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Urteile

Antwort auf eine Frage: Das Urteil über haram-Geld nach der Reue

July 06, 2013
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** (Serie der Antworten des Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Emir von Hizb-ut-Tahrir, auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite)**

An Tamer Al-Hajj Muhammad

Frage:

Sehr geehrter Gelehrter Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, möge Allah Sie bewahren. Der Friede sei mit Ihnen und die Barmherzigkeit Allahs. Nun zu meiner Frage:

Wie lautet das Urteil über haram-Geld nach der Reue, wie zum Beispiel Geld, das durch Zinsen (Riba), Diebstahl, unsittlichen Gesang oder Ähnliches erworben wurde?

Gibt es hierbei eine spezifische Differenzierung oder ist das Urteil einheitlich?

Falls das Geld weiterhin als haram gilt, selbst wenn der Besitzer bereut, so gibt es Personen, die zwar bereuen möchten, aber den Verlust ihres Vermögens fürchten. Gibt es hierfür eine Ausnahme, um sie zur Reue zu bewegen, wie es einige Schaykhs behaupten?

Antwort:

Und der Friede sei mit Ihnen sowie die Barmherzigkeit Allahs und Sein Segen.

Allah (swt.) sagt:

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا تُوبُوا إِلَى اللَّهِ تَوْبَةً نَصُوحًا

„O die ihr glaubt, kehrt zu Allah um in aufrichtiger Reue.“ (Sure At-Tahrim [66]: 8)

Und Er sagt:

إِلَّا الَّذِينَ تَابُوا وَأَصْلَحُوا وَاعْتَصَمُوا بِاللَّهِ وَأَخْلَصُوا دِينَهُمْ لِلَّهِ فَأُولَئِكَ مَعَ الْمُؤْمِنِينَ وَسَوْفَ يُؤْتِ اللَّهُ الْمُؤْمِنِينَ أَجْرًا عَظِيمًا

„Außer jenen, die bereuen, sich bessern, an Allah festhalten und ihre Religion aufrichtig für Allah (ausüben); diese gehören zu den Gläubigen, und Allah wird den Gläubigen gewaltigen Lohn geben.“ (Sure An-Nisa [4]: 146)

At-Tirmidhi überlieferte von Anas, dass der Prophet (saw.) sagte:

كُلُّ ابْنِ آدَمَ خَطَّاءٌ وَخَيْرُ الخَطَّائِينَ التَّوَّابُونَ

„Jeder Sohn Adams ist ein Sünder, und die besten der Sünder sind jene, die bereuen.“

Damit die Reue gültig ist und Allah dem Reuevollen die Sünde vergibt, ist es für den Reuevollen verpflichtend, von der Sündentat abzulassen, die begangene Tat zutiefst zu bedauern und den festen Entschluss zu fassen, niemals mehr zu einer solchen Tat zurückzukehren. Bezieht sich die Sünde jedoch auf die Rechte eines Mitmenschen, so ist die Bedingung dafür die Rückgabe des Unrechts (Mazzalim) an die rechtmäßigen Eigentümer oder das Einholen ihrer Verzeihung. Wenn er also Geld besitzt, das er ihnen durch Diebstahl oder Raub entwendet hat, so muss er das Geld seinen Besitzern zurückgeben und sich von dem unreinen Erwerb auf schariakonforme Weise trennen. Denn der Erwerb von Geld auf verbotene Weise hat schwerwiegende Folgen. Ahmad überlieferte von Abdullah bin Mas’ud, dass der Gesandte Allahs (saw.) sagte:

...وَلَا يَكْسِبُ عَبْدٌ مَالًا مِنْ حَرَامٍ... إِلَّا كَانَ زَادَهُ إِلَى النَّارِ

„...und kein Diener (Allahs) erwirbt Eigentum auf unrechtmäßige Weise (...), ohne dass es sein Wegzehr ins Höllenfeuer sein wird.“

At-Tirmidhi überlieferte von Ka’b bin ‘Ujrah, dass der Gesandte Allahs (saw.) zu ihm sagte:

يَا كَعْبَ بْنَ عُجْرَةَ، إِنَّهُ لَا يَرْبُو لَحْمٌ نَبَتَ مِنْ سُحْتٍ إِلَّا كَانَتِ النَّارُ أَوْلَى بِهِ

„O Ka'b ibn 'Ujrah, wahrlich, kein Fleisch wächst aus unrechtmäßig erworbenem Gut (Sūḥt), ohne dass das Feuer seiner eher würdig wäre.“

Wie also kann dieser Mann, nach dem Sie gefragt haben, bereuen wollen und gleichzeitig das haram-Geld in seinem Besitz behalten?! Dies ist keine Reue, sondern ein Fortfahren im Übel. Raten Sie ihm daher, zu bereuen, sich vom haram-Erwerb auf schariakonforme Weise zu trennen und das haram-Geld, das er gestohlen oder geraubt hat, den Besitzern zurückzugeben und sie um Verzeihung zu bitten. Er soll Allah (swt.) zuerst und zuletzt um Vergebung anflehen. Allah (swt.) ist der Versorger (Ar-Razzaq), der Besitzer von Kraft und Festigkeit. Er wird ihn, so Er will, mit gutem, gesegnetem Geld entschädigen, durch das Allah ihn im Diesseits und Jenseits ehrt. Allah (swt.) liebt die Reue Seines Dieners, wenn dieser aufrichtig und ehrlich ist, und Er wird ihn mit dem besten Lohn belohnen.

Ich bitte Allah (swt.), diesen Mann zum Besten seiner Angelegenheit zu leiten, damit er eine aufrichtige Reue ablegt. Wahrlich, Allah (swt.) ist allvergebend.

Ihr Bruder Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah

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