Ansprache des Emirs von Hizb ut-Tahrir, des geehrten Gelehrten Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, zur Eröffnung der zweiten Khilafah-Konferenz in Tunesien
In dieser bedeutsamen Ansprache zur Eröffnung der zweiten Khilafah-Konferenz in Tunesien ruft der Emir von Hizb ut-Tahrir zur Wiedererrichtung des rechtgeleiteten Kalifats auf. Er beleuchtet die tiefgreifende islamische Geschichte Tunesiens, analysiert die aktuellen geopolitischen Kämpfe kolonialer Mächte in der Region und bekräftigt die Gewissheit des göttlichen Sieges.
Antwort auf eine Frage: Über das Ersuchen um Unterstützung (Talab an-Nusrah)
In dieser Antwort erläutert Schich Ata bin Khalil Abu al-Rashta die methodische Einordnung des Ersuchens um Unterstützung (*Talab an-Nusrah*) innerhalb der Stadien des Rufs zum Islam. Er stellt klar, dass dieser Schritt gegen Ende der Interaktionsphase erfolgt, um den Übergang zur Phase der Regierungsübernahme und der Errichtung des Islamischen Staates (Khilafah) vorzubereiten.
Beantwortung einer Frage: Die anhaltenden Proteste in der Türkei
Diese Analyse untersucht die tieferliegenden Ursachen und politischen Hintergründe der Gezi-Park-Proteste in der Türkei sowie die Rollen von Erdoğan und Abdullah Gül. Sie beleuchtet, wie internationale Akteure wie die USA und die EU die Unruhen instrumentalisieren und zeigt das Scheitern des säkular-demokratischen Modells auf.
Antwort auf eine Frage: Die Teilpacht (Al-Muzara'ah)
In dieser Antwort erläutert der Emir von Hizb ut-Tahrir das islamische Urteil über die landwirtschaftliche Teilpacht (*Al-Muzara'ah*). Er legt dar, dass die Verpachtung von Land gegen einen Teil der Ernte oder einen Geldbetrag nach den stärksten Beweisen unzulässig ist, und untermauert dies mit zahlreichen Überlieferungen des Propheten (s).
Antwort auf eine Frage: Was ist der Beweis dafür, dass Land nicht ohne eine Abgabe (Funktion) bleibt?
Diese Antwort erläutert die schariitischen Beweise dafür, dass jedes landwirtschaftliche Land im Islamischen Staat entweder der Zakat (Ushr) oder der Bodensteuer (Kharaj) unterliegen muss. Es wird dargelegt, warum Nichtmuslime, die Ushri-Land besitzen, zur Zahlung des Kharaj verpflichtet sind, da Grund und Boden niemals von einer finanziellen Verpflichtung gegenüber dem Staat befreit sind.
Antwort auf eine Frage: Die Unterscheidung in der Bedeutung des Buchstabens „Fa“
Diese Antwort erläutert das methodische Kriterium zur Unterscheidung zwischen dem Rechtfertigungsgrund (*‘illa*) und der Ursache (*sabab*) bei der Verwendung des arabischen Buchstabens „Fa“ in den Quellentexten. Der Emir von Hizb ut-Tahrir legt dar, dass die Gleichzeitigkeit von Handlung und Urteil entscheidend ist, um eine kausale Begründung von einer bloßen zeitlichen Abfolge zu differenzieren.
Antwort auf eine Frage: Zur Unzulässigkeit der Heranziehung astronomischer Berechnungen zur Bestimmung des Monatsbeginns
Diese Antwort erläutert die islamrechtliche Begründung dafür, warum die physische Sichtung des Neumonds die einzige gültige Methode zur Bestimmung des Monatsbeginns ist. Es wird klargestellt, dass astronomische Berechnungen weder zur Bestätigung noch zum Ausschluss einer Zeugenaussage herangezogen werden dürfen, da die Erleichterung im Islam in der Befolgung der Scharia-Texte liegt.
Antwort auf eine Frage: Wo sind eure Märsche und Verurteilungen bezüglich der Ereignisse in Jerusalem und in der edlen Al-Aqsa-Moschee?
Ata bin Khalil Abu al-Rashtah reagiert auf die Anfrage einer besorgten Muslimin bezüglich der Sichtbarkeit von Hizb ut-Tahrir bei den Protesten in Jerusalem. Er stellt klar, dass die Aktivitäten der Partei unter dem Banner des Islam (*Rayat al-Uqab*) ein fester Bestandteil ihres Einsatzes für die Umma sind.
Antwort auf eine Frage: Über die Einmischung des Staates in die Wirtschaft und über Steuern
Dieser Text erläutert die ökonomischen Befugnisse des Staates im Islam und die strengen Bedingungen für die Erhebung von Steuern. Es wird dargelegt, dass Steuern grundsätzlich verboten sind und nur in Ausnahmefällen vom Überschuss der Reichen erhoben werden dürfen, um existenzielle gemeinschaftliche Pflichten zu erfüllen.
Antwort auf eine Frage: Über die Teilnahme an der Sozialversicherung
Diese Antwort erläutert die islamrechtliche Zulässigkeit der Sozialversicherung für Arbeitnehmer im staatlichen und privaten Sektor, da diese als Teil des Arbeitslohns betrachtet wird. Im Gegensatz dazu werden private Individualversicherungen aufgrund der enthaltenen Unklarheit (jahalah) im Vertrag als nichtig eingestuft.
Antwort auf eine Frage: Das Urteil über die Arbeit bei der Autonomiebehörde als Polizist oder in anderen Tätigkeiten
Diese Antwort erläutert das islamische Urteil über die Arbeit bei der Palästinensischen Autonomiebehörde, sowohl im Polizeidienst als auch in handwerklichen Berufen. Es wird zwischen Tätigkeiten unterschieden, die dem direkten Schutz der Herrscher dienen, und solchen, die dem allgemeinen öffentlichen Interesse oder erlaubten handwerklichen Arbeiten entsprechen.
Antwort auf eine Frage: Über die Neuerung (Bid’ah)
In dieser Antwort erläutert der ehrenwerte Gelehrte Ata bin Khalil Abu al-Rashtah die präzise schari’atische Definition der Neuerung (*Bid’ah*). Er erklärt, dass eine *Bid’ah* nur dann vorliegt, wenn gegen eine vom Propheten (s) spezifisch vorgegebene Ausführungsmodalität (*Kaifiyyah*) verstoßen wird, während allgemeine Verstöße gegen Gebote als andere Rechtskategorien wie *Haram* eingestuft werden.