

„Und wenn Meine Diener dich nach Mir fragen, siehe, Ich bin nahe; Ich höre den Ruf des Rufenden, wenn er Mich ruft. So sollen sie auf Mich hören und an Mich glauben, auf dass sie den rechten Weg einschlagen mögen.“ (Sure Al-Baqara [2]: 186)

Die Einschaltung zwischen zwei zusammengehörigen Dingen ist ein Beweis für die Wichtigkeit des Eingeschalteten. Allah (swt) befahl das Fasten, dann das Bittgebet, und setzte dann die Fastenverse fort, um den Stellenwert des Bittgebets hervorzuheben. So vermehrt eure Bittgebete im Ramadan. Der Gesandte Allahs (s) sagt in dem von Ahmad überlieferten Hadith von Abu Huraira:

ثَلَاثَةٌ لَا تُرَدُّ دَعْوَتُهُمْ: الْإِمَامُ الْعَادِلُ، وَالصَّائِمُ حَتَّى يُفْطِرَ، وَدَعْوَةُ الْمَظْلُومِ تَحْمِلُ عَلَى الْغَمَامِ، وَتُفْتَحُ لَهَا أَبْوَابُ السَّمَاوَاتِ، وَيَقُولُ الرَّبُّ عَزَّ وَجَلَّ: وَعِزَّتِي لَأَنْصُرَنَّكَ وَلَوْ بَعْدَ حِينٍ

„Bei dreien wird das Bittgebet nicht zurückgewiesen: der gerechte Imam, der Fastende, bis er das Fasten bricht, und das Bittgebet des Unterdrückten; es wird über die Wolken getragen, und die Tore des Himmels werden ihm geöffnet, und der Herr (az-za wa dschall) spricht: ‚Bei Meiner Macht, Ich werde dir gewiss zum Sieg verhelfen, und sei es erst nach einer Weile.‘“

Die Erwähnung des Bittgebets zwischen den Fastenversen ist ein Hinweis auf die dringende Empfehlung dafür im Fastenmonat, eine Erläuterung seines Vorzugs und eine Frohbotschaft über die Erhörung, denn Allah ist nah und erhört die Gebete.

Abschließend: So wie wir darauf bedacht sein müssen zu fasten, damit Allah mit uns zufrieden ist und uns unsere vergangenen Sünden vergibt, müssen wir ebenso darauf bedacht sein, für die Wiederaufnahme der islamischen Lebensweise durch die Errichtung des rechtgeleiteten Kalifats zu arbeiten. Nur so gehören wir zu den Erfolgreichen im Diesseits durch die Anwendung der Gesetze Allahs, im Schatten der Fahne des Gesandten Allahs (s) – der Raiyat al-'Uqab, der Fahne von „La ilaha illa Allah, Muhammad Rasul Allah“. Und nur so gehören wir, so Allah will, auch zu den Erfolgreichen im Jenseits, die an jenem Tag Seinen Schatten genießen, an dem es keinen Schatten außer Seinem gibt.

Wir bitten Ihn (swt), unser Fasten und unsere Gebete in diesem edlen Monat anzunehmen, dessen Anfang Barmherzigkeit, dessen Mitte Vergebung und dessen Ende die Befreiung vom Höllenfeuer ist. Wir bitten Ihn, dass der nächste Ramadan nur dann zu uns kommt, wenn das rechtgeleitete Kalifat gemäß der Methode des Prophetentums uns bereits Schatten und Ehre spendet und die Umma dadurch wieder zur besten Gemeinschaft geworden ist, die für die Menschen hervorgebracht wurde:

كُنْتُمْ خَيْرَ أُمَّةٍ أُخْرِجَتْ لِلنَّاسِ تَأْمُرُونَ بِالْمَعْرُوفِ وَتَنْهَوْنَ عَنِ الْمُنْكَرِ وَتُؤْمِنُونَ بِاللَّهِ

„Ihr seid die beste Gemeinschaft, die für die Menschen hervorgebracht wurde. Ihr gebietet das Rechte und verwehrt das Unrecht und glaubt an Allah.“ (Sure Al-Imran [3]: 110)

Möge der Kalif unter uns so sein, wie der Prophet (s) sagte: „Wahrlich, der Imam ist ein Schild, hinter dem man kämpft und durch den man geschützt wird...“ (überliefert von Muslim nach Abu Huraira). Möge der Kalif die Tyrannen im Lande Scham vernichtet und die dortigen Muslime – die Greise, Frauen und Kinder – vor der Unreinheit der Unterdrücker gerettet haben. Mögen wir hinter ihm stehen, um alle Tyrannen aus den Ländern des Islam zu entfernen und dort die Gesetze des Islam anzuwenden, damit die Unruhen (Fitna) in Ägypten und anderswo verschwinden, die aus der Nichtanwendung der Gesetze Allahs resultieren. Möge er uns dann anführen, um ganz Palästina von der Unreinheit des Staates der Juden zu befreien, damit Al-Quds, der Ort der nächtlichen Reise und des Aufstiegs des Gesandten Allahs (s), durch den Islam und die Soldaten des Islam wieder ehrenvoll und würdevoll wird. Und mögen wir hinter ihm kämpfen, um Kaschmir und die übrigen besetzten muslimischen Länder von den kolonialistischen Kuffar zu befreien, bis kein Fingerbreit islamischen Bodens übrig bleibt, der nicht im Schatten der Fahne des Islam steht.

وَيَوْمَئِذٍ يَفْرَحُ الْمُؤْمِنُونَ * بِنَصْرِ اللَّهِ يَنْصُرُ مَنْ يَشَاءُ وَهُوَ الْعَزِيزُ الرَّحِيمُ

„An jenem Tag werden die Gläubigen frohlocken über Allahs Hilfe. Er hilft, wem Er will; und Er ist der Allmächtige, der Barmherzige.“ (Sure Ar-Rum [30]: 4-5)

As-salamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

Amir von Hizb ut-Tahrir

Share Article

Share this article with your network