Bedeutung der „Fähigkeit“ unter den Bedingungen für das Zustandekommen des Kalifats
Diese Antwort erläutert den Unterschied zwischen den Bedingungen für das Zustandekommen (Shurut al-In'iqad) und den Vorzugsbedingungen (Shurut al-Afdaliyyah) für das Amt des Kalifen. Dabei wird präzisiert, dass die „Fähigkeit“ die physische und mentale Eignung zur Amtsführung umfasst, während Eigenschaften wie außergewöhnliche Tapferkeit oder spezifisches politisches Fachwissen zwar wünschenswert, aber für die Gültigkeit des Kalifatsvertrags nicht zwingend erforderlich sind.
Antwort auf eine Frage: Die Triebfedern des Konflikts zwischen Staaten
Der ehrenwerte Gelehrte Ata bin Khalil Abu al-Rashtah erläutert, dass internationale Konflikte stets auf zwei grundlegende Motive zurückzuführen sind: das Streben nach Souveränität und Ruhm sowie die Jagd nach materiellen Interessen. Er stellt klar, dass der Kolonialismus kein drittes Motiv darstellt, sondern die spezifische Methode der kapitalistischen Ideologie ist, um materielle Vorteile zu erlangen.
Antwort auf eine Frage: Der Gegenstand der rechtlichen Verpflichtung bei der Zakat auf das Vermögen von Kindern und Geisteskranken
In dieser Antwort erläutert der ehrenwerte Gelehrte Ata Bin Khalil Abu al-Rashta den Unterschied zwischen der Verpflichtung zur Handlung und der Verpflichtung, die am Vermögen haftet. Es wird klargestellt, warum Zakat auf das Eigentum von Kindern und Geisteskranken fällig ist, obwohl diese selbst nicht als rechtlich verantwortlich gelten, und welche Rolle der Vormund dabei spielt.
Antwort auf eine Frage: Die detaillierten Beweise für das Urteil über die Zakat auf Handelsgüter
Diese Antwort befasst sich mit den detaillierten Beweisen für die Zakat-Pflicht auf Handelsgüter (*ʿurūḍ at-tijārah*). Es wird dargelegt, dass diese Verpflichtung direkt aus der Sunna des Propheten (s.a.w.) und dem Handeln der Rechtgeleiteten Kalifen hervorgeht und nicht auf bloßer Meinung beruht.
Antwort auf eine Frage: Die materielle Auswirkung des Bittgebets
Der Gelehrte Ata bin Khalil Abu al-Rashtah erläutert in dieser Antwort die Wirkung des Bittgebets im Islam und differenziert zwischen dessen jenseitiger Belohnung und materiellen Auswirkungen in der Welt. Er stellt klar, dass das Bittgebet in Verbindung mit dem Ergreifen materieller Ursachen durchaus spürbare Resultate erzielen kann, während das bloße Gebet ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Methode lediglich spirituellen Lohn nach sich zieht.
Antwort auf eine Frage: Riba-Gelder nach der Errichtung des Kalifats – An: Safir al-Khilafah
Diese Antwort erläutert detailliert den rechtlichen Umgang des Kalifatsstaates mit unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerten wie Zinsen (Riba) und Glücksspielgewinnen. Es wird verdeutlicht, dass die Unrechtmäßigkeit in der Art des Erwerbs liegt und nicht im materiellen Wert der Währung selbst, wobei solche Gelder entweder an die Eigentümer zurückgegeben oder dem Staatsschatz zugeführt werden.
Antwort auf eine Frage: Beschränkt sich die Arbeit zur Errichtung des Islamischen Staates nur auf die arabischen Länder?
In dieser Antwort erläutert der Amir von Hizb ut-Tahrir, dass die gesamte islamische Welt als potenzielles Gebiet für die Errichtung des Kalifats betrachtet wird. Obwohl die arabischen Länder aufgrund der Sprache eine natürliche Ausgangsbasis bilden, ist die politische Arbeit der Partei nicht auf diese Region begrenzt.
Ansprache des geehrten Gelehrten Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah an die Besucher seiner Seiten anlässlich des gesegneten Opferfestes (Id al-Adha) für das Jahr 1435 n. H. - 2014 n. Chr.
In dieser bewegenden Ansprache zum Opferfest beleuchtet Ata Bin Khalil Abu al-Rashtah das tiefe Leid der muslimischen Ummah unter der Abwesenheit des Kalifats. Trotz der weltweiten Krisen und Unterdrückung erinnert er an die göttlichen Versprechen und prophezeiten Siege, die der Ummah nach Standhaftigkeit und aufrichtigem Streben bevorstehen.
Antwort auf eine Frage: Die jüngsten Entwicklungen im Jemen, insbesondere die Unterzeichnung des Abkommens über „Frieden und nationale Partnerschaft“
Diese Analyse untersucht den intensiven Machtkampf zwischen den USA und Großbritannien im Jemen, der durch den Aufstieg der Houthi-Bewegung und das Abkommen von 2014 eine neue Dynamik erhielt. Es wird dargelegt, wie beide Kolonialmächte ihre lokalen Handlanger instrumentalisieren, um politischen und wirtschaftlichen Einfluss auf die strategischen Ressourcen des Landes zu gewinnen. Letztlich wird betont, dass nur die Wiedererrichtung des Kalifats den Jemen aus dem Griff fremder Interessen befreien kann.
Antwort auf eine Frage: Die Verpachtung der Saniah und das Urteil über die Muzara'ah an M. W. al-Andalusi
Diese Antwort erläutert die islamrechtlichen Bestimmungen zur Verpachtung von Ackerland und unterscheidet zwischen der verbotenen Teilpacht (Muzara'ah) und der erlaubten Baumpflege (Musaqah). Dabei wird klargestellt, dass das Vorhandensein von Bewässerungsanlagen oder Gebäuden auf unbepflanztem Land dessen Status als verpachtungsunfähiges Agrarland nicht ändert, während die Vermietung für nicht-landwirtschaftliche Zwecke zulässig bleibt.
Antwort auf eine Frage: Überlieferte Hadithe in den Büchern der führenden Rechtsgelehrten (A’immah al-Fuqaha)
Diese Antwort erläutert die methodische Grundlage für die Einstufung von Hadithen, die in den klassischen Werken der großen Rechtsgelehrten als Beweise angeführt werden. Es wird dargelegt, warum das Vertrauen in das Wissen und die Frömmigkeit dieser Gelehrten dazu führt, solche Überlieferungen als beweiskräftig (Hasan) zu betrachten, und wie dies mit der methodischen Prüfung der Beweise im *Usul al-Fiqh* korrespondiert.
Antwort auf eine Frage: Das Urteil über den Rikaz
Diese Antwort von Ata bin Khalil Abu al-Rashtah erläutert das islamische Urteil über den *Rikaz* (vergrabene Schätze) und warum dieser nicht der *Zakāt* unterliegt. Es wird klargestellt, dass die Abgabe des Fünftels (*al-Ḫums*) als *Fay’* (Staatseigentum) gilt und unabhängig von einem Mindestbetrag (*Niṣāb*) direkt an das *Bait al-Māl* abzuführen ist.